Recht, Visa und DokumenteStempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

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Ellchek
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Stempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

Beitrag von Ellchek »

Hallo, kann mir jemand sagen welche Dokumente ich AKTUELL einreichen muß beim Konsulat, um den Stempel in den Pass zu bekommen, dass ich dauerhaft im Ausland lebe? Vielen Dank

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Handrij
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Re: Stempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

Beitrag von Handrij »

Du redest von einem ukrainischen Pass?

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Ellchek
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Re: Stempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

Beitrag von Ellchek »

Ja..der Stempel muss ja im ukr Pass sein, wenn man später zb die Ausbürgerung beantragen möchte

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Bernd D-UA
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Re: Stempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo Ellcheck, kenne es eigentlich nur so, dass Du ja als Ukrainer-/in , in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis benötigst, ansonsten ist ja nur ein Urlaub 90 Tage maximal. Also geht es ja in erster Linie um eine gültige und rechtmäßigen Aufenthalt sein, da gibt es ja verschiedene Gründe, am häufigsten wird wohl die Heirat sein. Also wenn das der Grund ist, dann hast Du ja entsprechende Aufenthaltstitel im Pass kleben oder man bekommt so ein Plastikkärtchen, dass dem deutschen Personalausweis ähnelt. Das weißt Dich als "Berechtigt aus und Du hast ja dann auch einen amtlichen Wohnsitz in Deutschland. Anschließend gibt es ja bestimmte Regeln, die einem ja dann ermöglichen die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Falls das gegeben ist, geht es mit dem Verfahren los. So weit mal vereinfacht, die Geschichte auf der deutschen Seite. Nun zu ukrainischen Seite, meine Exfrau hat diesen Prozess, hat diesen Prozess durchlaufen und hat dann damals dem Generalkonsulat per E-Mail bekannt gegeben, dass Sie dauerhaft in Deutschland lebt, dazu Passkopie und Wohnort etc., damit war die Sache vorerst erledigt. Sie hat allerdings auch später keine Wahlunterlagen für ukrainische Parlamentswahlen erhalten, konnte also ihre Staatsbürgerrechte als Ukrainerin nicht mehr ausüben. Neben diversen Dokumenten für die spätere Heirat in Deutschland und eine Passverlängerung liefen ohne Probleme in Deutschland über das Generalkonsulat in München. Soweit so gut, als es an der Zeit für Einbürgerung als Deutsche, begannen wir bei den deutschen Behörden, damals beim Landkreis Ausländerbehörde, mit dem Antrag auf Einbürgerung in Deutschland, sind wir dann auf das Konsulat und haben dort den Antrag zur Ausbürgerung gestellt. Der Prozess dauerte dann ca. 11 Monate bis die Antwort kam, die Ukraine wäre Bereit auszubürgern, dann kam der Einbürgerungstest für Deutschland und anschließend die deutsche Staatsangehörigkeit und im Gegenzug die Ausbürgerung. Die Ausbürgerung in der Ukraine wurde durch den Antrag auf Einbürgerung in Deutschland ausgelöst, mehr war nicht notwendig.
Das ist alles schon länger her, ob nun aktuell ein Stempel von ukrainischer Seite für die Bestätigung des dauerhaften Wohnsitzes ist weiß ich nicht, aber durch die Dokumente in Deutschland, Visa, Aufenthaltstitel,... kannst Du das ja immer ohne jeden Zweifel belegen.

Also wenn jemand noch Informationen aus der Gegenwart kennt bitte weiterhelfen.

Gruß Bernd

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Ellchek
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Re: Stempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

Beitrag von Ellchek »

Hallo, nein ich wohne schon lange in Deutschland, möchte gerne die Einbürgerung betreiben. Dafür brauche ich ja aber diesen Stempel im ukrainischen Pass, dass ich dauerhaft im Ausland wohne, um damit die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft zu beantragen. Nun gibt es überall anders lautende Angaben, welche Dokumente man braucht, um diesen Stempel zu erhalten.

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Bernd D-UA
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Re: Stempel dauerhafter Auslandsaufenthalt

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo Ellchek, ich gehe davon aus, dass Du mit der "deutschen Seite" (Deutschland) bereits die Einbürgerung besprochen bzw. beantragt hast und grundsätzlich solltest Du ja dafür eine Zusage haben, vorher macht doch die Entlassung keinen Sinn, Du bist doch sonst staatenlos.
Die Entlassung der Ukraine ist der zweite Schritt.
Mit welcher Begründung bzw. Rechtsgrundlage willst Du denn Deutscher werden, das klappt doch in den meisten Fällen nur wenn Du bereits eine gewisse Zeit in Deutschland gelebt hast, im Regelfall sind das 8 Jahre. Du verstehst was ich meine, wenn Du rechtmäßig die deutsche Staatsangehörigkeit bewirbst, ist das doch schon geklärt. Die Entlassung erfolgt doch nicht wegen Deinem ständigen und dauerhaften Wohnsitz, sondern weil Du eine andere Staatsangehörigkeit beantragst.

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