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Niciline
Ukraine-Anfänger / початківець / начинающий
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 20. Februar 2014, 15:14
10
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Grundbuchauszug

Beitrag von Niciline »

Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht kann mir irgendjemand hier helfen. Mein Vater ist im Jänner überraschend gestorben und hatte eine Wohnung in Kiew. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit dort an einen Grundbuchauszug zu kommen und wenn ja, weiß vielleicht jemand an welche Stelle ich mich wenden muss?

Vielen Dank!

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Optimist
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Re: Grundbuchauszug

Beitrag von Optimist »

Persönlich nach Kiew reisen, eine Person zum übersetzen suchen, und dann die Wohnung aufsuchen, z.B. derzeitigen Mieter konsultieren und sich dann weiter vorarbeiten. Alles andere wird wohl zu nervenaufreibend und langwierig. Das mit den Dokumenten in der Ukraine, kann sehr viele Überraschungen beinhalten.

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MarioZickert
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Re: Grundbuchauszug

Beitrag von MarioZickert »

Niciline hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht kann mir irgendjemand hier helfen. Mein Vater ist im Jänner überraschend gestorben und hatte eine Wohnung in Kiew. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit dort Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... und wenn ja, weiß vielleicht jemand an welche Stelle ich mich wenden muss?

Vielen Dank!
Ich stand letztes Jahr vor dem selben Problem, du musst selbst hin fahren, die haben auch meine Vollmacht nicht angenommen.

Liebe Grüße
Mario Zickert

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R S U Beratung
Ukraine-Anfänger / початківець / начинающий
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 23. April 2014, 16:23
9
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Re: Grundbuchauszug

Beitrag von R S U Beratung »

Die Frage der Erbschaft von Immobilien ist nicht einfach und kann durch viele Faktoren (andere Erben, Vorhandensein eines Testaments, mögliche Belastungen, Vorhandensein/Abwesenheit von Unterlagen, die Eigentumsrecht für die Wohnung bestätigen usw.) erschwert werden.
Sehr allgemein gesagt, die wichtigsten Etappen in der Erbschaft sind:
(1) Einreichen der Erberklärung beim ukrainischen Notar:
- Wenn Sie die Erbschaft annehmen wollen, dann müssen Sie laut dem Ukrainischen Bürgergesetzbuch innerhalb 6 Monaten nach dem Tod des Vaters die Erberklärung unter Beifügung der Unterlagen die Verwandtschaftsverhältnis und Eigentumsrecht des Dahingegangenen bestätigen, bei dem ukrainischen Notar einreichen. Die ausländischen Unterlagen müssen auf Ukrainisch übersetzt werden.
Sie haben das Recht die Erberklärung per Post absenden. In diesem Fall ist folgendes zu beachten (i) Sie müssen die Adresse des Notars genau kennen, (ii) Ihr Unterschrift an der Erberklärung muss durch den lokalen Notar (andere zuständige Amtsperson) beglaubigt und apostilliert, (iii) die Erberklärung soll übersetzt werden und den ukrainischen Forderungen entsprechen. Aber gewöhnlicherweise unsere Notaren (besonders staatliche Notaren) fordern die persönliche Dasein wenn einreichen die Erberklärung. In diesem Fall es wäre besser mit dem privaten Notar zu handeln und durch den Vertreter alle Fragen zu klären).
(2) Erhalten des Erbscheins
Wenn alle Unterlagen für die Annahme der Erbschaft in Ordnung sind und nach dem Ablauf der 6-Monatenfrist nach dem Tod des Erbgebers der Notar soll den Erbschein ausstellen mit der Angabe des Erbguts.
(3) staatliche Registrierung der Wohnung auf den Namen des Erbes
Laut ukrainisches Gesetz übergeht das Eigentumsrecht für Immobilien an die Person nur nach dessen staatlichen Registrierung. Die Grundlage für solche staatliche Registrierung ist der Erbschein, die durch den Notar ausgestellt wird. Nach der Registrierung des Eigentumsrechtes Sie erhalten die Eigentumsbescheinigung und sind der rechtliche Inhaber der Wohnung.

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