UkrinformIn der Ukraine gebe es keine „Sprachprobleme“ – ukrainischer Präsident - UI

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In der Ukraine gebe es keine „Sprachprobleme“ – ukrainischer Präsident - UI

Beitrag von RSS-Bot »

UkrInform
Kiew, den 19. März /UKRINFORM/. Nach dem heutigen Stand gebe es in der Ukraine ein sogenanntes „Sprachproblem“ nicht. Zu einer der Richtungen der staatlichen Politik gehöre die Aufbewahrung kultureller Erbe der in der Ukraine lebenden Völker sowie die Gewährleistung von bequemen Lebensbedingungen für Vertreter verschiedener Nationalitäten.
Das hat ukrainischer Präsident Wiktor Janukowytsch in seinem Interview der ITAR-TASS erklärt.
„… Es gab Zeiträume in unserem Staat, wenn Fehler in den Sprachproblemen gemacht worden waren. Jetzt gibt es, würde ich sagen, so ein Problem nicht. Auch heute schlagen die Menschen vor: um diese Frage wiederum nicht zu entfachen, was eigentlich von den Wahlen zu den Wahlen vorgehe, sei das Problem auf der Gesetzgebungsebene unter Rücksicht auf die Weltpraxis, die existiert und von der Sie sprechen, zu regeln. Praktisch alle Experten glauben, die beste Praxis sei die europäische Praxis, in vielen Staaten Europas gebe es Zweisprachigkeit, sogar Dreisprachigkeit“, - betonte ukrainischer Präsident.
In der Ukraine seien die bequemen Bedingungen für alle Nationalminderheiten zu schaffen, so Wiktor Janukowytsch.
„Deswegen sind wir den Weg gegangen, die Praxis haben wir genutzt, die in Europa existiert, wo die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verabschiedet worden ist. Laut dieser Charta ist das Gesetz verabschiedet. Gerade die Politiker schüren die Streitigkeiten um diese Frage. An so einem Gesetz sei die Ukraine und ihre Bürger interessiert, die vorwiegend zwei Sprachen sprechen – Ukrainischen und Russisch“, - so ukrainischer Präsident.
Wir unternehmen alles, um kulturelle Erbe der in der Ukraine lebenden Völker aufbewahren zu können. Darauf sei eigentlich die staatliche Politik gerichtet, hob ukrainisches Staatsoberhaupt hervor.
In der Ukraine seien, laut Gesetz der Ukraine „Über Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“, die Bestimmungen der Charta zu solchen Regional- und Minderheitssprachen der Ukraine anzuwenden, wie Weißrussisch, Bulgarisch, Gagausisch, Griechisch, Hiddisch, Krim-Tatarisch, Moldawisch, Deutsch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Slowakisch und Ungarisch. Es sei zu erinnern, die Ukraine habe die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am 2. Mai1996 unterzeichnet. Am15. Mai 2003 sei das Gesetz „Über Ratifizierung der Charta“ verabschiedet. (H)
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