Recht, Visa und DokumenteUkrainische Verlobte heiraten

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Paul2020
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Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Paul2020 »

Hallo zusammen. :-)

Ich würde gerne meine ukrainische Verlobte -so der momentane Plan- hier in Deutschland heiraten. Habe sie vor einigen Wochen kennengelernt. :-)


Kurz zu Ihr: Sie war 2x mit einem Ukrainer verheiratet und hat aus jeder Ehe auch je 1 Kind. Also 2 Kinder von 2 unterschiedlichen Vätern. In den Reisepässen der Kinder stehen die Familiennamen der Väter drin. Die Kinder selber möchte ich nicht adoptieren, sollen aber auch hier in Deutschland leben. Lebensmittelpunkt soll zukünftig in Deutschland sein.

Einige Fragen:
Wenn ich es richtig verstehe dürfen ukrainische Staatsbürger 90 Tage ohne Visa in Deutschland bleiben und auch in dieser Zeit hier heiraten. Ist das richtig?

Was passiert nach der Heirat hier in Deutschland…..müssen wir direkt zum Ausländeramt und die stellen die Aufenthaltserlaubnis für meine -dann- Ehefrau und deren Kinder aus? Oder -was für mich unlogisch wäre- müssen die erst alle ausreisen und mit einem Heiratsvisa wieder einreisen?

Zu den Kindern:

Muss denn der jeweilige Vater der Kinder schriftlich zustimmen, wenn meine Verlobte die Kinder mit nach Deutschland nehmen tut? Und muss diese Zustimmung irgendwie noch durch das Ukrainischen Gericht oder Notar beglaubigt werden? Erhalten denn die Kinder hier in Deutschland nach der Heirat automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung oder was ist zu beachten und welche Unterlagen brauchen wir?


Wäre für Tipps/Infos/Anregungen dankbar.

Gruß
Paul

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Hans0504
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Hallo Paul,
Heiraten in D ist sehr aufwändig, da deine Zukünftige nicht wie in D über ein Ehefähigkeitszeugnis verfügt. Dieses muss vor der Hochzeit beim deutschen Oberlandesgericht beantragt werden. Dazu müssen umfangreiche Dokumente übersetzt und apostoliert werden. Besser und unkomplizierter ist eine Heirat in UA und dann den Antrag auf Familienzusammenführung bei dem BAMF zu stellen. In jedem Fall ist die Emigration ukrainischer, minderjähriger Kinder komplizierter. Es ist definitiv so, das die Väter die notarielle Genehmigung erteilen müssen und du für die beiden eine vom BAMF erstellte Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung) bis zur Volljährigkeit der beiden. Diese ist dann auch weiterhin gültig, wenn du dich wieder scheiden lässt. Dh. du bist bis zur Volljährigkeit für alle Kosten der beiden verantwortlich unabhängig ob du noch mit deiner Frau verheiratet bist. Alle müssen egal wie mit einem ViSA für Familienzusammenführung einreisen, dh. bei einer Heirat in D, raus und dann wieder Antrag auf FZF. Das mit den Dokumenten ist abhängig davon welchen Weg ihr gehen wollt. Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Kiew findest du viele wichtige und hilfreiche Erklärungen.
Ich habe bereits beides hinter mir. Vor 6 Jahren in Kiew geheiratet und meinen Stiefsohn mit nach D geholt. Der war allerdings schon 16 damals. Heute ist die Verpflichtungserklärung abgelaufen, da er sich in der Lehre befindet.
LG
Hans

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Paul2020
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Paul2020 »

Hans0504 hat geschrieben: Samstag 2. Oktober 2021, 14:31 Hallo Paul,
Heiraten in D ist sehr aufwändig, da deine Zukünftige nicht wie in D über ein Ehefähigkeitszeugnis verfügt. Dieses muss vor der Hochzeit beim deutschen Oberlandesgericht beantragt werden. Dazu müssen umfangreiche Dokumente übersetzt und apostoliert werden. Besser und unkomplizierter ist eine Heirat in UA und dann den Antrag auf Familienzusammenführung bei dem BAMF zu stellen. In jedem Fall ist die Emigration ukrainischer, minderjähriger Kinder komplizierter. Es ist definitiv so, das die Väter die notarielle Genehmigung erteilen müssen und du für die beiden eine vom BAMF erstellte Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung) bis zur Volljährigkeit der beiden. Diese ist dann auch weiterhin gültig, wenn du dich wieder scheiden lässt. Dh. du bist bis zur Volljährigkeit für alle Kosten der beiden verantwortlich unabhängig ob du noch mit deiner Frau verheiratet bist. Alle müssen egal wie mit einem ViSA für Familienzusammenführung einreisen, dh. bei einer Heirat in D, raus und dann wieder Antrag auf FZF. Das mit den Dokumenten ist abhängig davon welchen Weg ihr gehen wollt. Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Kiew findest du viele wichtige und hilfreiche Erklärungen.
Ich habe bereits beides hinter mir. Vor 6 Jahren in Kiew geheiratet und meinen Stiefsohn mit nach D geholt. Der war allerdings schon 16 damals. Heute ist die Verpflichtungserklärung abgelaufen, da er sich in der Lehre befindet.
LG
Hans

Hallo Hans,
zunächst danke für deine Antwort. :-)
Was hat denn das BAMF mit dem Antrag auf Familienzusammenführung zu tun? Der Antrag auf Familienzusammenführung wird doch bei der deutschen Botschaft in Kiew gestellt, die die Unterlagen dann zum deutschen Ausländeramt zur Entscheidung schickt. Und....nirgends steht etwas davon das ich eine von dir beschriebene Kostenübernahme bis Volljährigkeit für die beiden minderjährigen Kinder unterschreiben muss. Vielleicht könntest du mir zu dieser deiner Aussage einen www Link geben wo ich das nachlesen kann?

Danke

Gruß
Paul

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Harald »

Hallo,

man kann in Kiew innerhalb von 3 Tagen heiraten wenn die entprechenden Dokument vorliegen und die ukrainische Immigrationsbehörde mitspielt. Kann sein das man in Kiew zu eingen Adressen fahren muss um die Sache zu beschleunigen, bei uns hat es funktioniert. Die Firma die das macht heißt GOTOVO vielleicht gibt es auch noch andere die solche Dinge in anderen ukrainischen Städten machen. Die lokale Ausländerbehörde stellt nach einreise eine verpflichtung zu einem Deutschkurs aus. Meine Frau muss innerhalb 3 Jahren ein deutsch niveau von B1 erreicht haben um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Ich weiss nicht wie es bei den Kindern ist, glaube die müssen schon B1 haben wenn sie nach Deutschland kommen. Nach der Heirat in der ukraine bedarf es ein Visum zur Familienzusammenführung. Das kann auch schon mal 2 bis 3 Monate dauern. Die Frau hat dann keinen Reisepass mehr, kann nicht mehr aus der Ukraine nach Deutschland reisen. Eine Möglichkeit wäre allerdings das sie sich einen weiteren Reisepass ausstellen ĺäßt, könnte dann zumindest in Deutschland für 90 Tage bleiben, in der hoffnung das dann das Visum fertig ist. Leider kann ich zum Thema Kinder keine Angaben machen. Die Kinder meiner Frau wollten nicht mit nach Deutschland, Tochter war 17, Sohn 29.
Eine Heirat in Deutschland ist viel zu kompliziert und langwierig. Dauert etwa 9 Monate bis 2 Jahre. Dieses Vorhaben haben wir nach kurzer Zeit verworfen. Alternative war früher noch Dänemark, aber ich denke diese Option gibt es auch nicht mehr.
Wenn du nochwas wissen willst kannst gerne nochmal nachfragen, werde versuchen deine Fragen zu beantworten.

Servus, Harald.

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Harald
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Harald »

Ach ja, der deutsch Kurs wird vom Banf gefördert. Dauert zwischen 400 und 700 Stunden.

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Hans0504
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Harald,
Kinder können genauso wie die Mutter mit A1 Zertifikat einreisen und werden genauso zum Intergrationskurs verpflichtet. Sie müssen unter 18 sein. Danach ist eine FZ nicht mehr möglich.
Gruß
Hans

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Hans0504
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Paul,
Du hast natürlich recht. Der Antrag auf FZ wird in der Botschaft in Kiew eingereicht, der geht dann zur BAMF und dort hast du dann Termin, wo du Unterlagen einreichen musst (Verdienstnachweis, Wohnungssituation, Eidesstattliche Erklärung, das es euer gemeinsamer Wille ist zusammenzuleben und ich weiß nicht mehr was alles sonst noch). Den arbeitsreichsten Job bei der FZ, egal wo geheiratet wird hat eh deine Frau. Viel Rennerei, besonders mit den Kindern. Meine Frau und ich haben sogar einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat dann den leiblichen Vater meines Stiefsohnes dann mal kurzerhand vor die Wahl gestellt, die ausstehenden Unterhaltszahlungen aus vielen Jahren nachzuzahlen oder die notarielle Erklärung zu unterschreiben. Der war dann auf einmal sehr schnell bereit dazu 😉
Für die Heirat in UA brauchst du nur Reisepass plus dessen Übersetzung, Scheidungsurteil wenn du mal verheiratet warst (das muss vom Landgericht apostolliert und in UA übersetzt werden). Zum Vortermin muss dann ein Dolmetscher dabei sein. Zur eigentlichen Terim nur du und deine Frau (natürlich auch die Familien…😂).
Dann bekommt Ihr die Urkunde und diese ist ganz wichtig. Daher sofort in UA apostolieren und amtlich übersetzen lassen. Die brauchst du in D und deine Frau in UA.
Dann bestellt deine Frau wg dem neuen Namen dann einen neuen Reisepass bevor Sie FZ macht. Die Kinder brrauchen dann auch einen biometrische Reisepass. Deine Frau und die Kinder benötigen dann auch noch die übersetze und apostollierte Geburtsurkunden für FZ, Kopie und Übersetzung Reisepass, Übersetzung und apostollierung Scheidungsurteil deiner Frau, wenn sie schon mal verheiratet war).
Wenn alle nach der VISA Erteilung für FZ in D sind, dann als nächstes beim Einwohnermeldeamt in deiner Wohnung anmelden (Einverständniss ggf vom Vermieter notwendig).
Dann schnell alle bei deiner Krankenkasse als Familienversicherte anmelden oder privat versichern.
Dann Termin machen beim BAMF und Aufenthaltstitel beantragen.
Ich bin nicht sicher ob alles vollständig ist, aber so ungefähr ist der Ablauf.
Gruß
Hans

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo noch ein Hinweis zum Deutsch lernen, bin mir nicht ganz sicher, jedenfalls muss man mit den A1 Zertifikaten vorsichtig sein, nicht alle Zertifikate werden wohl von allen Anbietern anerkannt, definitiv weiß ich, dass die Zertifikate vom Goethe Institut in Kiew anerkannt werden. (Online Kurse möglich). Falls jemand noch einen anderen Anbieter kennt, dann kurz hier melden. Falls Du Dir da jetzt unsicher bist und ggf. vor Ort einen Anbieter auswählen möchtest, dann würde ich das definitiv vorher mit der deutschen Behörde abklären, es macht ja keinen Sinn, sich einen Anbieter auszuwählen, dessen Zertifikat nicht gilt. Denke da geht es einfach um den Standard und die Normen.
Liebe Grüße Bernd

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Hallo Bernd,
Du kannst deutsch in UA überall lernen. Auch bei einer Privatperson. Dann meldest du dich für 25€ beim Goetheinstitut zur Prüfung an. Wenn du bestehst, dann erhältst du auch das A1-Zertifikat.
Gruß Hans

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Ahrens »

Ukrainer können sich 90 Tage pro halbem Jahr visafrei in Deutschland aufhalten.
In diesem Rahmen kann man auch Heiraten.

Für einen Daueraufenthalt in Deutschland muss aber auf jeden Fall ein Kategorie-D Visum bei der Botschaft in Kiew beantragt werden.
Nach Erteilung erfolgt die Anmeldung am Wohnort, Aufnahme in der Familienversicherung und dann wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Das ist entweder vor oder nach der Heirat möglich.

Hier etwas genauer beschrieben:

https://ahrens.kiev.ua/Heirat-Ukraineri ... 02-de.html

Hin und wieder verzichten die Ausländerbehörden auch auf die Visumsantragstellung bei der Botschaft, wenn die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Visumserteilung ansonsten vorliegen.
Das ist aber an sich nicht vorgesehen und selten.

Hinsichtlich der Kinder müssen die Väter Ihre Zustimmung zur Ausreise und ständigen Wohnsitznahme erteilen.
Die Zustimmung wird vor einem Notar schriftlich erklärt, welcher die Unterschrift beglaubigt.
Für die Kinder müssen genauso wie für die Frau Visumsanträge gestellt werden.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Harald »

A1 Zertifikate werden ausser vom Goethe Institut noch von Telc aus Frankfurt akzeptiert. Prüfungstermine für A1 in Kiew sollen sehr lange dauern, etwa 3 Monate. Kann es leider nicht bestätigen. Man kann die Prüfung auch bei jedem beliebigem Goethe Institut in Deutschland ablegen. Es gibt viele Volkshochschulen oder andere private Sprachschulen die ebenfalls die A1 Prüfungen machen. Kosten ca. 120€ pro Prüfung. Die Prüfung kann auch mehrfach abgelegt werden. Auch einige österreichische A1 Tests werden akzeptiert. Je nach dem aus welcher Gegend in Deutschland man kommt..

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Hallo Paul,
Du hast noch gefragt, ob ich einen Link zur Botschaft hätte. Hier hast du ein offizielles Dokument der deutschen Botschaft in UA, die eine Heirat in UA oder D abläuft und was für Dokumente du benötigst.
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Alles Gute
Hans

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Paul2020
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Paul2020 »

Hallo,
zunächst....vielen lieben Dank für die Antworten.

Also mittlerweile ist der Plan in Deutschland zu heiraten (in den 90 Tagen visafreien Zeit) vom Tisch. Ich habe mir mal vom deutschen Standesamt eine Liste geben lassen welche Dokumente wir brauchen würden....und das ist wirklich heftig viel [smilie=kosak_2] .
"Wenn" wir uns für diese Variante entschieden hätten dann hätte meine Verlobte (dann Ehefrau) zwar ohne auszureisen direkt von der Ausländerbehörde ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten, aber ihre beiden Kinder nicht....die hätten auf jedenfall nochmals ausreisen müssen.

Also werden wir uns die Variante...in der Ukraine heiraten mal anschauen. Riesen Vorteil ist auch das die Ukraine kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, und somit das deutsche Standesamt komplett raus aus der Geschichte ist. Um später nach der Heirat die Lohnsteuerklasse umschreiben zu lassen braucht man nur das Einwohnermeldeamt. Macht es eigentlich Sinn für die Heirat in der Ukraine eine lokale Agentur zu beauftragen...wenn ja....wen könnt ihr da empfehlen?

Bauchschmerzen macht mir nur eine Sache (@Hans 0504 hat es bereits erwähnt):
Um die beiden Kinder nach der Heirat nach Deutschland holen zu dürfen, verlangt das deutsche Ausländeramt (obohl ich die beiden nicht adoptieren will) eine Verpflichtungserklärung von mir die bis zur Volljährigkeit der beiden Kinder gültig ist. Diese Verpflichtungserklärung gilt auch dann noch wenn man sich (was ja niemand hofft) wieder scheiden lässt. Das habe ich so noch nie gehört. Hat denn das Ausländeramt überhaupt die rechtliche Grundlage für so etwas? :-||


Gruß
Paul

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Hallo Paul,
Rechtliche Grundlage? Ja. Ist gesetzlich geregelt. Da beißt die Maus keinen Faden ab! Da brauchst du auch nicht zu diskutieren. Da gibt es auch gute Gründe für. Stichwort: Scheinheirat und illegale Einwanderung über Familiennachzug. Tja, wenn man so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt, sollte man sich mehr als sicher sein, was man tut. Z.B. wenn derjenige ein Schuft ist (und das können auch U18-jährige sein), dann hat der VE-plichtige echt die A…Karte gezogen. Das kann bis in den Ruin gehen!!
Darum Augen auf!!! Sag ich nur.
Ob adoptiert oder nicht, im Grunde sind es bis zum 18. DEINE Kinder…allerdings ohne das du Weisngsbefugt bist oder sonstige Rechte hast. DU bist lediglich derjenige, der haftet!!!

Bezüglich der Heirat in UA ist m. E. kein Anwalt (es sei denn du willst ein Ehevertrag machen, dann brauchst du einen Anwalt u. Notar dazu) oder eine Agentur notwendig. Wir haben das auch geschafft und erhebliche Kosten gespart. Weder Anwalt noch Agentur machen das für lau. Die nehmen für die Bequemlichkeit der Menschen ordentlich Geld. Dabei ist alles auf der Homepage der deutschen Botschaft wunderbar erklärt. Man kann sich auch sonst im Netz schlau machen.
Ist halt ein wenig Rennerei in UA, zum Übersetzer, Notar zum Beglaubigen, wieder zum Standesamt (mit Dolmetscher) zum anmelden, dann wieder zum Heiraten, dann nach Hause und die Familienzusammenführung organisieren. Du mein BAMF und deine Frau bei der Botschaft, Passamt, Notar, Übersetzer, ggf wg. der Kinder zum Anwalt/Gericht wenn die leiblichen Väter nicht mitspielen. Aber nur zum Verständnis, wenn die leiblichen Väter sich um die Kinder kümmern und sich weigern der Ausreise zuzustimmen, ist das wie in Deitschland auch, d.h. vergiss es. Keine Chance das sie mit der Mutter ausreisen dürfen. Da wird sich deine Frau entscheiden müssen du ODER die Kinder. Schwierig!!
Da solltet ihr VORHER Klarheit drüber haben.

Bei unseren Bekannten war man sich einig, aber nachher kam in D das Gewissen und die Sehnsucht nach den Kindern. Daran ist die Ehe dann schließlich gescheitert. Auch weil er nicht in die UA mit ihr ziehen wollte. Auch das, solltest du fairer weise mit berücksichtigen.
Binationalen Ehen haben auch so ihre Tücken. Spätestens wenn die rosaroten Wochen/Monate oder auch Jahre dahin sind und die Realität einen wieder hat.
Mein Tip, trotz Hochzeitsglocken geht die Sache nüchtern an und spielt alle Szenarien durch um Euch klar zu werden, was das bedeutet…

Ich wünsche Euch jedenfalls alles, alles Gute und drücke Euch beiden die Daumen. Ich für meinen Teil kann nur sagen, es lohnt sich zu kämpfen.❤️
LG
Hans

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Paul2020
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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Paul2020 »

Hallo,
also bezüglich dieser Verpflichtungserklärung (sprich Haftung) der beiden Kindern aus Vorehe meiner Verlobten habe ich mich nochmals schlau gemacht. Das mit der Haftung bis zum 18. Lebensjahr stimmt offensichtlich grundsätzlich so nicht.

Die Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich nur 5 Jahre gültig. Das steht im Aufenthaltsgesetz § 68 Abs 1. Natürlich versucht das Ausländeramt diese alle 5 Jahre zu verlängern. Aber im Aufenthaltsgesetz § 36 Absatz 2 gibt es für "Härtefälle" einen gewissen Spielraum. Hier gibt es einige sehr interessante Rechtsprechungen....gerade auf Hinsicht Kindeswohlgefährdung.


Gruß
Paul

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Re: Ukrainische Verlobte heiraten

Beitrag von Hans0504 »

Paul,
Ja, das mit den 5 Jahren ist seit ca. 1-2 Jahren gültig.
Aber was heißt das?
Nach 5 Jahren steht die Verlängerung an.
Dann sind die Kinder noch nicht 18.
Wenn du nicht verlängerst und du nicht geschieden bist, deine Frau noch keinen deutschen Pass hat, dann wird man immer an dich herantreten. Unterschreibst du nicht, dann müssen die Kinder ausreisen.
Das geht so lange bis sie 18 sind.
Danach so lange, wie sie in der schulischen Ausbildung sind und noch kein Geld verdienen. Wenn sie eine Lehre anfangen und erstmalig Geld verdienen und für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können, dann bist du „entlassen“.
So war es bei mir. Mein Stiefsohn hat bis zu seiner Lehre immer nur die Verlängerung seines Aufenthalttitels bekommen. Jetzt, seit er in der Lehre ist, kann er den dauerhaften Aufenthalt beantragen, auch weil er schon über 5 Jahre hier in D ist.
Die BAMF-Nuederlassungen haben einen gewissen Handlungsspielraum. Je nachdem wo du wohnst, können die Entscheidungen auch mehr oder weniger eng ausgelegt werden. In jedem Fall ist das Ganze ziemlich Tricky. Damals habe ichsüchtig keinen Kopf darüber gemacht. Später ist mir doch ein paarmal mulmig geworden.
Aber am Ende ist es immer eine sehr persönliche Entscheidung. Man kann nicht sagen was richtig oder falsch ist. Ich rate nur dazu, einen Moment inne zu halten und sich vom BAMF vor Ort beraten zu lassen.
Lies nicht so viel, sondern geh besser zu den Menschen vor Ort und rede mit denen. Danach weißt du hoffentlich besser was für dich richtig ist.
Schönen Abend.
Hans

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