Recht, Visa und DokumenteAblauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

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UlrichWW56244
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Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Mein Tourivisum ist abgelaufen, und nun benoetige ich immer noch mind. 4 Wochen um meine Arbeit zu beenden. Nun habe ich mich bei der entsprechenden Behoerde gemeldet, um ja auch nichts verkehrt zu machen und auch eine E-mail an das Aussenministerium geschickt. Ich glaube, da gibt es eine befristete Aufenthaltsgenehmigung ? Stimmt das ? Will ja hier in Odessa nicht ueberwintern, nur meinen etwas laengeren Aufenthalt auf eine legale ebene stellen, da ich ja wieder kommen will :). Kann mir vielleicht jemand diesbezueglich schon vorab etwas sagen. habe so manches hier im Forum gelesen/ Wuerde mich freuen wenn ich da bald was lesen koennte. Danke schon mal

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Sonnenblume
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Sonnenblume »

UlrichWW56244 hat geschrieben:Mein Tourivisum ist abgelaufen, und nun benoetige ich immer noch mind. 4 Wochen um meine Arbeit zu beenden...
Irgendwie paßt Touristenvisum und Arbeit nicht zusammen :(

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Jensinski
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Jensinski »

Hallo Ulrich,

ich vermute mal, Du bist über die visafreie 90Tage-Frist? Was meinst Du mit Arbeit, Sonnenblume fragte ja schon. Erkläre das mal ein bisschen genauer. Meine Frau ist in einer Stunde da, dann kann ich Dir Auskunft geben. Wenn Du "überfällig" bist, wird es ein bisschen teurer. Habe auch mal die Verlängerung verpasst und der bürokratische Aufwand war schon recht hoch deswegen!

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Hallo, ja 90 Tage abgelaufen, weil ich 10 Tage bettlaegrig war, vorher nicht auf dies Amt konnte. Mit Arbeit meinte ich, dass ich an einem Buch ueber Odessa arbeite als freier Autor, waehrend meines Aufenthaltes dann das Glueck hatte mit Fieber 2 Wochen bettlaegrig bei meinen Bekannten alle moeglichen ukrainischen Meidkamente auszuprobieren, dann langsam wieder auf die Fuesse kam. Dann aber, welch Gleuck, im unbeleuchteten Treppenhaus fiel, auf mein operiertes kreuz, und dann wieder 66 Tage lag, bis ich mich wieder ruehren konnte, dann mit meiner Bekannten direkt auf das Amt, da wollte man aber an Tag 1 nicht, an Tag zwei kam man nach 2 Stunden warten, um dann mitzuteilen, man wolle immer noch nicht arbeiten, aber am Samstag. Ich weiss, dass ich durch widrige Umstaende ueber die Zeit bin. Gut, und ich bezahle auch die Strafe, auch gut, es sind gerade mal denke ich 5 Tage drueber. Nun moechte ich eben nicht einfach hier bleiben, sondern ca 4 Wochen mehr Zeit haben, um meine recherche abzuschliessen. Habe auch diesbezueglich mal an das Aussenministerium in Kiew gemailt. Man will ja nichts versaeumen oder falsch machen. Das waere jetzt so im groben mal der Rahmen.

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Optimist
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Optimist »

Hätte mich in ihrem Fall an den ADAC gewand, wenn Sie Mitglied sind, um so besser. Eine Anfrage dort kann in keinem Fall schaden.

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Jensinski
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Jensinski »

Hallo Ulrich,

dann erstmal: Gute Besserung! Du musst (und warst ja wahrscheinlich) auf der Passportabteilung. Die sagen Dir, was Du brauchst. Es wäre schon vorteilhaft, wenn Du ein ärztliches Attest vorweisen kannst. Eine Verlängerung ist natürlich möglich und da Du ja nur 4 Wochen länger bleiben willst, kann sich der Aufwand ja in Grenzen halten. Das sind auch nur Menschen und werden hoffentlich Verständnis haben, zumal Du ja einen Grund hast. Was genau auf Dich zukommt, ist schwer zu sagen.

Bei meiner ersten Verlängerung benötigte ich Passkopien (übersetzt und beglaubigt), Passbilder und eine Art Aufenthalts- oder Wohnbescheinigung vom Bürgermeister. Eheurkunde war auch dabei, wirst Du wohl nicht benötigen ;) Normale Kosten beliefen sich damals auf ca. 270 Hriwna. Als wir die 2. Verlängerung verpassten (*schäm*) mussten wir sogar vor Gericht und die Strafe war etwas über 200 Hriwna. Leider wurden wir durch unsre Unwissenheit und weil wir doch ein wenig Panik hatten von einer der Sachbearbeiterinnen um 700 Hriwna (angeblich für Anwalt....) geprellt. Das erfuhren wir aber erst hinterher.

LG,
Jens

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Hallo Jens,

vielen Dank erst Mal fuer die Antwort. Also ich hoffe ja auch, dass sich das alles in einem normalen Rahmen bewegt . Strafe ist auch klar, waere in Deutschland nicht anders, nennt sich dann Bearbeitungsbeguehr, Verwaltungsaufwand und ...na ja...habe jetzt erst mal am Samstag die Hoffnung, dass da wirklich jemand ansprechbar ist. Die Antwort nimmt mir dann doch etwas die Sorge meine Tage in ukrainischen Gefaengniszellen zu verbringen :-) oder gar zur persona non grata erklaert zu werden. Lieben Dank erst mal und gute N [smilie=lazy2.gif] acht

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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Siggi »

Ich habe einmal meinen Aufenthalt verlängern lassen. Ich musste dazu auf das Ausländeramt (OVIR). Schwer vorherzusagen, wie kooperativ die seien werden, insbesondere hast Du keine familiären Bindungen in UA und die Visaregeln sind ab September verschärft worden. Du bist nicht nur über die 90 Tage, Du verletzt auch die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, was eigentlich nur mit einem Langzeitvisum möglich ist. Vermutlich ist es einfacher bei der Ausreise ca. 1000UAH Strafe zu zahlen und jetzt keine schlafenden Hunde zu wecken. Denn was wirst Du tun, wenn Sie Dich zur kurzfristigen Ausreise auffordern statt Dir Deinen Aufenthalt zu verlängern? Eine Einschätzung ist wirklich schwer, letztlich ist und bleibt es Deine Entscheidung.

In jedem Fall würde ich mir ein ärztliches Attest besorgen.

Gruß
Siggi

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Auch dir erst einmal danke. Nun, schlafende Hunde. Ich denke mal, ich moechte einfach die rechtlichen Grundlagen eines landes, in dem ich mich aufhalte respektieren, und nicht einfach darueber hinweg gehen. Es gibt Gruende fuer mein Ansinnen, einer Verlaengerung, die ja sehr befristet ist. Ich finde einfach, es gehoert ein wenig zum Anstand, dass man sich entsprechend verhaelt. Im uebrigen hatte ich ja sogar schon ein Rueckticket, das dann aus den entsprechenden Gruenden verfiel. Also geplant war das alles wirklich nicht so. Attest? Das erste was ich von meiner ukrainischen Freundin gelernt habe war ein natuerliches Misstrauen gegen Aerzte. Und da man ja hier von Antibiotika ueber wer weiss was alles selbst bekommt in den Apotheken, ist sie halt fleissig hingelaufen und hat gekauft was das Zeug haelt, wobei ich manchmal nicht wusste was schlimmer war, die Medikamente und deren Nebenwirkungen oder die Krankheit. Mit dem Ruecken bin ich Implantatpatient und habe darueber eine Bescheinigung, dass man, wenn man damit eine Treppe herunterfaellt nicht unbedingt gut DASTEHT kann man sich ja denken. Ich warte jetzt einfach mal ab, gehe ordnungsgemaess aufs Amt, und ausserdem habe ich gehoert, dass man ueber das Aussenministerium in Kiew eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann ( stand jedenfalls mal hier im Board ). Und nichts veraergert Beamte so sehr als wenn man sie nicht ernst nimmt, am Flughafen stehen und dann den Flug verpassen, weil ich einfach das alleine regeln wollte, das moechte ich nun auch nicht unbedingt. Liebe sonnige Gruesse erst einmal aus Odessa

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Siggi
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Siggi »

Sicherlich, wenn Du fliegen willst, stehst Du unter Zeitdruck. Dann würde ich die Dinge des Aufenthalts vorher klären.

Verstehe ich es richtig: Bislang bist Du noch keinen Tag zu lang in UA? Sonst ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen und Du benötigst ein Attest, was Dir Transportunfähigkeit bescheinigt.

Die Leute, die bei ihrer Freundin bleiben wollen, hatten in den letzten Monaten immer Schwierigkeiten ihren Aufenthalt verlängert zu bekommen. Einer ist sogar hier verheiratet. Dem wollten sie den Aufenthalt nur dann verlängern, wenn er ausreist und mit Visum zurück kommt. Eine visafreien Aufenthalt dürften sie nicht verlängern, so sagte ihm das Ausländeramt. Bei einem anderen (er hat ein ukrainisches Kind) verlängerten sie jahrelang immer unproblematisch den Aufenthalt. Im letzten Jahr auf einmal ging nichts mehr. Das selbe Spiel: Er muss mit Visum einreisen, sonst gibt es keine Verlängerung. Er ist dann sogar vor Gericht gegangen, hatte aber keine Erfolg. Aufgrund dieser Erfahrungen im Bekanntenkreis ist meine Prognose eher negativ.

Berichte mal im Forum, wie es gelaufen ist. Vielleicht zeigen die Behörden ja in Deinem Fall mehr Einsehen.

Gruß
Siggi

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Also Siggi, Kind ist schon im Brunnen, da ich zum einen einen Sachverhalt falsch verstanden hatte, zum anderen also eben erkrankte und dann etwas spaeter auch nochj die Treppe hinunter gesegelt bin. Es geht ja auch nicht um noch mal 90 Tage, sondern nur darum, dass ich zumindest meine Schreiberei hier beenden kann ( brauche halt noch ein paar recherchen, muesste ins Museum, alles Dinge die ich ja nicht schaffte ). Welchen Sinn sollte das mit dem Visum machen ??? Wenn ich mit nem Visum einreise, kann ich doch ein halbe jahr bleiben, soweit ich weiss. Hier im Board stand ja auch was vom Aussenministerium der Ukraine, dass man da einen befristeten Aufenthalt genehmigegen lassen koennte. Auch von Agenturen, die das fuer einen erledigen..keine Ahnung, das alles ist sehr widerspruechlich. Zudem moechte ich ja auch wieder kommen koennen, weil ich sogar daran denke, laenger in Odessa zu leben.
Ausserdem scheint mir der Weg sich dort zu melden, wo es sein muss der richtige zu sein. Wie gesagt, es geht nicht um nochmal 90 Tage, sondern nur bis Ende Oktober, dann habe ich soweit alles geschafft. Wie das sich entwickelt, kann man ja nie sagen, auch bei deutschen Beamten ist ja alles immer quasi in Gottes Hand :-) aber ich sehe momentan eben keinen anderen Weg, und hoffe eben, dass ich da nichts falsch mache. Und das mit dem Attest, nun, soweit ich gehoert habe, geht man hier zu einem entsprechenden Arzt und kann sich das sogar kaufen .

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Noch eins Siggi, ich denke, da verstehst du die ganze Zeit was falsch. Ich denke da eher an eine Aufenthaltsgenehmiung, von der du an einer anderen Stelle im Board gesprochen hast. Befristet natuerlich, fuer diese 3- max vier Wochen/ Ich moechte meinen Aufenthalt fuer diese Zeit eben legalisiert wissen. Das ist alles...und da habe ich gelesen dass man das in Kiew beantragen kann oder sogar muss ( auch hier auf dem Board )

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Siggi
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Siggi »

Du bist in der Ukraine. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist noch viel komplizierter als ein Visum. Vergiss das. Die Anzahl der Dokumente (auch solche aus DE) ist nicht gerade gering. Hier sind meine Erfahrungen von 2004 und die einiger anderer aus neuerer Zeit:
http://www.forum-ukraine.de/forum/index ... readID=121

Für 3-4 Wochen bietet sich an, den Aufenthalt verlängern zu lassen. Man bekommt einfach einen Stempel in den Pass und gut ist es. Aber wie schon gesagt, in der letzten Zeit eher schwierig.

Seit September gelten trotz Visum die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (wie für ein Schengen Visum umgekehrt auch - auch kein Ukrainer könnte als Tourist 4 Monate am Stück in DE bleiben). Alles andere gibt es nur mit einem langfristigen Visum und das ist schwieriger zu erhalten.

Noch mal der dringende Hinweis: Wenn Du jetzt schon den Aufenthalt überzogen hast, lege ein Attest quasi als Entschuldigung vor.

Ich wünsche Dir viel Glück, habe aber wenig Hoffnung.

Gruß
Siggi

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Hallo Siggi, genau darum geht es ja, um einen Stempel fuer drei Wochen. Gruende habe ich da schon aufgefuehrt, muss ich nicht wiederholen / Auf der einen Seite schreibst du hier, dass gegen Geldzahlung alles moeglich sei, und raetst sogar jemandem zu dem Weg mit der Aufenthaltsgenehmigung. Auf der anderen Seite raetst du davon ab. So langsam weiss ich auch nicht mehr was ich denken soll. Attest fuer die Zeit im Bett mit Fieber ? Wie denn ... Die Bekannte ist krankenschwester , hat mich mit Antibiotika und allem anderen versorgt, und irgendwann war ich soweit wieder auf dem Damm. Und das mit dem Ruecken, ja, da muesstte ich zu einem Arzt gehen, der mich roentgt, das Implantat sieht, mir die hoellischen Schmerzen nach der Sturtz glaubt und das attestiert. Und was deinen Hinweis anbelangt, kein Ukrainer koennte vier Monate in Deutschland als Touri bleiben, klingt irgendwie wie nach Wie du mir so ich dir. Glaubst du vielleicht, ich haette freiwillig meinen Flug am 19 August einfach so in den Wind geschossen? Und wie gesagt, dann kam da noch dazu, dass dies mit 90 180 geht zu verlaengern, geht nicht das habe ich alles ein wenig durcheinander gewuerfelt. Und uebrigens haben wir vor dem OVIR ein Paar getroffen, er aus der Tuerkei, der war auch schon mal ueber einen Monat drueber, wohl aber wegen zu heftigen Kuessens, der hat 360 griwna am Flughafen in Odessa bezahl, und vort dem Amt sagte man uns, die Strafe waere wohl bei 520, wie kommst du denn auf 1000? Ich werde halt sehen muessen wie global diese Welt ist

Das mit dem Attest mache ich aber auf jeden Fall

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Siggi
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Siggi »

Ich möchte Dich nicht angreifen.

Noch einmal zusammenfassen:
Eine Aufenthaltsgenehmigung kann man angeblich käuflich erwerben. (Ich kenne niemanden, der das wirklich durchgezogen hat). Dokumente benötigt man aber trotzdem. Das ist aufwendig und nicht ganz billig. Nur etwas für Leute, die mehrere Jahre in UA leben wollen.

Für 3 Wochen geht es um eine Aufenthaltsverlängerungen. Die ist angeblich nur noch möglich, wenn man mit Visum eingereist ist. Da Du visafrei gereist bist, sehe ich schwarz für diese Variante. Aber in UA gibt es nichts, was es irgendwo nicht gibt. Mag sein, Du hast Glück.

Wenn Du Deinen illegalen Aufenthalt nicht durch ein ärztliches Attest nachträglich legalisieren kannst, dürfte in der Praxis kein großer Unterschied darin bestehen, ob Du 1 Woche oder 1 Monat zu lang bleibst. Darum meine Bemerkung mit den "schlafenden Hunden".

Die ca. 1000 UAH (ich kann mich beim besten Willen nicht an den genauen Betrag erinnern - ist das wirklich wichtig, ob es 40 Euro mehr oder weniger sind) hatte ich von einem Schweizer erfahren, den man an der Grenze erwischt hatte. Er hat dann auf einen Dolmetscher bestanden und man hat ihn herausgelassen, ohne das er eine Strafe zahlen musste. Er konnte aber nur mit Visum wieder einreisen.

Gruß
Siggi

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Hallo Siggi,

habe das nicht als Angriff aufgefasst. Nur manche schreiben, eine Verlaengerung fuer so kurze Zeit sei kein Problem, und nennen sogar die Unterlagen, die ich sehr wahrscheinlich brauche. Dann wieder heisst es, geht gar nicht . Dann war da sogar in einem Beitrag zu lesen, man koenne von hier aus ueber das Aussenministerium der Ukraine ein Visum beantragen, wenn man schon eingereist sei. Das alles macht mich schon ziemlich nervoes. Was denn die bessere Loesung sei. Einfach die drei Wochen bleiben und schauen was passiert ??? Oder aber sich fuer eine wirklich sehr kurze Zeit eine Genehmigung holen, sagen wir fuer 2 - 3 Wochen. Man bekommt ja auch von niemandem Antwort, aus Kiew nicht, aus Deutschland nicht. Und wie gesagt,es waere fuer die Arbeit an meine Buch und weiss Gott nicht, um hier High Heels zu jagen.

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Optimist
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Optimist »

"Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig" vielleicht auch ein Thema für ein neues Buch?

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Frag doch den ADAC

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Optimist
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Optimist »

UlrichWW56244 hat geschrieben:Frag doch den ADAC
Nun, wenn man Auslandsversichert ist, wie gefordert, dann kann man schon einige Dienste im Ausland in Anspruch nehmen. Man muss auch niemanden böse sein, wenn man sich an einige "Spielregeln" nicht hält oder einige Dinge schlicht verpennt hat, oder?

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

Und man muss nicht jeden dummen Spruch gleich fuer genial halten, nur WEIL man eben eine falsche Info im Heimatland erhielt, und hier nun versucht, die Dinge zu regeln. Oder wie siehst du das ? Und insgesamt gesehen ist nicht einer deiner Beitraege zu meiner Anfrage hier etwas anderes als uebler, spoettischer Sarkasmus. Und dass ich nicht einfach zum Flughafen maschiere, ein paar Lappen hinwerfe und gut ist sollte dir eigentlich zeigen, dass ich mich sehr wohl an Spielregeln halte, ansonsten wohl auch nicht mit starken Schmerzen im Kreuz vorm OVIR 2 mal gestanden haette, um dann die Auskunft zu erhalten : Wir arbeiten heute nicht

Soviel zum Thema ADAC

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UlrichWW56244
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von UlrichWW56244 »

and by the way : selbst wenn man , wie ich, auslandsversichert ist, muss man alles hier erst einmal bezahlen, cash auf die kralle, und wenn man ueberleben will waere dollar oder euro nicht schlecht. solltest du eigentlich wissen! und nachdem mir meine bekannte dringend davon abgeraten hat an meinen ruecken einen der hiesigen aerzte heranzulassen, die sich bei ruecken-ops in der vergangenheit wohl eher durch spaetere rollstuhlinhaber auszeichneten, habe ich es mit einer handvoll schmerztabletten und bettruhe versucht... und das ueber wochen, und das bei einem wundervollen sommer hier in odessa. ist wohl eher nicht das klassische bild des sich nicht an die spielregeln halten, oder ?

p.s. um jemandem boese zu sein, muesste man ihn kennen, man kann aber sehr wohl an der art der coms erkennen, was das gegenueber bezweckt.

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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Jensinski »

Hallo,

also ich bin über einige Aussagen sehr verwundert. Natürlich gibt es - auch ohne Visum! - verlängerte Aufenthaltsgenehmigungen. Ich bin ganz normal als Tourist eingereist, dann auf die Passbehörde und habe die ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Die kommt hoffentlich noch dieses Jahr. Bis es soweit ist, wurde immer wieder verlängert. Die ersten beiden Male für 3 Monate, jetzt ist der Abstand 6 Monate.

Und auch in Deutschland ist es für einen Ukrainischen Bürger mit Visum selbstverständlich möglich, die Aufenthaltsdauer bei der zuständigen Ausländerbehörde zu verlängern. Und - man glaubt es nicht - das kommt auch auf die Stimmung des Beamten an!!! Und auf das Bundesland.

Ich finde Ulrichs Vorgehen ist durch und durch korrekt. Seine Gründe sind plausibel und ich wüsste nicht, wo da "wenig Hoffnung" wäre!

Gruß,
Jens

PS: Noch etwas zu Behörden und der viel zitierten Bestechlichkeit (ich meine speziell polizeiliche Behörden). Hört doch endlich auf damit! Das ist einfach Bullshit³ (sorry für die Ausdrucksweise) Denn dazu gehören immer zwei. Und JEDER(!) Beamte hat auch einen Chef. Diesen bei Problemen zu konsultieren ist in meinen Augen der bessere Weg. Ich will nicht abstreiten, dass es möglich ist, an einen an "Vitamin B" interessierten Beamten zu geraten. Aber oft reicht da ein dezenter Hinweis, sich an seinen Chef zu wenden, um den gegenüber sitzenden Beamten in Bewegung zu versetzen.

Nachtrag: Meinen letzten Stempel für 6 Monate bekam ich am 18.09.2011. Also NACH Inkrafttreten der neuen Gesetze.

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Kurt Simmchen - galizier
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Re: Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von Kurt Simmchen - galizier »

ich habe noch einmal einen Bekannten gefragt, der auch hier lebt ohne PMsch.
Er ist immer wenn die 90 Tage rum waren nach Rumänien gefahren, hat was gekauft und ist zurück. Manchmal hat er 20 Euro reingelegt und manchmal gar nichts.

Als er einmal die Frist überschritt waren es 50 Eus und alles war in Butter.

Der Vorschlag mit den schlafenden Hunden und den 100 Eu war der beste.

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bayernbanker
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Ablauf Touristenvisum, laengerer Aufenthalt noetig

Beitrag von bayernbanker »

Eigentlich ist es relativ einfach - zumindest bei der visafreien Einreise für EU-Bürger

grundsätzlich schreibt das Immigrationsgesetz bei der visafreien Einreise einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen SEIT der ERSTEINREISE vor (war die Änderung in der Gesetzesfassung von 2011!Vorher galt das Kalenderhalbjahr!)
Detail 1: Zählweise - JEDER Tag zählt - auch jeweils der Tag der Ein - oder Ausreise!
Detail 2: Die Kontrolle obliegt den Grenzbehörden, die dies per elektronischem System zu kontrollieren hat, nicht dem OVIR
Detail 3: Ich habe festgestellt, dass die Mitarbeiter des Grenzschutzes immer noch manuell die Tage anhand dem Reisepass zählen.Dies deutet darauf hin, dass das technische System noch nicht ausreichend "betriebssicher" ist.
Detail 4: Die Verwendung zweier Reisepässe (in Deutschland ist das legal, in der Ukraine für einen Ukrainer nicht) führt zu einiger Verwirrung und anscheinend haben die dann das Problem, die Identitäten auseinander zu halten. Ist mir 2012 aufgefallen. Dies stellt jetzt allerdings keine Handlungsanweisung dar!

Offizielle Strafe ist bei erstmaligem Verstoss eine Verwaltungsstrafe von 880 UAH, die aber erst in einem Verwaltungsgerichtsverfahren festgesetzt wird. Bis zum Abschluss kann (muss aber nicht) die Ausreise verweigert werden. Das Verfahren dauert ungefähr 1 Monat (zumindest in Kiew). Nach geltendem Immigrationsrecht KANN aber nach einer Verwaltungsstrafe das OVIR danach eine permanente Aufenthaltsgenehmigung verneinen (ist eine Kann-, keine MUSS-Bestimmung). Ist man allerdings mit einem ukrainischen Staatsbürger verheiratet, würde ein Verneinen den gesetzmässig verankerten Schutz der Familie verletzen! Muss dann allerdings auf dem Gerichtsweg eingestritten werden.

Eine medizinisch induzierte Transportunfähigkeit, die per Attest bewiesen werden muss, KANN vom Grenzschutz als Entschuldigungsgrund für die Verletzung der 90-Tage-Regel gewertet werden. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf! Die Entscheidung obliegt alleinig dem Grenzbeamten!

Zuguterletzt ein nettes Detail von meiner Freundin, die Rechtsanwältin ist - es gibt bis heute kein einziges Gerichtsurteil zu Verletzungen o.g.Regeln. Meistens wurden einfache Verwaltungsstrafen verhängt bzw. die Angelegenheit durch den Grenzschutz "geregelt". Wie meisten eben in der Ukraine ist vieles auf dem zwischenmenschlichen Wege und auch verhältnismässig human regelbar, zumindest wenn man sich auch nicht zu "fordernd" verhält und auch nicht den Eindruck eines vermögenden Ausländers vermittelt!

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