Recht, Visa und DokumenteArbeitserlaubnis für die Ukraine

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jwidder
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Arbeitserlaubnis für die Ukraine

Beitrag von jwidder »

Hi,

ich wollte einmal fragen, ob hier jemand etwas darüber weiß, wie man eine Arbeitserlaubnis für die Ukraine bekommt, d.h. über notwendige Dokumente, Ansprechpartner, mögliche Hindernisse und Schwierigkeiten etc. Für Unterstützung wäre ich dankbar!

Viele Grüße,

Jonathan

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Ukraine

Re: Arbeitserlaubnis für die Ukraine

Beitrag von Handrij »

Hallo,

die Angelegenheit wurde im April schon einmal hier diskutiert. Etwas unübersichtlich, der Thread gehört wohl eher zu "Nützlichem" ....


Die wesentlichen Informationen sind wohl diese:
Die ukrainische Regierung hat Regelungen erlassen welche die Verwaltungsprozedur für ausländische Mitarbeiter in der Ukraine auf Grund der Wirtschaftskrise schwieriger und teuerer machen. Ziel ist es weniger ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt zu beschäftigen aber auch den klammen Staatshaushalt aufzubessern.
J&L Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung in der Ukraine

(firmenpresse) - Ab dem 1. Mai 2009 wird die Anzahl der Dokumente erhöht, welche man zur Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung braucht. Dies betrifft darüber hinaus auch die fälligen Strafen, falls die Vorschriften nicht eingehalten werden.

Die ukrainische Regierung erließ in der Reglung #322 folgende Änderungen zur Erteilung, Verlängerung und Annullierung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer und Staatenlose Arbeitnehmer in der Ukraine:

Folgende Dokumente müssen nun zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen vorgelegt werden:

- Bescheinigung des Arbeitgebers vom Arbeitsamt über Verbindlichkeitsfreiheit (keine Zahlungsrückstände) an die staatliche Arbeitslosigkeitskasse;
- Bescheinigung über Vorstrafenfreiheit des ausländischen Antragsstellers falls dieser sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung in der Ukraine aufhält. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag auf Führungsbescheinigung über Vorstrafen in der Ukraine stellen;
- Bescheinigung über Vorstrafenfreiheit des ausländischen Antragsstellers im Herkunftsland. Falls der Antragssteller sich im Ausland befindet muss der Arbeitgeber ein Dokument vorlegen welches die Vorstrafenfreiheit und derzeitige Straffreiheit bezeugt.
Alle Dokumente welche in einer Fremdsprache von den jeweiligen Behörden ausgestellt wurden müssen auf Ukrainisch übersetzt werden, nach der jeweiligen Rechtsordnung beglaubigt werden, und vom Außenministerium der Ukraine beglaubigt werden, falls keine anderweitigen internationale Übereinkünfte zu treffen.
Falls die oben genannten Dokumente nicht bei den Behörden eingereicht werden, erhält der Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis für eine ausländische Arbeitskraft. Die Arbeitsämter können eine Ausstellung oder Verlängerung ablehnen, falls keine Notwendigkeit besteht einen Ausländer einzustellen wenn es auch einheimische qualifizierte auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Die amtliche Gebühr für einen Arbeitserlaubnis zu beantragen bzw. diese zu Verlängern wurde auf 4 gesetzliche Mindestlöhne angehoben. Bis Mai 2009 mussten hierfür nur 170 UAH an das örtliche Arbeitskasse überwiesen werden, ab Mai 2009 sind nun 2500 UAH fällig, ca. 250 EUR.



Weiterhin hat die Regierung die Strafen für die Missachtung dieser oben genannten Beschäftigungsvorschriften auf zwischen 850 UAH bis zu 12.500 UAH pro Fall erhöht. Im Falle einer nötigen Ausweisung muss von nun an der Arbeitgeber die anfallenden Kosten übernehmen, welche vorher der Staat übernommen hat.

Für Beratung und weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Irina Semenyuk (isb(at)j-l.com.ua)
Patrick Jung (paj(at)j-l.com.ua)

+380 322 97 05 97/96
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Weitere Infos zur Pressemeldung:
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Auskunft zu den "bisherigen Unterlagen" kann wohl "Taras B" erteilen :-)

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Re: Arbeitserlaubnis für die Ukraine

Beitrag von Handrij »

Falls du dich weiterhin für den offiziellen Weg interessierst, findest du Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... den vollständigen Text der Regelung. Beim "Arbeitsamt"/Zentr Sanjatosti gibt es nur eine Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links .... Das Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... führt dich über die Suchfunktion ebenfalls zum Text, doch lässt sich da nicht so richtig ein direkter Link herausfiltern.
Viel Erfolg ....

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jwidder
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Re: Arbeitserlaubnis für die Ukraine

Beitrag von jwidder »

Danke, für die Hinweise. Ich wollte den Thread eigentlich auch unter "Nützliches" posten, weiß auch nicht, wie er jetzt hierhergekommen ist. Kann man das noch ändern?

Welche Dokumente man bisher benötigt hat, interessiert mich auch - wer ist denn Taras B?? Der ukrainische Text ist sicher sehr hilfreich, nur ob mein Ukrainisch ausreicht, um ihn richtig zu verstehen, weiß ich noch nicht..

Danke trotzdem,

Grüße, Jonathan

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Re: Arbeitserlaubnis für die Ukraine

Beitrag von Handrij »

jwidder hat geschrieben:Danke, für die Hinweise. Ich wollte den Thread eigentlich auch unter "Nützliches" posten, weiß auch nicht, wie er jetzt hierhergekommen ist. Kann man das noch ändern?
Ich habe mir erlaubt den Thread hierher zu verschieben, da ich mir nicht sicher bin, ob die Informationen die hier zusammengetragen werden so "nützlich" sind. Aber vom Prinzip her ist eine richtige Abgrenzung zwischen "Nützliches" und "Hilfestellungen nicht gegeben, eventuell sollte ich die beiden Bereiche zusammenfassen.
jwidder hat geschrieben: Welche Dokumente man bisher benötigt hat, interessiert mich auch - wer ist denn Taras B??
Taras B ist ein anderer User, der die ganze Prozedur bereits durchlaufen hat. Du kannst ihn sicherlich per direkter Mail fragen. Vielleicht äußert er sich ja noch selbst ...
jwidder hat geschrieben: Der ukrainische Text ist sicher sehr hilfreich, nur ob mein Ukrainisch ausreicht, um ihn richtig zu verstehen, weiß ich noch nicht..
Nunja Gesetzestext und Gesetzespraxis sind (nicht nur) in der Ukraine zwei paar Schuhe.
Sicherlich kannst du beim sonntäglichen Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... jemanden finden, der dir praktisch weiterhelfen kann.
Falls du des Russischen mächtig bist, dann helfen beim Verständnis auch automatische Übersetzungen weiter, da die Grammatik sich nicht so sehr unterscheidet. Für andere Sprachpaare sind die Maschinen nicht zu gebrauchen ...

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jwidder
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Re: Arbeitserlaubnis für die Ukraine

Beitrag von jwidder »

Ja, nochmal danke für die Hinweise. Ich habe den ukrainischen Gesetzestext mit Hife von Wörterbüchern nun doch doch ganz ordentlich verstanden. Was mich nun noch mehr interessiert ist, ob man in unserer Situation auch ohne Arbeiterlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann. Ich habe dafür aber gleich mal einen neuen Thread eröffnet: http://forum.ukraine-nachrichten.de/vie ... ?f=5&t=121

Grüße, Jonathan

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