Allgemeines DiskussionsforumErteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

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Taras B
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Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Taras B »

Außer den Unterlagen, die bereits früher für die Ausstellung der Arbeitserlaubnis erforderlich waren, wie Entwurf des Arbeitsvertrages, Begründung der Einstellung, und anderes mehr, muss nun auch noch die Bescheinigung des Innenministeriums der Ukraine über eventuelle Vorstrafen des Ausländers vorgelegt werden. Und sollte sich ein deutscher Staatsbürger im Moment der Antragstellung nicht in der Ukraine aufhalten, ist durch ihn die Bescheinigung der deutschen Behörden einzuholen, dass gegen ihn kein Ermittlungsverfahren läuft und dass er nicht vorbestraft ist. Darüber hinaus müssen alle Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden - hier: die Dokumente über Ausbildung oder Qualifikation - in ukrainische Sprache übersetzt und legalisiert vorgelegt werden. Bis dato war die beglaubigte Übersetzung ausreichend.
Die Gültigkeitsdauer einer Arbeitserlaubnis beträgt nur ein Jahr (mit der Option auf eine weitere Verlängerung).
Achtung! Die Arbeitsgenehmigung ist eine Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Arbeitsvisums (Typ „IM-I“) für den jeweiligen Ausländer, und seine spätere Registrierung bei den Innenbehörden der Ukraine, einschließlich der Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Wichtiger Punkt der neuen Regeln ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die beglaubigte Kopie der Arbeitserlaubnis an das für den Wohnort des Ausländers zuständige Konsulat der Ukraine zwecks Erteilung eines Visums für ihn zu schicken. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine Kopie auch den Ausländerbehörden der Ukraine zwecks der Registrierung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers in der Ukraine in dessen Reisepass übergeben. Über die Registrierung des Passes des ausländischen Mitarbeiters muss der Arbeitgeber die Arbeitsbehörden der Ukraine innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Passregistrierung schriftlich informieren.

Dieser Beschluss tritt am 14. Mai 2009 - 30 Tage nach seiner Veröffentlichung - in Kraft.

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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Sonnenblume »

Ich sag doch, die wollen unter sich bleiben !

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Taras B
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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Taras B »

Eine der kriminellsten Strukturen ist das "Zentr Sanjatosti". Man braucht acht Unterschriften und wenn nur eine Seite nicht unterschreibt, geht der Antrag zurück. Und man hat erst nach Ablauf von 12 Monaten das recht auf Wiedervorlage.

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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Sonnenblume »

Ja es hilft nur, eine Dienstleistung von ukrainischer Seite in Anspruch zu nehmen.

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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von paracelsus »

Sonnenblume hat geschrieben:Ja es hilft nur, eine Dienstleistung von ukrainischer Seite in Anspruch zu nehmen.
Ist das denn in einer Demokratie wirklich notwendig? :o
Dosis sola facit venenum (Allein die Dosis macht das Gift).
Die es gut meinen, das sind die schlimmsten.
Paracelsus (Philippus Aureolus Theophrastus Bombast von Hohenheim) 1493 - 1541

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Taras B
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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Taras B »

Ja. Es kostete 100 USD pro Nase und für die letzte Unterschrift - nur weil es die letzte war - 300 USD beim Zentr Sanjatosti. Das war 2006. Ob sich inzwischen die Preise geändert haben, weiß ich nicht.

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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Handrij »

Ich weiß nicht, ob Taras B seine Info hierher hatte, aber der Vollständigkeit halber bringe ich noch einmal die folgende Pressemeldung von der Seite Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ....
Die ukrainische Regierung hat Regelungen erlassen welche die Verwaltungsprozedur für ausländische Mitarbeiter in der Ukraine auf Grund der Wirtschaftskrise schwieriger und teuerer machen. Ziel ist es weniger ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt zu beschäftigen aber auch den klammen Staatshaushalt aufzubessern.
J&L Rechtsanwaltskanzlei und Steuerbreatung in der Ukraine

(firmenpresse) - Ab dem 1. Mai 2009 wird die Anzahl der Dokumente erhöht, welche man zur Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung braucht. Dies betrifft darüber hinaus auch die fälligen Strafen, falls die Vorschriften nicht eingehalten werden.

Die ukrainische Regierung erließ in der Reglung #322 folgende Änderungen zur Erteilung, Verlängerung und Annullierung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer und Staatenlose Arbeitnehmer in der Ukraine:

Folgende Dokumente müssen nun zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen vorgelegt werden:

- Bescheinigung des Arbeitgebers vom Arbeitsamt über Verbindlichkeitsfreiheit (keine Zahlungsrückstände) an die staatliche Arbeitslosigkeitskasse;
- Bescheinigung über Vorstrafenfreiheit des ausländischen Antragsstellers falls dieser sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung in der Ukraine aufhält. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag auf Führungsbescheinigung über Vorstrafen in der Ukraine stellen;
- Bescheinigung über Vorstrafenfreiheit des ausländischen Antragsstellers im Herkunftsland. Falls der Antragssteller sich im Ausland befindet muss der Arbeitgeber ein Dokument vorlegen welches die Vorstrafenfreiheit und derzeitige Straffreiheit bezeugt.
Alle Dokumente welche in einer Fremdsprache von den jeweiligen Behörden ausgestellt wurden müssen auf Ukrainisch übersetzt werden, nach der jeweiligen Rechtsordnung beglaubigt werden, und vom Außenministerium der Ukraine beglaubigt werden, falls keine anderweitigen internationale Übereinkünfte zu treffen.
Falls die oben genannten Dokumente nicht bei den Behörden eingereicht werden, erhält der Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis für eine ausländische Arbeitskraft. Die Arbeitsämter können eine Ausstellung oder Verlängerung ablehnen, falls keine Notwendigkeit besteht einen Ausländer einzustellen wenn es auch einheimische qualifizierte auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Die amtliche Gebühr für einen Arbeitserlaubnis zu beantragen bzw. diese zu Verlängern wurde auf 4 gesetzliche Mindestlöhne angehoben. Bis Mai 2009 mussten hierfür nur 170 UAH an das örtliche Arbeitskasse überwiesen werden, ab Mai 2009 sind nun 2500 UAH fällig, ca. 250 EUR.



Weiterhin hat die Regierung die Strafen für die Missachtung dieser oben genannten Beschäftigungsvorschriften auf zwischen 850 UAH bis zu 12.500 UAH pro Fall erhöht. Im Falle einer nötigen Ausweisung muss von nun an der Arbeitgeber die anfallenden Kosten übernehmen, welche vorher der Staat übernommen hat.

Für Beratung und weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Irina Semenyuk (isb(at)j-l.com.ua)
Patrick Jung (paj(at)j-l.com.ua)

+380 322 97 05 97/96
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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Sonnenblume »

paracelsus hat geschrieben:
Sonnenblume hat geschrieben:Ja es hilft nur, eine Dienstleistung von ukrainischer Seite in Anspruch zu nehmen.
Ist das denn in einer Demokratie wirklich notwendig? :o
Probier es ohne !

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Taras B
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Re: Erteilung von Arbeitserlaubnissen wird verkompliziert

Beitrag von Taras B »

Meine Informationen zur Rechtsgrundlage sind aus dem Delegiertenbüro Kiew und den Zirkus mit dem Zentr Sanjatosti habe ich live erlebt. Bei den 100 USD hatte ich damals sogar runtergehandelt. Kann sein, dass die Preise für Bestechung inzwischen höher oder niedriger sind, aber ohne dem geht es definitiv nicht.

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