Recht, Visa und DokumenteÄnderung Visaordnung der Ukraine

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Handrij
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Ukraine

Änderung Visaordnung der Ukraine

Beitrag von Handrij »

Rundschreiben der Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine - Paß-und Visaordnung der Ukraine

Neues Visavergabeverfahren und 90-Tage-Aufenthaltsfrist in der Ukraine

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat die Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine mit der Unterstützung des Rechts- und Konsularreferates der Deutschen Botschaft in der Ukraine die Problematik des Aufenthaltes deutscher Geschäftsleute, dabei insbesondere ihrer Familienangehörigen in der Ukraine, der ukrainischen Regierung mehrfach vorgetragen und auf die bestehenden Probleme des Aufenthaltes aufmerksam gemacht.

Am 01.06.2011 hat das Ministerkabinett der Ukraine mit seinem Beschluss Nr. 567 „Über die Bestätigung der neuen Regeln für die Ausstellung von Visa für die Einreise in die Ukraine und Transitfahrten durch ihr Territorium“ das Problem größerenteils gelöst.

Konkret handelt es sich um ein dauerhaftes Visum Typ „D“ – bei automatisierter Formularerfassung und maschineller Lesung „VD“ - für Ausländer. Dieses Visum ermöglicht für Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Ukraine für einen Zeitraum, der 90 Tage übersteigt (Pkt. 11, Abs. 3 der Regeln). Das Visum Typ „D“ wird anhand einer Einladung der in der Ukraine registrierten Repräsentanzen der ausländischen Firmen, Banken sowie Tochterunternehmen ausländischer Firmen oder JVs durch ukrainische Konsulate im Ausland, in unserem Falle in Deutschland, ausgestellt.

Dieses Visum kann bis 3 Jahre gültig sein und auch als Multivisum (für mehrmalige Ein- und Ausreisen) ausgestellt werden.

Der Reisepass eines Ausländers muss jedoch folgenden Anforderungen entsprechen:

- Die Gültigkeitsfrist muss mindestens 3 Monate länger sein, als das deklarierte Ausreisedatum;

- Es müssen in diesem Pass mindestens zwei leere Seiten vorhanden sein;

- Der Pass darf nicht mehr als 10 Jahre lang gültig sein - ab Datum seiner Ausstellung (Pkt. 19 der Regeln).

Für die Erteilung des Multivisums wird eine Konsulargebühr in Höhe von 200 US $ erhoben.

Das Visa-Etikett wird einen entsprechenden Vermerk - entweder „Arbeitsaufnahme“, wenn es sich um einen Ausländer handelt, der auf Grund der Arbeitsgenehmigung in der Ukraine weilt oder „Beschäftigung in der Repräsentanz der ausländischen Firma bzw. Bank in der Ukraine“ – enthalten. Damit ist für die Grenzschutzbehörden der Reise- und Aufenthaltszweck sofort ersichtlich.

Mit dieser erfreulichen Nachricht möchten wir Ihnen und Ihren Familien ein schönes Pfingstfest wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Rau

Delegierte der deutschen Wirtschaft in der Ukraine



Kiew, den 10.06.11

Delegiertenbüro

Der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine,

Wul. Puschkinska 34, 01004 Kiew, Ukraine

Telefon: +0038-044-2345998, 2345595
Telefax: +0038-044-2354234, 2345977
dihk@dihk.com.ua
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Russland

Re: Änderung Visaordnung der Ukraine

Beitrag von Siggi »

... und wie sieht es bei Privataufenthalten aus? (Hintergrund: Ich bekomme immer Anfragen von Personen, die länger als 90 Tage bei ihrer Freundin/Frau bleiben wollen. Eine Aufenthaltsgenehmigung in UA gibt es ja erst nach 2 Jahren Ehe.)

Gruß
Siggi

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