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Die Statistiken der Redefreiheit seien in der Ukraine nicht schlecht, denn niemand klage über die Zensur – Expertin - UI

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Kiew, den 7. Mai /UKRINFORM/. Die Statistiken der Redefreiheit seien 2011 dem 2010 gegenüber in der Ukraine gar nicht schlecht. Das bedeute aber keine Lagebesserung, die Journalisten klagen über die Zensur einfach sehr selten.
Das habe Wiktorija Sjumar, die Leiterin des Institutes für Massenmedien, bei der Pressekonferenz erklärt, berichtet der UKRINFORM-Korrespondent.
„Die Statistiken sind derzeit nicht so schlecht, das bedeutet aber keine Verbesserung der Lage mit der Redefreiheit“, - kündigte Frau Sjumar an, indem sie die Statistiken für die Jahre 2011 und 2011 verglich. Die Expertin betonte dabei, „heute klagen sehr wenige Journalisten über den Druck und die Zensur, die, die über so was klagen konnten, haben 2010 ihre Arbeit einfach verloren, das war vorwiegend in den führenden Fernsehsendern der Fall“.
Wiktorija Sjumar erklärte auch, in der Ukraine seien die Fälle der Verprügelung von Journalisten häufiger geworden. „Die Fälle der Journalistenverprügelungen werden immer häufiger und heute sind wir gezwungen zu behaupten, die ukrainischen Journalisten brauchen einfach physisch einen Schutz“, - kündigte sie an und fügte hinzu, gesellschaftliche Einrichtung verhandeln jetzt mit ukrainischem Innenministerium die Frage, wie einen solchen Schutz zu gewährleisten sei.
Den Worten von Wiktorija Sjumar nach werden die Journalisten möglicherweise spezielle Westen mit Erkennungszeichen erhalten, was eigentlich die Identifizierung durch die Rechtsschutzorgane bei Massenveranstaltungen ermöglichen würde.
Die Leiterin des Institutes für Massenmedien hob weiter hervor, die Verletzung der Pressefreiheit sowie der Rechte von Journalisten, die festgestellt worden sind, betreffen am meisten die Vertreter der Machtorgane. „Die Menschen, die die Rechte von Journalisten zu schützen hätten, gehören sehr häufig zu Hauptverletzern dieser Rechte, es handelt sich vor allem um Mitarbeiter der Miliz sowie anderer Rechtsschutzorgane“, - erklärte die Expertin.
In diesem Kontext betonte sie auch, in der Ukraine „gebe es nicht so viel Präzedenzfälle der Bestrafung von Schuldigen“, sogar die Namen werden nicht veröffentlicht, wenn das die Namen von Mitarbeitern der staatlichen Organe sind. „Man kann weder durch die Anfragen, noch beim Gerichtsverfahren ihre Namen erfahren, geschweige denn die Bestrafung von Schuldigen zu erzwingen“, - stellte Wiktorija Sjumar fest.
Ihren Worten nach gelte der Artikel 171 des Strafgesetzbuches über Verhinderung der Erfüllung beruflicher Pflichten durch Journalisten praktisch fast nicht. So, beispielsweise, „gab es 2011 wohl einen einzigen Fall, wann der Schuldige zu Verantwortung nach diesem Artikel herangezogen werden konnte, noch eine Strafsache wurde vor Gericht gestellt“, - informierte die Expertin.
Der Meinung von Wiktorija Sjumar nach, sei die Monopolisierung von Massenmedien in der Ukraine im Gange, in denen „es kritische Einstellungen immer seltener, und die Einmischungen seitens der Redakteure und Besitzer in die Redaktionspolitik – immer häufiger werden“. (A)
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