Recht, Visa und DokumenteHeirat Russin und Ukrainer in Ukraine

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Tina2015
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Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Tina2015 »

Hallöchen,

ich frage hier im Auftrag einer Freundin, da diese die Technik nicht ganz so beherrscht: :-D

Meine Freundin ist Russin, geschieden von ihrem deutschen Mann, und lebt weiterhin mit dem gemeinsamen Kind,welches deutsche Staatsangehörigkeit hat, in Deutschland. Hier lebt seit über 20 Jahren auch ihr jetziger ukrainischer Freund. Die beiden wollen nun in der Ukraine heiraten. Welche Dokumente benötigen sie dafür und müssen sie die Ehe in Deutschland zwingend registrieren lassen?

Ich habe bei der Botschaft in Kiew immer nur die Angaben zu einer deutsch-ukrainischen Hochzeit gefunden.

Viele Grüße

Tina2015

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Mawi
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Mawi »

Nun da die Frau Russin ist und der Mann Ukrainer würde ich auch nicht in der deutschen Botschaft in Kiew nachfragen, sondern in einem ukrainischen Standesamt.
Denn naheliegend, dass für eine Hochzeit in der Ukraine die ukrainischen Gesetze gelten.
Das Kind ist aussen vor, da sein Status nicht geändert wird. Die Frau wird das Sorge- und Aufenthaltsrecht haben und wohl auch beibehalten wollen.
Wenn die beiden anschließend in Deutschland leben wollen, hat der Familienstand Auswirkungen auf die Steuerpflicht, da die beiden dann ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und vermutlich dann auch hier eigenes Einkommen erzielen.
Der Ehestand muss dann hier dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden, eine Registratur beim Standesamt zum Beispiel ist mir unbekannt.
Eventuell kann die ukrainische Botschaft in Berlin Auskünfte geben, damit das Ereignis zumindest teilweise von Deutschland aus vorbereitet werden kann.

Matthias

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Tina2015
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Tina2015 »

Hallo Mawi,

vielen Dank für Deine Info. Für mich ist nur unklar, welche Auswirkungen die Heirat auf das Kind aus erster Ehe haben sollte. Dort besteht das gemeinsame Sorgerecht mit dem deutschen Vater.

Der Freund arbeitet hier in Deutschland und meine Freundin bezieht ALG-II. Die beiden haben auch ein gemeinsames Kind, welches hier in Deutschland geboren ist, wohnen aber nicht zusammen. Das habe ich vergessen, zu schreiben.

Die beiden wollen in jedem Fall weiter in Deutschland leben. Auch wenn ich meine Freundin damit hier etwas ins unrechte Licht rücke, aber sie und ihr Freund wollen hier in Deutschland die Ehe nicht angeben und dann auch keinen Steuerklassenwechsel vornehmen. Müssen Sie das nicht zwingend? Ich habe sie darüber schon mehrfach aufgeklärt. Ich denke aber, dass das Standesamt in der Ukraine nicht mit unseren Standesämtern in Verbindung stehen wird. Aber findet in der Ukraine nicht auch bei der Heirat ein Namenswechsel statt?

Viele Grüße

Tina2015

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Mawi
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Mawi »

Das ist hier so, wie es eben oft ist. Aus einer Antwort folgt eine neue Frage, da nicht alle Karten auf dem Tisch liegen.
Für das erste Kind der Frau gilt, dass dieses Kind durch den deutschen Vater und die Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Ob das Kind auch die ukrainische Staatsbürgerschaft hat, ist hier unerheblich.
Aufgrund des Kindes mit der deutschen Staatsbürgerschaft, hat die Frau ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wenn sie irgendwann mehr als drei Monate ohne staatliche leistungen ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte und in dieser Zeit den Antrag gestellt hat, hat sie womöglich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Ansonsten muss sie ihr Aufentrechtsrecht alle drei Jahre für wiederum drei Jahre verlängern. Durch das Kind ist das eigentlich nur eine Formsache.
Solange die Frau nichts unternimmt, womit der Vater sein Sorge- und Umgangsrecht eingeschränkt sieht, wird sich daran nichts ändern.

Da der ukrainische Mann seit 20 Jahren in Deutschland lebt, wird er auch auf irgend eine Weise sein Aufenthaltsrecht erwirkt haben.
Interessant ist die Frage, welche Staatsbürgerschaft das gemeinsame Kind der zukünftigen Brautleute besitzt.
Vermutlich die Staatsbürgerschaft der Mutter, also russich.

Solange, alle Beteiligten ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten, könnte man sagen, gut, wenn ihr in Deutschland eure Heirat verschweigt, dann macht das eben.
Aber, bei vielen Antragstellungen ist die Frage nach dem Familienstand enthalten. Beim ALGII Antrag ist die Frage nach einem gemeinsamen Haushalt mit anderen Personen.
Daraus resultiert die Höhe von Leistungen. Oft führen falsche Angaben zur Nichtigkeit ergangener Bescheide. Bei ALGII mit Sicherheit zu Rückforderungen. von bewilligten Leistungen.
Das bringt die Personen zumeist in Schwierigkeiten. Wer ein gemeinsames Leben plant und dies im konkreten Fall in Deutschland und dabei zumindest teilweise auf unterstützende Leistungen angewiesen ist, dem wäre dringend zu raten, seine Lebenssituation nicht auf Unwahrheiten und verschwiegene Tatsachen zu begründen.
So etwas geht nicht ewig gut und wenn das auffliegt, sind die Nachteile größer als die Vorteile für den Zeitraum, in dem das gut ging.
Will man nach der Hochzeit zusammen leben oder sich verstecken, damit das Jobcenter nichts von einem gemeinsamen Haushalt erfährt? Soll das Kind in einen Kindergarten?
Das gemeinsame Kind kommt irgendwann in die Schule. Immer ist die Frage nach dem Familienstand. Kitakosten, Hortkosten, ALGII Geld, alles wird davon beeinflusst.
Nein, man kann kein gemeinsames Leben auf Lügen und verschwiegene Tatsachen begründen, dann lebt man ständig in Angst. Dann eben nicht mehr in Angst wie früher vor dem KGB, dann in Angst und Misstrauen gegenüber allen und jedem, denn er könnte ja irgendwo etwas erzählen.
Mein Nachbar ist Russe und vermutlich deutlich älter als der Bräutigam. Der Mann lebt mit seiner Frau (Wolgadeutsche) seit fast 20 Jahren in Deutschland und hat seine Angst aus Sowjetzeiten bis heute nicht ablegen können.
Wenn er seine Wohnung verlässt, dann überprüft er 5-10 Mal ob abgeschlossen ist und in Gesprächen flüstert er nur, denn überall könnten Leute mithören. Jedes geeignete Zufallsereignis wird als Angriff auf ihn, bzw ein Versuch ihm zu schaden, gewertet.
Zugegeben diese Paranoia ist schon stark. Aber wollen die zwei sich für die Zeit nach ihrer Hochzeit eine Situation organisieren, wo sie in Angst und Misstrauen gegenüber ihrem Umfeld leben?
Keine glückverheißende Aussicht.

Matthias

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Ganz langsam, so ganz richtig ist das nicht.
Man muss eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, nicht in Deutschland registrieren lassen.
Das kann man auch nur, wenn einer der Eheleute deutscher Staatsbürger ist.
Haben Sie noch die russische und ukrainische Staatsbürgerschaft, geht es den deutschen Staat nichts an.

Hier der Auszug:

Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland erfolgte Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Eine Registrierung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe bei Ihrem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Auf Wunsch können Sie jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.

Deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können den Antrag auf Beurkundung im Eheregister entweder direkt beim zuständigen Standesamt (Standesamt I in Berlin) oder über die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen.

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Was das aufenthaltsrecht, Sorgerecht, etc. angeht ist, vollkommen uninteressant.

Wenn sie mit dem ukrainischen Freund ein gemeinsames Kind hat, dann sollte min eine Vaterschaftsanerkennung existieren, falls es das nicht gibt und das Kind noch zu Zeit der Ehe geboren worden wäre, dann wäre der ehe Mann automatisch erstmal der Vater, weil eheliches Kind.
Dann müsste der bis dato Ehemann das ganze Anfechten.
Ansonsten wäre die Mutter alleine sorgeberechtig für dieses Kind.
Die frage nach der Staatsbürgerschaft sollte vor Geburt vom 20.12.2014 das Options Wahl verfahren bis zur Volljährigkeit, wobei hier gibt es eine Frist. Danach wäre er deutscher, wenn einer der Eltern ein Dauerhaftesaufenthaltsrecht hat.
Die weitere Staatsangehörigkeit der Mutter oder/und Vater die zu dem Zeit Punkt der Geburt keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Das einfachste ist einen Termin beim Standesamt machen, mit denen reden, fertig!
Wenn keiner der beiden die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird das Gespräch sehr kurz.

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Mathias noch mal zur Ergänzung der Staatsbürgerschaft.
Das ist ein heikles und komplexes Thema:
Bei mir und meiner Frau war es einfach: deutsch - ukrainisch und unserer Sohn hat beide Staatsbürgerschaft.
Wenn einer z.b. franzosisch und Italienisch ist und in deutschland ein Kind geboren wird, dann greift zum deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz noch EU recht hinzu.

Richtig Geil wird es wenn einer oder beide Partner schon eine doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland ein Daueraufenthaltsrecht hat/haben. Da kann das Kind theoretisch und praktisch mit der Geburt in deutschland alle Staatsbürgerschaften erben und besitzen.

Aber selbst da bin ich ausgestiegen, weil es dann deutsches Recht, EU Recht und die jeweiligen Rechte der Länder die die Staatsbürgerschaft betrifft entscheident sind.
Nehmen wir Österreich da gibt es keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Die Ukraine kennt eigentlich auch keine doppelte Staatsbürgerschaft, aber hier sticht das Abstammungsprinzip was im Gesetz der Staatsangehörigkeit definiert ist, das verbots gesetz auf mehrfache Staatsbürgerschaft, Wie in Deutschland auch.

Korrektes Amts Deutsch:
Unbefristeter Aufenthaltstitel

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Mawi
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Mawi »

Deine Ergänzungen sehe ich nicht im Widerspruch zu meinen Aussagen, denn ich habe nicht von einer Pflicht zur Registrierung gesprochen, sondern dass mir eine solche Pflicht unbekannt ist und man die Eheschließung durchaus verschweigen könnte.
Die Frage einer Registratur ergibt sich aus konkret praktischen Erwägungen.
Wir kennen alle eine Vielzahl von amtlichen oder quasi amtlichen Fragebögen, die eine Frage nach dem Ehestand beinhalten. Falsche Angaben bei irgendwelchen Anträgen können Zusagen oder Bewilligungen in Folge nichttig werden lassen.
Leben beide Personen in Deutschland, sind beide laut Steuergesetzgebung in Deutschland auch steuerpflichtig, weil sie ihren Lebensmittelpunkt hier haben.
Behält man den Fakt der Heirat für sich und ein Partner ist steuerpflichtig, verzichten quasi beide auf teilweise erhebliche Geldbeträge, denn der Steuerfreibetrag für den anderen nichterwerbsfähigen Partner geht verloren und falls das Kind, wie hier im konkreten Fall, der Frau steuerseitig zugerechnet wird, dann geht auch der Kinderfreibetrag verloren.
Für welchen Fall soll das sinnvollsein?
Will man also diese Nachteile vermeiden, dann muss man dem Finanzamt gegenüber seinen Ehestand nachweisen, die mündliche Aussage reicht in keinem Fall.
Und davon habe ich geschrieben, das Finanzamt würde dann schon mitteilen, ob eine beglaubigte Eheurkunde ausreicht oder ein Registratur bei einem Standesamt am Wohnort notwendig ist.

Aber wie ist das nun mit der Staatsbürgerschaft für euren Sohn? Einmal schreibst du, dass er aufgrund der Abstammungsregel, die auch für die Ukraine das Hauptmerkmal ist, die deutsche und die ukrainische Staatsbürgerschaft hat. Andererseits schreibst du, dass das Staatsbürgerschaftsrecht in der Ukraine keine doppelte Staatsbürgerschaft kennt.
Deine Frau hat also nach der Geburt eures Sohnes die Geburt in der Ukraine gemeldet? Mit einer beglaubigten Geburtsurkunde aus Deutschland? Oder mit Hilfe welches Nachweises?
Hat sie danach irgendeine Bestätigung erhalten, dass euer Sohn nun (auch) ukrainischer Staatsangehöriger ist?
Ich gehe davon aus, dass deine Frau sich in der Ukraine abgemeldet hat mit der Angabe, dass sie ihren dauernden Wohnaufenthalt im Ausland hat.
Deshalb wird auch niemand bei euch nachfragen, wenn euer Sohn das Schuleintrittsalter erreicht hat, wo bzw. warum er nicht in die Schule geht.
Woran erkennt man also eine erfolgreiche Registratur eines in Deutschland geborenen Kindes als ukrainischer Staatsbürger?

Der zweite Teil meines Beitrages weicht vom Thema ab, ich hoffe das wird mir nachgesehen.

Matthias

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Tina2015
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Tina2015 »

Hallo Maniac,
hallo Mawi,

ich habe meiner Freundin bereits mehrfach erklärt, dass - wenn sie die Ehe beim JC nicht angibt - sie Sozialleistungsbetrug begeht. Das ist auch immer unser Streitpunkt. Genau genommen, tut sie dies bereits jetzt schon.

Zu den Kindern - was hier eigentlich keine Rolle spielt - folgende Hinweise:

Ihr habt Recht. In diesem Fall war so, dass das Kind noch während der Ehe gezeugt und geboren wurde. Automatisch wurde der deutsche Exmann der Vater. Der tatsächliche Vater hat aber eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, so dass das Thema vom Tisch war. Das Kind mit dem deutschen Exmann hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ich glaube das Kind mit dem ukrainischen Freund auch, weil es in Deutschland geboren wurde. Mehr weiß ich dazu nicht.

Aufgrund der Geburt des ersten Kindes wurde der Aufenthaltstitel meiner Freundin auf unbefristet abgeändert, da diese zum Zeitpunkt der Trennung bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland gelebt hat. Warum ihr ukrainischer Freund ein Bleiberecht hat, weiß ich ehrlich gesagt, nicht.

Der Hintergrund meiner Frage war u.a. der, dass ich meiner Freundin gern eine Gesetzesgrundlage benennen wollte, dass sie die Ehe hier angeben MUSS! Denn ich befürchte, dass sie dies tatsächlich nicht tun möchte und das JC wird dies auch nicht herausfinden. Bisher hat sie es auch verheimlichen können, trotz mehrfacher Kontrollen, dass der Freund bei ihr wohnt. Aber lassen wir das Thema lieber, sonst bekomme ich wieder einen Hals. Ich finde ihr Verhalten in dieser Sache nicht in Ordnung.

Nun gut, da wird sie sich nun selbst um die Papiere kümmern und direkt in der Ukraine anfragen müssen.

Viele Grüße

Tina2015

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Hallo Tina,

es bleibt dabei, eine Ehe die im Ausland geschlossen wird muss man nicht angeben.
Wie soll das auch gehen?
In Deutschland gibt es das Melderegister, wer hier in Deutschland lebt, bei welcher Adresse er gemeldet ist, Staatsangehörigkeit, etc..
Das andere ist das Personenstandsregister, mit der elekrtronischen Verwaltung des Stammbuches, wer in Deutschland geboren ist und deutscher ist.

Ich versuche das jetzt mal logisch zu fragen:

Wie kommt das ukrainische oder russische Stammbuch nach Deutschland? -> Gar nicht!
Was hat der deutsche Staat mit der Verwaltung eines ukrainischen oder russischen Stammbuches zu tun? -> Gar nichts!

Erst wenn beide oder einer von beiden sich Einbürgern lassen und die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wird ein Stammbuch in Deutschland eingerichtet.
Vorher existiert von beiden nur eine Ausländerakte bei der Ausländerbehörde.
Bei einem Wohnort wechsel, wird die Akte zum neuen Wohnort, also von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde, weitergeleitet.
ich habe meiner Freundin bereits mehrfach erklärt, dass - wenn sie die Ehe beim JC nicht angibt - sie Sozialleistungsbetrug begeht. Das ist auch immer unser Streitpunkt. Genau genommen, tut sie dies bereits jetzt schon.
Deine Aussage ist hier falsch. Die Ehe muss Sie nicht angeben!

Deine Freundin begeht Betrug, wenn Sie und Ihr ukrainischer Freund in einer Wohnung wohnen, aber Sie mitteilt, das Sie dort alleine Wohnen würde.
Wenn beide an der gleichen Adresse gemeldet sind und Sie das nicht mitteilt / angibt, das dies ein gemeinsamer Haushalt ist, dann ist das Betrug.
Haben beide eine eigene Adresse und sind an unterschiedlichen Orten gemeldet und der Freund sich nicht dauerhaft in der Wohnung aufhält und nicht an der gleichen Adresse gemeldet ist, dann wird das sehr viel schwieriger.

Warum heißt es bei den Fragen in den Anträgen von ALGII, Hartz, etc.:
"Personen die in einer gemeinsamen Hausgemeinschaft leben"

Das Problem ist, hier werden rechtliche Begriffe vermischt.

Also Korrekt ist.

1) Die Ehe muss in Deutschland nicht angegeben werde, bzw. kann gar nicht, weil es hier für keine Gesetzes Grundlage gibt.
2) Die falsch Angabe oder das Zurück halten von Information von "Personen in einem gemeinsamen Haushalt" bei Sozialleistungen, etc., das ist Betrug und erschleichen von Sozialleistungen. Der korrekte Amtliche Begriff wäre: "Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft"

Aber das musst du bitte getrennt sehen und beachten!
So schwer wie das leider auch ist.

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Mawi hat geschrieben:
Aber wie ist das nun mit der Staatsbürgerschaft für euren Sohn? Einmal schreibst du, dass er aufgrund der Abstammungsregel, die auch für die Ukraine das Hauptmerkmal ist, die deutsche und die ukrainische Staatsbürgerschaft hat. Andererseits schreibst du, dass das Staatsbürgerschaftsrecht in der Ukraine keine doppelte Staatsbürgerschaft kennt.
Deine Frau hat also nach der Geburt eures Sohnes die Geburt in der Ukraine gemeldet? Mit einer beglaubigten Geburtsurkunde aus Deutschland? Oder mit Hilfe welches Nachweises?
Hat sie danach irgendeine Bestätigung erhalten, dass euer Sohn nun (auch) ukrainischer Staatsangehöriger ist?
Ich gehe davon aus, dass deine Frau sich in der Ukraine abgemeldet hat mit der Angabe, dass sie ihren dauernden Wohnaufenthalt im Ausland hat.
Deshalb wird auch niemand bei euch nachfragen, wenn euer Sohn das Schuleintrittsalter erreicht hat, wo bzw. warum er nicht in die Schule geht.
Woran erkennt man also eine erfolgreiche Registratur eines in Deutschland geborenen Kindes als ukrainischer Staatsbürger?

Der zweite Teil meines Beitrages weicht vom Thema ab, ich hoffe das wird mir nachgesehen.

Matthias
Hallo Mathias,

also unser Sohn ist hier geboren in Deutschland.
Die deutsche Geburtsurkunde haben wir von einer vereidigten Übersetzerin des OLG in das ukrainsiche übersetzen lassen.
Damit sind wir korrekter Weise zur Aussenstelle der ukrainische Botschaft in Bonn gefahren und haben die Geburt angezeigt, weil meine Frau ja Ukrainerin ist.
Von der Botschaft haben wir dann die Bescheinigung in Ukrainisch bekommen das unser Sohn als Ukrainischer Staatsbürger registriert wurde.

Meine Frau hat noch Haus und Hof in der Ukraine, was Ihr gehört und Sie ist dort mit zweit Wohnsitz gemeldet.
Damit muss Sie alle Passangelegenheit weiterhin in der Ukraine erledigen.

Beim nächsten Besuch in der Ukraine, wird meine Frau Ihn in Ihren Pass eintragen oder einen eigenen Pass erstellen lassen.
Der einzige Vorteil der sich ergibt, er ist voll Erb berechtigt, kann alles in der Ukraine später machen und er fällt nicht in die 90 zu 180 Tage Regelung als Deutscher, wie ich.
Im schlimmsten Fall, wenn meiner Schwiegermutter etwas passiert und meine Frau sich um sie kümmern oder pflegen muss, kann Sie mit dem kleinen auch hier ohne Einschränkung
in der Ukraine verweilen. Einziger Nachteil, Ihm steht nur ein begrenzter deutscher Konsularischer Schutz in der Ukraine zu.

Im ukrainischen ist das nicht viel anders als im deutschen.
Im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz ist das wie folgt festgelegt:
Es hat heute folgenden Inhalt:
Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.

Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit.

Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit ohne Wenn und Aber auf Dauer deutscher Staatsbürger. Auch das Optionsmodell, das nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.
Wie zum Beispiel der ukrainische Minister Präsident, der auf einmal zusätzlich die Canadische Staatsbürgerschaft bekommt, war das im letzten Jahr?, ist das gesetzlich normal nicht korrekt.
Wenn ich ukrainischer Staatsbürger werden will, muss ich die deutsche Abgeben und muss die ukrainische Annehmen.
So mit kann ich nur eine Staatsbürgerschaft besitzen.
Das ist glaube ich etwas was immer wieder missverständlich ist, der Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft nach der Geburt.

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Tina2015
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Tina2015 »

Hallo Maniac,

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Die Ehe muss sie beim Jobcenter angeben, weil man bei einer Ehe davon ausgeht, dass dann das Einkommen beider Ehegatten bei der Ermittlung eines ALG-II-Anspruches zu berücksichtigen ist. Und in diesem Fall würde die Bedarfsgemeinschaft keinen ALG-II-Anspruch mehr haben, weil das Einkommen des Freundes und der Kindesunterhalt für das erste Kind ausreichen, den Bedarf vollständig zu decken.

Wenn sie die Ehe nicht angibt, dann hat sie offiziell "nur" einen Freund, dessen Einkommen nur dann zum Gesamteinkommen zählt, wenn diese eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Insofern denke ich, dass es bei der Angabe der Personendaten ihre Verpflichtung ist, die Heirat anzugeben, da dann die Bedarfsberechnung neu zu erfolgen hat.

Und für mich ist es menschlich schon komisch, zu heiraten und dies in dem Land, in dem man lebt, nicht offiziell zu machen.

Viele Grüße

Tina2015

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Tina2015 hat geschrieben:Hallo Maniac,

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Die Ehe muss sie beim Jobcenter angeben, weil man bei einer Ehe davon ausgeht, dass dann das Einkommen beider Ehegatten bei der Ermittlung eines ALG-II-Anspruches zu berücksichtigen ist. Und in diesem Fall würde die Bedarfsgemeinschaft keinen ALG-II-Anspruch mehr haben, weil das Einkommen des Freundes und der Kindesunterhalt für das erste Kind ausreichen, den Bedarf vollständig zu decken.

Wenn sie die Ehe nicht angibt, dann hat sie offiziell "nur" einen Freund, dessen Einkommen nur dann zum Gesamteinkommen zählt, wenn diese eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Insofern denke ich, dass es bei der Angabe der Personendaten ihre Verpflichtung ist, die Heirat anzugeben, da dann die Bedarfsberechnung neu zu erfolgen hat.

Und für mich ist es menschlich schon komisch, zu heiraten und dies in dem Land, in dem man lebt, nicht offiziell zu machen.

Viele Grüße

Tina2015
Hallo Tina,

hier noch mal von Auswärtigen Amt, vom der Konsular Abteilung
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Die Frage der Wirksamkeit einer im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich stellt sich oft als Vorfrage im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Visumerteilung o.ä.). Diese Vorfrage wird in der Regel von der jeweils zuständigen Behörde in eigener Verantwortung beantwortet.

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es zudem ein freiwilliges Verfahren, das auf Antrag einer der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.

Die "Registrierung" einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen.


Es ist daher möglich, dass jemand - obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsregister feststellbar ist - dennoch wirksam verheiratet ist. Eine weitere Eheschließung wäre mit dem Makel der Bigamie behaftet und kann jederzeit - auf Antrag eines der drei Ehegatten oder der zuständigen Verwaltungsbehörde - aufgehoben werden.
Ich verstehe was du sagen willst!
Aber eine Registrierung der Ehe die im Ausland geschlossen wird, kann nur von deutschen Staatsangehörigen, freiwillig auf Antrag erfolgen.
Es geht hier um einen deutschen Staatsangehörigen.
Beide sind keine deutschen Staatsangehörige, damit können Sie und brauchen Sie die Ehe nicht angeben.

Um einen Missbrauch von Sozialleistungen zu verhindern und die Berechnung unabhängig vom Stand der Ehe und der Staatsangehörigkeit zu machen,
hat der Gesetzgeber den Begriff "Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft" verwendet, damit werden alle Personen erfasst, unabhängig der Nationalität, Familienstand, etc.
Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst ja mehr Personen als nur ein Ehepaar.
Vor allem wenn ein Ehepaar getrennt lebt und das eben auch über mehrere Jahre hinweg, an verschiedenen Orten bilden sie keine Bedarfsgemeinsacht und
gelten als dauernd getrennt lebend. Da hat das Einkommen, etc. des anderen Ehepartners beim ALG II keinen Einfluss mehr.
Zusammenfassung aus dem SGB II hat geschrieben:
Bedarfsgemeinschaft

Hierzu gehören:
a) der erwerbsfähige Leistungsberechtigte
b) als Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
• der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
• die Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eheähnlicher Gemeinschaft lebt,
• der nicht dauernd getrennt lebende eingetragene Lebenspartner
c) die dem Haushalt angehörenden, unter 25jährigen unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder seines Partners oder dessen Eltern, soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist
d) die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unter 25jährigen unverheirateten und erwerbsfähigen Kindes und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn sie noch zuhause leben. Sind sie erwerbsfähig, bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit müssen sie einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.

eheähnliche Gemeinschaft

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern oder Angehörigen im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

Haushaltsgemeinschaft

Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Beziehungen. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.

Staatsangehörigkeit für den Bezug von Arbeitslosengeld II eine Rolle?

Arbeitslosengeld II können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten. Bei Ausländern ist zusätzlich der Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen: nur wer ein längerfristiges oder dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik hat, kann Leistungen erhalten. Aus-genommen von den Leistungen sind Ausländer, die weder Arbeitnehmer noch Selbständige sind, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts und Ausländer, die sich nur zum Zwecke der Arbeitsuche in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen.
Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind, können generell keine Leistungen erhalten.
Ausländer sind nur dann erwerbsfähig, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.

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Tina2015
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Tina2015 »

Hallo Maniac,

danke nochmal für Deine ausführliche Antwort.

Bei einer Bedarfsgemeinschaft geht es laut den Kommentierungen aber auch darum, dass man eine "Einstandsgemeinschaft" bildet, d.h. füreinander finanziell wie auch in persönlicher Kraft einsteht und sich unterstützt. Man darf eben auch nicht nur auf das räumliche Zusammenwohnen abstellen. Und wenn man heiratet, geht man genau diese Verbindung ein. Der Ehemann wird - auch wenn er, was ja ungewöhnlich wäre, nicht bei der Ehefrau lebt - diese und ein gemeinsames Kind finanziell unterstützen und sich um das Kind und um die Frau kümmern. Und genau an diesem Punkt muss die Ehe meines Erachtens angegeben werden. Der Freund meiner Freundin tut das jetzt ja schon. Die beiden wohnen zusammen, nur sie gibt ihn nicht an bzw. er hat einen Freund, bei dem er seit langem gemeldet ist.

Ich habe verstanden, dass sie ihre Ehe hier in Deutschland nicht nachanerkennen lassen müssen. Deshalb haben sie wohl u.a. auch die Ukraine als Eheschließungsort gewählt. Nur bin ich dennoch der Meinung, dass die Eheschließung bei der weiteren Beantragung des ALG-II mit angegeben werden muss. Wie heißt es so schön "jegliche Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen...". (~)3

Viele Grüße

Tina2015

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Einen hab ich noch für dich :-D:
Tina2015 hat geschrieben: Ich habe verstanden, dass sie ihre Ehe hier in Deutschland nicht nachanerkennen lassen müssen. Deshalb haben sie wohl u.a. auch die Ukraine als Eheschließungsort gewählt.
Die beiden könnten in Deutschland heiraten.
Da beide keine deutsche Staatsangehörigkeit haben,
könnten Sie das zu Grundeliegende Recht der Eheschließung aussuchen (ukrainisches oder russisches Ehe Recht).
Ausländer
Wer als Ausländer in Deutschland eine Ehe eingehen will, muss nach dem Recht seines Heimatlandes die Ehefähigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Dabei richtet sich auch die Rechtsfolge eines Ehehindernisses (zum Beispiel Aufhebbarkeit, Anfechtbarkeit, Nichtigkeitsklage, Nichtehe, Heilung des Fehlers), die Dispensibilität und die Ein- oder Zweiseitigkeit nach dieser Rechtsordnung.
Weil ein Ausländer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung seinem Heimatrecht unterliegt, ist bisweilen für ihn ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, welches feststellt, dass er den Vorschriften seines Heimatrechts genüge.

Staatsangehörigkeit
Dieser Bestimmung zufolge richtet sich das Recht der allgemeinen Wirkung der Ehe zwischen den Eheleuten aus deutscher Sicht nach dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört. Auf zwei deutsche Eheleute ist daher durch deutsche Gerichte und Behörden stets deutsches Recht anwendbar, auch wenn sie im Ausland leben. Heiraten zwei Türken in Deutschland, so gelten die Bestimmungen des türkischen Eherechts für das Recht über die allgemeinen Ehewirkungen.

Gewöhnlicher Aufenthalt
Haben die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, so richtet sich das Eherecht nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt (also Lebensmittelpunkt) haben, oder ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wenn einer der Ehegatten dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Weil bei binationalen Ehen die Ehegatten per definitionem unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, kommt der Hilfsanknüpfung des gemeinsamen Wohnsitzes hohe Bedeutung zu. Der gemeinsame Wohnsitz führt in Deutschland sehr häufig zur Anwendung deutschen Rechts.

Um den Ehegatten dennoch die Wahrung ihrer kulturellen Identität zu ermöglichen, wird ihnen aber eine Rechtwahlmöglichkeit eingeräumt. Sie können an Stelle des Rechts des Staates ihres gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer der beiden angehört. Haben zum Beispiel ein Engländer und eine Türkin ihren Wohnsitz in Deutschland, so können sie an Stelle des deutschen Eherechts auch das türkische oder das englische Eherecht wählen. Weil der Schutzzweck des Wahlrechts in der Wahrung der kulturellen Identität der Eheleute liegt, besteht das Wahlrecht nicht, wenn einer der Ehegatten die Staatsangehörigkeit des Staates hat, wo die Eheleute ihren gemeinsamen Aufenthalt haben.
Jetzt das aber. Die Dokumente die sie für die Eheschließung in Deutschland bräuchten müssten Sie erst in der Ukraine und Russland beschaffen,
alle Dokumente hier von vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen. Falls das nicht ausreicht müssten Sie noch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG beantragen.
Bis du das durch hast, biste eine Menge Geld los und von der Zeitlichen Abschätzung möche ich garnicht reden, das könnten dann auch Jahre werden

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Mawi
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Mawi »

@Maniac

Danke für deine Auskunft. Dann ist dein Sohn also ukrainischer Staatsbürger und nicht deutscher Staatsbürger, wenn ich deinen Hinweis auf die Unmöglichkeit einer zweiten Staatsbürgerschaft auch für Kinder entsprechend verstehe.
Ich war bis jetzt im Unklaren, wie die Situation meiner Tochter ist. Meine Frau ist auch Ukrainerin und lebt natürlich bei mir in Deutschland.
Sie hat unsere gemeinsame in D geborene Tochter in ihren Pass eintragen lassen und ist der Meinung, sie (die Tochter) ist nun gleichzeitig dt. und ukr. Staatsbürgerin.
Das war mir nicht plausibel, da sie überhaupt keine Bestätigung in irgend einer Weise für diese Anerkennung als ukr. Staatsbürgerin bekommen hat.
Der Eintrag in ihren Pass war so ein Beispiel für den unmöglichen Service gegenüber den eigenen ukr. Bürgern.
Mal ging es nicht zu regeln über die Botschaft in Berlin, dann sollte sie für die Dauer des "Verfahrens" in die Ukraine zurück und sollte mit ca. drei Monaten rechnen.
Ein Meldeamt in der Ukraine wußte überhaupt nicht, was es mit diesem Wunsch machen sollte. Dann ging doch alles in der Botcshaft in Berlin und obwohl sie auf eine "Zusatzgebühr" für ein "beschleunigtes Verfahren" verzichtet hatte, war alles nach ca. 4 Wochen erledigt und sie hatte einen neuen Pass mit dem gewünschten Eintrag.
Das heißt nun, dass meine Tochter auch laut ukr. Pass meiner Frau zugeordnet werden kann, aber dass sie ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Ist das also auch geklärt. Danke.

Matthias

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Neeee, mein Sohn ist deutsch und ukrainisch, wie deine Tochter auch, alles korrekt.

Wir brauchten nur die Übersetzung der deutschen Geburtsurkunde ins ukrainische.
Damit zur Botschaft ihn registrieren lassen und fertig.
Wir lassen ihm zusätzlich einen ukrainischen Kinderreisepass ausstellen, weil den können wir bis er 18 Jahre ist in Bonn immer wieder verlängern lassen.

Keine Gebühr gezahlt, nichts, hat 20min gedauert und mussten uns in der dämlichen rheinfolge Liste in der Botschaft nicht eintragen. Worden bevorzugt vor allen anderen behandelt.
Lag vielleicht auch daran das alle die da waren ihre ukrainische Staatsbürgerschaft abgeben und die deutsche beantragen wollten.
Meine Stieftochter hat noch ukrainische Staatsbürgerschaft.
Ich will sie dieses jahr noch adoptieren, damit würde Sie zusätzlich die deutsche bekommen,
Wurde mir so erklärt in der Bezirksregierung, aber da warte ich, bis das alles unter Dach und fach ist.
Die ukrainische brauch sie laut Aussage nicht ablegen.

Durch die Adoption tritt das Abstammungsprinzip wieder in Kraft.
Aber hier hat der Gesetzgeber glaube ich ein maximales alter von 14 Jahren definiert.
Danach hat die Adoption keine Auswirkung mehr auf die Staatsangehörigkeit.
Sonst könnte man ja 30 jährige Adoptieren die dann durch Adoption und Abstammungsprinzip,
Zu deutschen Staatsbürgern würden.
Zuletzt geändert von Maniac am Dienstag 5. Januar 2016, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Im deutschen Pässen steht immer nur die erste Staatsbürgerschaft, in allen anderen auf der Welt auch!
Wenn du für deine Tochter ein Ausführliches Polizeilichesführungszeugnis beantragst, da stehen alle Staatsbürgerschaften drin.

Deshalb wenn jemand mehrere Staarsangehörigkeiten hat, und er das nutzen will, dann hat er von allen gültige Pässe.
Sieht dann wie bei James Bond aus, das du dir an der Grenze und der Polizei gegen über im Prinzip den Pass der Dir gerade mehr Vorteile bringt vorzeigst.

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Maniac
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Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von Maniac »

Ich versuche es mal wie folgt:

Vater -> Deutscher
Mutter -> Ukrainerin
Kind -> geboren in Deutschland

Daraus folgt:

in Deutschland
durch den deutschen Elternteil (Vater)
- per Gesetz StAG §4 Abs 1
-> Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

in der Ukraine
durch den ukranischen Elternteil (Mutter)
- per Gesetz Ukraine, II. Staatsangehörigkeitsrecht, B. Die gesetzlichen Bestimmungen, 2. Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Ukraine v 18.1.2001, Abschnitt II Der Erwerb der
Staatsbürgerschaft der Ukraine, Artikel 6. Die Grundlagen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft der Ukraine,
Absatz 8 -> aufgrund der Staatsangehörigkeit der Ukraine von einem oder beiden Elternteilen (
8) у зв'язку з перебуванням у громадянстві України одного чи обох батьків дитини;)

Staatsangehörigkeit:
nach deutschen Recht -> deutsch
nach ukrainischem Recht -> ukrainisch

Staatsangehörigkeit: deutsch, ukrainisch

daraus folgt:

Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit.
Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit ohne Wenn und Aber auf Dauer deutscher Staatsbürger. Auch das Optionsmodell, das nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.

Das gleiche gilt auch für das Kind nach dem Gesetz der Ukraine, es brauch sich später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

jetz für meine Stieftochter
aktuell: ukrainisch Staatsangehörigkeit -> durch Geburt in der Ukraine
und
durch den ukranischen Elternteil (Mutter)
Ukraine, III. Ehe- und Kindschaftsrecht, B. Die gesetzlichen Bestimmungen, 4. Familiengesetzbuch v 10.1.2002, Abschnitt III Rechte und Pflichten der Mutter, des Vaters und des Kindes, Kapitel 12 Bestimmung der Abstammung des Kindes,
Art 135 Eintragung über die Eltern des Kindes, wenn die Vaterschaft oder die Mutterschaft nicht festgestellt wurde
(Alleinerziehend)

Ich möchte adoptiernen:
zukünftiger Vater deutscher Staatsangehöriger
in Deutschland
- nach Gesetz StAG §6
-> Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.

Mir wurde erklärt das durch die Annahme meiner Stieftochter, das dann das gleiche Prinzip wie bei meinem Leiblichen Kind in Kraft tritt.
Dies hat nur die Auswirkung, das Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich erhält.

Das ist das was mir durch die Gespräche von Standesamt, Bezirksregierung, Ausländerbehörde, OLG´s, Richtern erklärt wurde.
Ob das dann alles so Reibungslos funktioniert, werde ich dann erleben.

Ich denke das war sehr Offtopic und möchte mich hier für schon mal entschuldigen.

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kaisertina
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Deutschland

Re: Heirat Russin und Ukrainer in Ukraine

Beitrag von kaisertina »

Liebe Tina2015,

ich habe gerade deinen alten Eintrag hier gesehen. Könntest du mich vielleicht in Kontakt bringen mit deinen Freunden, die damals geheiratet haben?

Ich bin Reporterin beim "Stern" und würde gern ein russisch-ukrainisches Paar in Deutschland finden, also eine Russin, die mit einem Ukrainer verheiratet ist oder andersherum. Ich würde gerne mit ihnen darüber reden, wie sie den Krieg in der Ukraine bewerten, wie sie mit unterschiedlichen Ansichten umgehen und wie es ihren Familien in Russland und der Ukraine geht.
Ich fände es sehr wichtig, solche Geschichten zu erzählen, denn sie helfen hoffentlich dabei, den Krieg für die deutschen Bürger begreifbarer zu machen und ihnen näher zu bringen. Das ist nämlich mein Gefühl: Dass viele hierzulande noch denken: "Was hat das mit mir zu tun?"
Zu erreichen bin ich am besten unter kaiser.tina@guj.de . Mehr über mich findest du zum Beispiel bei Wikipedia unter "Tina Kaiser (Journalistin)"
Herzliche Grüße und danke
Tina

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