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Rechtliche Frage

Beitrag von rubenstorm »

Ich habe mitbekommen dass ich aufgrund meiner Abstammung ein Recht auf eine Ukrainische Staatsbürgerschaft habe. Da gibt es ein Gesetz. Jetzt würde mich mal interessieren wenn ich die Staatsbürgerschaft wechseln würde, müsste ich dann mit 45 Jahren noch einmal in der Ukraine Militärdienst machen? Sozusagen bin ich dann der Opa Gefreite! Wie ist da die gesetzliche Regelung?
Das nächste würde mich interessieren was könnte man in der Ukraine Arbeiten, ich sah sehr viel Armut und Arbeitslosigkeit. Gibt es keine Arbeitsplätze oder wollen diese Menschen nicht arbeiten!

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Handrij
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Handrij »

Regulär einberufen werden können Ukrainer zwischen 18 und 27 Jahren. Das Höchstalter für den Dienst in der Armee der unteren Chargen liegt bei 45 Jahren, führende Offiziere können wiederum bis 60 Jahre dabei bleiben. Falls du also nicht vor hast eine verspätete Offizierslaufbahn zu starten, brauchst du vor dem Militärdienst keine Angst zu haben. Allerdings sieht das ukrainische Kriegsrecht Zwangsarbeit für Zivilisten vor.
Nachzulesen im ukrainischen Gesetz über den Militärdienst: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... und das Gesetz über den Kriegszustand: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

Über Arbeitsmöglichkeiten kannst du dich hier Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... und hier Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... erkundigen.

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rubenstorm
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von rubenstorm »

Was ist Zwangsarbeit für Zivilisten?

Ja, ich war Soldat bei der Bundeswehr und aufgrund großem Unrecht das mir in Deutschland zugestoßen ist hatte ich mir geschworen dass ich nur noch für Freunde und Familie eine Waffe in die Hand nehme und Kämpfe. Nie mehr Für ein Land oder Politik werde ich mein Leben riskieren.
Ich vermute auch dass meine Laufbahn bei der Bundeswehr nicht anerkannt wird und ich somit dann nicht mehr rein komme. Hoffe ich mal. Aber eine Führungskraft wo die Sprache nicht beherrscht ist ein Problem ;) Mit 45 wäre ich vom alter noch dabei, was meinst du mit Regulär und der unteren Chargen? Ist das wenn man mit 25 dazu kam und dann nicht nach oben kommt wird man mit 45 entlassen oder dass man bis 45 hinzugezogen werden kann?

Die stellen Webseite schau ich mir später man an.
Danke

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Handrij
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Ukraine

Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Handrij »

Char|ge ['ar ], die; -, -n <franz.> (Amt; Rang; Militär Dienstgrad; Pharm. eine bestimmte Serie von Arzneimitteln; Technik Ladung, Beschickung; Theater Nebenrolle [mit einseitigem Charakter])
© Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 25. Aufl. Mannheim 2009 [CD-ROM]

Untere Dienstränge sind in diesem Fall alles unter Major.

Zwangsarbeit für Zivilisten heißt, dass bei Verhängung des Kriegszustandes ukrainische Staatsbürger zwangsweise zu Verteidigungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden können.

Bei der Annahme der ukrainischen Staatsbürgerschaft musst du in der Regel auch deine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben. Die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Fragen findest du hier beantwortet: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
In der Ukraine ist die doppelte Staatsbürgerschaft verboten. Nach einer zweijährigen Übergangszeit musst du dich von der deutschen Staatsangehörigkeit getrennt haben. In der Diskussion ist hier übrigens ein obligatorischer Sprachtest vor der Einbürgerung.

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