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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über Tymoschenko sei zu erfüllen – Wolodymyr Lytwyn - UI

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UkrInform
Kiew, den 21. März /UKRINFORM/. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über ehemalige Anführerin der Partei „BJuT-Batjkiwschtschyna“ sei zu erfüllen.
Das hat ukrainischer Parlamentssprecher Wolodymyr Lytwyn in der Live-Sendung des Fernsehkanals „der 5. Kanal“ erklärt.
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unterliege der Erfüllung. Es sei ein Beschluss zu treffen, damit dem Menschen, wenn solche Verpflichtungen vorhanden seien, eine entsprechende medizinische Hilfe geleistet sein werde, denn die Gesundheit – das ist eine alte Weisheit und davon bin ich überzeugt – sei das kostbarste, was bei einem Menschen ist“, - hob der Parlamentssprecher hervor.
Gleichzeitig betonte er, die Frage über die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Ukraine an der Tagesordnung der Plenartagung der Werchowna Rada war, am Freitag aber habe die Opposition den Rednerpult im Parlament gesperrt.
Wie UKRINFORM schon berichtete, habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ukrainische Macht verpflichtet, eine entsprechende Behandlung der ex-Premierin Tymoschenko in einer entsprechenden medizinischen Einrichtung zu gewährleisten.
Seinerseits erklärte man im Justizministerium, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nicht berechtigt, dem Staat vorzubestimmen, auf welche Weise die Ex-Premierin zu behandeln sei.
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