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Vorkuta
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Neue Hinweise des AA

Beitrag von Vorkuta »

Für alle, die planen, in die Ukraine zu reisen, hat heute das AA neue Hinweise herausgegeben, verbunden mit einer Reise-Warnung.
Sehr interessante Hinweise, die man beherzigen sollte; auch sind Tel.-Nummern angegeben, die man anrufen kann, wenn Beamte o.ä. Korruptionsfälle aufweisen.
Vor ca 1 Monat wandte ich mich mit ähnlicher Anfrage an die ukrain. Botschaft in Berlin, bis heute keine Antwort.

Hier der Text des AA, wörtlich kopiert:


Auswärtiges Amt hat geschrieben: Ukraine | Stand 09.07.2019 | (Unverändert gültig seit: 09.07.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reisehinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften

Aktuelle Hinweise
Am Sonntag, 21. Juli 2019, finden Parlamentswahlen statt. Kundgebungen können nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden, sich über die lokalen Medien informiert halten und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten.

Im Lichte der erhöhten Spannungen zwischen der Ukraine und Russland und der Möglichkeit der weiteren Zuspitzung der Lage wird Reisenden empfohlen, die aktuelle Berichterstattung in den Medien aufmerksam zu beobachten, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Innenpolitische Lage
Im Osten der Ukraine (Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Verwaltungsbezirke werden derzeit nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert. Die ukrainischen Streitkräfte und die bewaffneten Kräfte der Aufständischen stehen sich an der sogenannten „Kontaktlinie“ gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.
Vor Reisen in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk wird gewarnt. Sie unterliegen nach ukrainischem Recht einem speziellen Zugangsregime. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
Vor Reisen in folgende regierungskontrollierte Gebiete entlang der sogenannten „Kontaktlinie“ wird ebenfalls gewarnt:
im Donezker Gebiet: Landkreise (Rayon) Wolnowacha, Wolodarsk, Wuhlehirsk, Marjinka, Stadt Awdijiwka, Stadt Torezk, die südlichen Teile der Landkreise Kostjantyniwka (nicht: Stadt Kostjantyniwka) und Bachmut (nicht: Stadt Bachmut)
im Luhansker Gebiet: Landkreise (Rayon) Popasna und Nowoajdar
Bei Reisen in andere Orte oder Landkreise der Gebiete Donezk und Luhansk wird um besondere Vorsicht gebeten und empfohlen, sich möglichst schon vor Abreise mit dem Auswärtigen Amt bzw. unmittelbar mit dem Generalkonsulat Donezk (Dienstsitz Dnipro) in Verbindung zu setzenund sich mit den geplanten Reisedaten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Beteiligung an Kampfhandlungen der Separatisten stellt nach ukrainischem Recht eine Straftat dar.

Krim
Von Reisen auf die Halbinsel Krim wird dringend abgeraten.
Die Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig, die nur unter bestimmten Voraussetzungen, keinesfalls jedoch für touristische Zwecke erteilt wird. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) darstellt und ein Einreiseverbot in die Ukraine nach sich zieht. Des Weiteren unterliegt der Schiffsverkehr durch die Schließung der Seeschiffhäfen der Krim für Drittländer derzeit Einschränkungen. Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort angesichts der aktuellen Lage derzeit nicht gewährt werden.
In Folge einer Auseinandersetzung im Schwarzen Meer am 25. November 2018, bei der ukrainische Marineschiffe durch russische Grenzschutzboote beschossen und gekapert wurden, unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren weiterhin verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Kriminalität
In seltenen Fällen werden Übergriffe auf Ausländer verzeichnet, bei denen rassistische, fremdenfeindliche oder homophobe Motive nicht auszuschließen sind. Zudem wurde über einzelne Fälle berichtet, in denen Besucher, angelockt beispielsweise über das Internet, mit dem Versprechen der Vermittlung von Bekanntschaften, verschleppt und erst gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen wurden. Insgesamt ist ein gewisses Ansteigen der Gewaltkriminalität, insbesondere an schlecht einsehbaren und unübersichtlichen Orten, wie etwa Metrostationen, festgestellt worden. Allen Reisenden wird empfohlen, die übliche Umsicht walten zu lassen.
Außerdem wird empfohlen, bei Flugreisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Zusätzlich wird dringend empfohlen, bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen das Handgepäck bei Durchsuchungen im Auge zu behalten und nach Rückgabe den Inhalt noch an Ort und Stelle auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel sollten sicherheitshalber die Fahrzeugtüren verschlossen werden, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zur eigenen Sicherheit sollte bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht angehalten werden. In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
In der Ukraine werden häufig deutsche Kfz-Kennzeichen gestohlen. Kennzeichen sollten fest angebracht sein, Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Bei einem Diebstahl von Kennzeichen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Die Versicherung in Deutschland sollte informiert werden. Mit der Bescheinigung der Polizei und den Zulassungspapieren können bei der Zulassungsbehörde in Deutschland neue Kennzeichen beantragt werden. Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nicht ohne Kennzeichen bewegt werden.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Diskussionen über angeblich gefundene Geldbeträge, das Aufheben von Geldbeuteln oder ähnlicher, scheinbar verlorener Gegenstände und das Vorzeigen von Geldbeuteln sollte unbedingt vermieden werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt gute Eisenbahn- und Inlandsflugverbindungen. In Kiew, Charkiw und Dnipro existieren U-Bahnen. Bei der Benutzung von Taxis empfiehlt sich die Preisverhandlung vor Beginn der Fahrt oder die Nutzung einer der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
Nächtliche Autofahrten über Land sollten vermieden werden. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und seit Anfang 2018 in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Es wird empfohlen, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Es sollte im Notfall darauf bestanden werden, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.

Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.

Geld/ Kreditkarten
Landeswährung ist die Hrywna (UAH). Überall im Land kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten Geld abgehoben werden. Betreiber erheben hierfür teilweise Gebühren, Höchstbeträge für Abhebungen sind schwankend. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen.
Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch, beim Zahlungsvorgang sollten Reisende diese nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein. Von der Mitnahme von einer einen Tagesbedarf überschreitenden Bargeldsumme wird abgeraten.
Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Die Regelungen zur Deviseneinfuhr sind zu beachten.

Hinweise für Reisende mit Behinderungen
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
In der Ukraine besteht für Ausländer eine Krankenversicherungspflicht. Eine ärztliche Behandlung muss trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze, bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss gerechnet werden.
Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.

Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.

Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich: Details in englischer Sprache für die Krim und Details in ukrainischer Sprache für die nicht unter ukrainischer Kontriolle stehenden Gebiete der Ostukraine. Die Genehmigung kann online beantragt werden.
Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage je 180 Tage ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.

Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle („WHIRFO“ – frühere Bezeichnung: „OWIR“). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.

Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums (derzeit UAH 2007) für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2018) ein Betrag von ca. 1. 355,- Euro monatlich oder ca. 45,- Euro pro Tag + ca. 340,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Es wird geraten, geeignete Nachweise mit sich zu führen.

Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.

HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.

Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.
Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr („Grüne Versicherungskarte“) erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine. Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache richten Sie an das Departement für Informationen und Auskünfte, Bei Beschwerden wegen rechtswidrigen Verhaltens von Zollbeamten (z.B. Korruption) wenden Sie sich bitte an den Service „Puls“, ebenfalls im Staatlichen Fiskaldienst, Tel.: +380 44 454 16 13. Aus dem Telefonnetz der Ukraine kann der Dienst auch unter 0800 501 007 erreicht werden. Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet haben.
Im Zweifelsfall sollten Reisende eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise ausfüllen. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
Bankmetalle bis zu 500 Gramm in Barrenform sind stets zu deklarieren.
Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
Bei Beträgen über 10.000 € ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.

Einfuhr von Fahrzeugen
Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKW mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu dreißig Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als dreißig Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte zur Zollabfertigung erteilt der ukrainische Zoll, zu den Zulassungsvoraussetzungen die örtlichen Servicestellen des ukrainischen Innenministeriums.

Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
- Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
- Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
- Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
„Kulturgüter“ sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilt unter anderem die Expertenkommission der Kiewer Stadtverwaltung. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew, 2.Etage, Zi. 208 und 209, Telefon: 044-2795647 und 044-2795340. Weitere Expertenkommissionen gibt es in Lemberg, Czernowitz und Odessa.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Auswärtiges Amt

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Re: Neue Hinweise des AA

Beitrag von Frank »

Das einzige neue was da steht das am 21. Juli 2019 Parlamentswahlen sind.
Sonst ist es ein uralter Text was zum Teil auch überholt ist.

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Vorkuta
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Neue Hinweise des AA

Beitrag von Vorkuta »

Frank, dann schaue Dir bitte mal das wörtliche Zitat vom AA hier an:

Auswärtiges Amt hat geschrieben: Ukraine | Stand 09.07.2019

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise | Landesspezifische Sicherheitshinweise | Allgemeine Reisehinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige | Besondere Zollvorschriften

Und wo sonst soll man seine Info's herbekommen? Hier im Forum erfährt man ja auch [fast] nichts Neues.

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Hans0504
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Re: Neue Hinweise des AA

Beitrag von Hans0504 »

Vorkuta,
Es gibt nichts Neues. Einiges ist überholt und entspricht nicht der Realität. Du machst sehr viel Panikmache. Ich möchte dich bitten die ukrainischen Behörden nicht gänzlich schlecht zu machen. Vieles hat sich stark verbessert und wird sich noch verbessern, wenn man sieht, wie der neue Präsident Selenskji aufräumt. Alle Beamten sind davon alarmiert und haben sehr viel Respekt davor. Du kannst davon ausgehen, das die Lage sich immer weiter zum positiven entwickeln wird.

Panikmache ist vollkommen deplatziert. In die Türkei oder nach Ägypten oder Thailand einzureisen ist viiiiel gefährlicher. Die Ukraine ist eines der sichersten Länder in Europa, solange wie man sich nicht als aufgeblasener, besserwisserischer Deutscher dort präsentiert. Ein bisschen Demut tut gut!!!

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Re: Neue Hinweise des AA

Beitrag von Vorkuta »

@ Hans0504:
Ich mache keine Panik u. Demut brauche ich in keinster Weise zu zeigen - warum auch?
Schaue Dir bitte genauestens diesen Threadt korruption-an-grenze-charkiv-t100943.html an, dann weißt Du besser, was PANIKMACHE ist und warum Demut nicht angebracht ist.
Oder wie bezeichnest Du die Handlungsweise der UA-Polizei zwischen Charkow und der RUS-Grenze - auch Panikmache ??
Nebenbei gesagt, mir ist genau das Gleiche passiert, als ich das letzte Mal vor ca. 25 Ja. in der UA war - die PROMILLE-FAKE-ANZEIGE der manipulierten Meßgeräte trafen mich zwischen Cherson + Yalta.

Wenn das für Dich PANIKMACHE IST, dann kannst Du gerne DEMUT zeigen, ich brauche das nicht.

Nach Afrika, Ägypten, Thailand einzureisen ist für mich wesentlich einfacher, als mit dem KFZ an einer PL / UA-Grenze 10 Std. stehen + warten zu müssen - oder siehst Du das anders? Sicherlich sind die 10 Std Wartezeit an der Grenze für Dich ein Vergnügen.-

Warte bitte, bis ich in Kürze die Grenze passiert habe, ich werde genauestens + minutuiös Bescheid geben, wie die Abfertigung verlief - und das an der Grenze eines Landes, welches in die EU möchte - 10 Std Wartezeit = eine Lachnummer ohnesgleichen.

Hier mal Bilder, wie ich in Südafrika und Mocambique gereist bin; Grenzabfertigung 15 - 20 min jeweils:
9 Jo'burg (Kopie).jpg
1 Fatima (Kopie).jpg
20 Tolle Busse (Kopie).jpg
98. Ausreise Swazi (Kopie).jpg
99. Einreise RSA (Kopie).jpg
31 Taxi III (Kopie).jpg
Und dort will kein Land in die EU - die brauchen sich also keine große Mühe zu geben - und es klappt vorzüglich.

Auch ohne PANIKMACHE und auch ohne DEMUT !!
Dateianhänge
21 von hinten (Kopie).jpg

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Hans0504
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Re: Neue Hinweise des AA

Beitrag von Hans0504 »

Heee Alter,
Ich glaub es ja nicht...
Vorkuta, deine netten Bilder beeindrucken mich keineswegs. Tatsache ist ich fahre jedes Jahr 3 - 4 mal im Jahr in die Ukraine und bin mit einer Ukraina verheiratet. Mir ist weder an der Polnischen, noch an der Slowakischen oder Ungarischen Grenze zur oder von der Ukrainischen Seite Wartezeiten von mehreren Stunden entstanden. In der Regel bin ich in Richtung Ukraine in 15 - 45min durch, je nachdem wie voll es ist. Das ist für eine Aussengrenze voll OK. Wenn ich in Richtung EU fahre dauert das schon mal 1 - 1,5 Std. Das liegt dann aber nicht an dem ukrainischen Grenzbeamten, sondern ehr vor allem an den Polnischen. Die Slovenen und Ungarn sind da recht flott (meist dauert es dort nur 30 - 60min). Also nichts was deinen Darstellungen entspricht. Klar wenn man einen auf Laut macht, dann habe die Grenzer dich schnell auf dem Kieker und fangen an kleinlich zu werden. Dann dauert es natürlich. Würde ich genauso machen, wenn du mir dumm kommen würdest.
In meinen 10 Jahren Autofahren in der Ukraine bin ich noch nie (!) unberechtigt angehalten oder kontrolliert worden. Noch nie (!) habe ich Probleme mit den Beamten gehabt und in den letzten Jahren schon gar nicht mehr. Im Gegenteil, die Polizei drückte mehrmals ein Auge zu obwohl ich bei Rot über die Ampel fuhr. Nach einer Belehrung hat er mich mit einem Lachen weiterfahren lassen und meinte nur, das das Autofahren in der Ukraine für einen Deutschen doch ehr zu schwierig sei und ich besser Obacht geben soll. Nichts bezahlt, kein Protokoll...alles sehr anständig. Was Dir vor 25 Jahren in der Ukraine oder wo auch immer passiert ist, dass interessiert hier nun wirklich keinen mehr.
Alles klar?
Also halte mal den Ball flach und schau einfach wie es heute ist. Sei freundlich und nett, dann sind es die Ukrainer auch!!!

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Beitrag von Vorkuta »

@ Hans0504:

Guten Tag, ich hab' lange überlegt, ob ich auf den Schwachsinn, den Du schreibst, überhaupt antworte, noch dazu geprägt von entsetzlicher Unhöflichkeit gepaart mit Frechheit u. unsinnigen Bemerkungen.
Deine Worte: " Heee Alter, Ich glaub es ja nicht..." zeugen nicht gerade von einem hohen Intellekt, sei's drum. Ob ich ein ALTER oder ein JUNGER bin, tut nichts zur Sache, Alter schändet nicht, ist aber auch kein Verdienst, alt wird man von alleine.

Habe gerade eine nachricht bekommen, daß ein Bekannter 2 Std. an der PL / UA - Grenze gebraucht hat, eine vertretbare Wartezeit, wenn es bei Dir immer in 15 - 45 min manchmal auch in 1,5 - 2 Std zügiger geht, hast Du eben Glück; ich habe schon von 10 Std und länger gelesen; teilweise auch von der Unsitte, daß es TALONVERKÄUFER gibt, die eben mal so auf die Schnelle 50 $ für einen "Talon" haben wollen, auch geschenkte Maßnahme.

Trotz allem hast Du mir Deine Worte: " Ein bisschen Demut tut gut!!! " noch nicht erklärt; vor wem und warum sollte ich demütig sein? Vor den Ukrainern? Und warum? Ich bin ein ganz normaler Tourist, reise jährlich 6 - 8 Monate rund um die Welt und brauchte noch nirgendwo Demut zu zeigen - warum also vor den Ukrainern? Gibt's hier Gründe für den Unsinn, den Du schreibst?

Oder soll ich vielleicht vor Dir DEMUT zeigen, weil Du ausgerechnet eine ukrain. Ehefrau hast? Ist das etwas Besonderes?

Also, es ist schon sehr schwer, den Unsinn, den Du schreibst, zu verstehen und zielgerichtet einzuordnen, vielleicht solltest Du vor dem Schreiben mal den Verstand einsetzen - wie wär's denn damit ?

Was soll dieser blödsinnige Satz: " Sei freundlich und nett, dann sind es die Ukrainer auch!!! " ?
Ich bin prinzipiell zu allen Menschen freundlich u. nett, das ist meine Art & Weise - was hat das mit den Ukrainern zu tun?
Sind die Ukrainer etwas Besonderes? Vielleicht, weil Du eine ukrain. Frau hast ?? Selten so viel Unsinn gelesen - ich glaube, Du wirst in diesem Leben noch viel lernen müssen . . . Dazu schon immer mal viel Erfolg.

Ich wünsch Dir alles Gute . . . Und wenn Du viel Zeit hast, verbessere mal Deine Rechtschreibung, es hilft anderen Leuten, Deine Texte besser zu verstehen; was soll z. B. das hier bedeuten: " Deutschen doch ehr zu schwierig sei "
Was soll dieses unsinnige Wort "ehr" bedeuten, ich sehe hier keinen Sinn?

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Hans0504
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Re: Neue Hinweise des AA

Beitrag von Hans0504 »

Hallo Handrij,

Kannst du dir bitte mal die Treads von diesem Vorkuta ansehen. Ich glaube so etwas brauchen wir in diesem Forum nicht.

Ich bin schon etwas länger dabei, aber wenn solche Mitglieder sich hier breit machen, dann muss ich mir das echt überlegen. Dann müssen sich die anderen vernünftigen Kollegen diesen Schwachsinn weiter antun. Ich nicht.

Insbesondere habe ich es nicht nötig mich derart dumm anreden zu müssen, der meint die Weisheit mit Löffel gegessen zu haben.

Danke im Voraus.

Gerne kannst du mir dazu auch eine PN senden.

Viele Grüße

Hans

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