Recht, Visa und DokumenteAusbürgerung während eines Auslandssemesters

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kasamb
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Ausbürgerung während eines Auslandssemesters

Beitrag von kasamb »

Hallo zusammen,
ich habe hier schon mal was gefragt, kann es leider nicht mehr finden, daher nochmal möglichst kurz mein Problem und dann meine neue Frage:
Ich habe meine Einbürgerungszusicherung bekommen, wobei mir diese komischerweise 1,5 Monate nach deren Ausstellung ausgehändigt wurde, wodurch ich also diese Zeit verloren habe. Am nächsten Tag habe ich schon mal die Aufgabe meiner ukrainischen Staatsangehörigkeit beantragt.
Im September muss ich nach England ( Auslandsstudium ,) die Bearbeitung der Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit dauert aber so lange, dass sie eben während meines Auslandsstudiums erfolgen wird, so dass dort weder mein ukrainischen Pass gültig wäre, noch ich den deutschen Ausweis hätte.
Nachdem ich eine offizielle Genehmigung von der Gastuni bekommen habe, wollte ich zu meiner Sachbearbeiterin, um eine "vorläufige" Einbürgerung, jedoch war diese krank. Um keine Zeit zu verlieren, habe ich dummerweise eine Einbürgerunglotse angeschrieben, meine Situation geschildert und um einen Rat bzw. ein Gespräch gebeten. Sie hat aber ohne mir es vorher zu sagen, und ohne mir einen Rat zu geben oder ein Gespräch durchzuführen, meine Sachbearbeiterin diesbezüglich angeschrieben, was ich erst von der Sachbearbeiterin erfahren habe als ich zu ihr gekommen bin, nachdem sie wieder gesund worden war. Sie hat mir gesagt, wer ist ... (Name der Einbürgerungslotse). Ich war ein bißchen schockiert, da ich ja nicht damit gerechnet habe, dass die Lotse sie schon kontaktieren wird. Dann hat sie mir gesagt, dass sie nicht genug Kapazität hat, um mich und meine Einbürgerungslotse zu beraten. Na ja, echt dumm... Als ich nach Hause gekommen bin, habe ich die E-Mail von der Lotse bekommen und da stand die Antwort der Sachbearbeiterin, nämlich dass ich mein Problem über die ukrainische Konsulat lösen soll, na ja, was anderes hätte ich mir nichts vorgestellt und hätte deshalb nie meine Sachbearbeiterin darauf angeschrieben, da man ja per E-Mail keine Diskussion führen kann. Nun mal zurück zu meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Sie hat mir anfangs dasselbe gesagt und dann na ja, dass sie mich ohne meine Ausbürgerung aus der Ukraine sowieso nicht einbürgern kann, aber nach all meinen Argumenten gesagt, dass sie das nicht selber entscheiden kann und deshalb mit jemandem das besprechen wird. Ich habe ihr zudem noch eine beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe.
Nach 3 Wochen hat mir meine Ansprechpartnerin ein Schreiben zugeschickt, in dem stand, dass ich in ihrem Zimmer vorsprechen muss. Ich bin mit voller Hoffnung gekommen, aber womit sie mich "erfreut" hat war:

"Also, Sie haben tatsächlich Pech gehabt, ich habe mich für Sie eingesetzt, aber wir können Sie auf keine Weise einbürgern". Na ja, das, was ich über das Ganze denke, erspare ich mir mal.

Nun, in der ukrainischen Konsulat wurde mir gesagt, dass ich auch später als nach 1 Monat nach der Ausbürgerung meinen Pass abgeben kann, denn das Ding ist, dass ich ohne Abgabe des Passes die Ausbürgerungsbestätigung nicht bekommen kann, durch die Abgabe aber jederzeit, außerdem wurde mir gesagt, dass man weder an der britischen Grenze noch an der deutschen rausfinden können wird, dass der Pass schon ungültig ist und ich mir somit keine Sorgen um irgendetwas machen muss.

Was jetzt stimmt und was nicht, bleibt für mich ein Rätsel, und unter anderem, ob die Konsulat so lange die Ausbürgerungsbestätigung behalten wird. Nun, wenn das, wie ich es irgendwo gelesen habe, eine Ausbürgerungserlaubnis ist, aber nicht schon mal eine Bestätigung, dann hört sich das ja noch schlimmer an, denn ich habe diese Erlaubnis während 1 Monat ja nicht in Anspruch genommen, somit könnte ja diese erlischen, oder?
Oh, ist alles tatsächlich blöd und ätzend.

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