Recht, Visa und DokumenteSprachkurs in Deutschland

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partydoc
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Deutschland

Sprachkurs in Deutschland

Beitrag von partydoc »

Liebe Forumsmitglieder,

bei mir ist gerade ein Freund aus der Ukraine zu Besuch, der die visumfreie Einreise genutzt hat. Nun gefällt es ihm hier so gut, dass er gerne einen Intensivsprachkurs bzw. Integrationskurs (> 16 Wochenstunden) an der VHS besuchen würde, der länger als 3 Monate geht. Seine erlaubte Aufenthaltsdauer geht auch in einigen Wochen ohnehin zu Ende. Nun das Problem: muss er dazu zwingend wieder ausreisen und erst ein Visum zum Besuch eines Sprachkurses beantragen? Oder kann die Ausländerbehörde ihm direkt, also ohne Visum, eine Aufenthaltsbewilligung zum Besuch des Sprachkurses erteilen? Für seinen Lebensunterhalt würde ich aufkommen (Verpflichtungserklärung), Krankenversicherung kann man online beantragen, alles kein Problem. Den Sprachkurs würde ich auch im Voraus bezahlen, damit ich eine entsprechende Teilnahmebescheinigung von der VHS erhalte.
Ich habe nun schon einiges zu dem Thema recherchiert, es finden sich Quellen, in denen steht, dass die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis während der Zeit eines erlaubten, visumfreien Aufenthaltes möglich ist. Aber ist die Ukraine hier vielleicht die berühmte Ausnahme? Ich habe nämlich schon Mitarbeiter von verschiedenen Ausländerbehörden (ich habe extra in Großstädten gefragt, wohne aber selber in einer Kleinstadt) gefragt, die aber leider alle diese Möglichkeit verneinen.

Falls jemand Erfahrungen mit diesem Thema hat oder sich mit der Rechtsprechung gut auskennt wäre ich sehr dankbar!

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Happy
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Re: Sprachkurs in Deutschland

Beitrag von Happy »

Ist nicht erlaubt umzuwandeln.
War deswegen selber in der ausländerbehörde.

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partydoc
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Re: Sprachkurs in Deutschland

Beitrag von partydoc »

Schade, aber das deckt sich mit meinen bisherigen Erfahrungen. Ich habe dazu inzwischen auch noch etwas zu diesem Thema gefunden. Für einige Länder gibt es ein vereinfachtes Verfahren, aber die Ukraine ist leider nicht dabei:
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