Recht, Visa und DokumenteFacharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

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1777
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Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von 1777 »

Hallo,
ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung ein paar Antworten auf unterschiedliche Fragen zu bekommen.

Kurz zu unserer Situation:
Mein Mann ist Syrer. Wir leben in Deutschland. Meine Schwiegermutter lebt wegen der verherenden Lage in Syrien seit einem 3/4 Jahr bei uns.
Mein Schwager (noch Syrer) ist mit einer Ukrainerin verheiratet, hat 1 Kind, hat in der Ukraine Medizin studiert und macht nun dort den Facharzt. Im August könnte er die ukrainische Staatsbürgerschaft beantragen.

Nun zu meinen (vermutlich nicht immer ganz einfach zu beantwortenden) Fragen:

1) Wegen des Kindes kann meine Schwägerin noch nicht arbeiten gehen. Mein Schwager bekommt als Facharzt kein Gehalt und als Ausländer keinen Job - zumindest ist das bis jetzt der Informationsstand. Wie machen das ausländische Facharztauszubildende? Gibt es Unterstützung irgendwoher? Oder ist das mit der Bezahlung bzw. Kosten für die Ausbildung von Klinik zu Klinik unterschiedlich?

2) Mein Mann überweist derzeit immer Geld über MoneyGram. Das Kostet aber 25,- pro Überweisung. Mit den dort eröffneten Konten gibt es irgendwie Schwierigkeiten. Kann mir jemand eine zuverlässige Bank nennen, über die er evtl. selbst Geld in die Ukraine überweist und wo das nicht so teuer ist?

3) Meine Schwiegermutter würde in die Ukraine reisen, um das Kind zu betreuen. Dann könnte meine Schwägerin arbeiten gehen. Sie bekäme ein Besuchervisum - danach habe ich mich erkundigt. Außerdem könnte sie nach Auskunft meines Schwagers eine "richtige" Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn er Ukrainer ist. Er konnte uns aber nicht sagen, um was für einen Status es sich da handelt und was das genau ist. Weiß das einer von euch? Gibt es in der Ukraine eine Art Familienzusammenführung auch wenn es sich um Erwachsene handelt?

4) Mit Papieren und Ämtern kann es ja immer etwas dauern. Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, ob einer von euch weiß, ob die Ukraine derzeit Syrer in deren Heimat ausweist. Meine Schwiegermutter kam mit einem Besuchervisum nach D, das aufgrund der Lage in Syrien dann um weitere 3 Monate verlängert wurde und erhielt danach eine Duldung. Weiß jemand, ob in der Ukraine ähnlich verfahren wird? Regulär dürfte sie ja nur 90 Tage innerhalb 6 Monaten im Land sein (wie eigentlich in D auch). Wie ist das aktuell der Fall? Zurück nach D könnte sie vorerst nämlich ziemlich sicher nicht, wenn sie erstmal ausgereist ist.

Herzlichen Dank schon mal für´s Lesen und hoffentlich weiß jemand von euch auf die eine oder andere Frage eine Antwort.

Lieben Gruß

Talaa

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Siggi
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von Siggi »

talaa hat geschrieben:Das Kostet aber 25,- pro Überweisung. Mit den dort eröffneten Konten gibt es irgendwie Schwierigkeiten. Kann mir jemand eine zuverlässige Bank nennen, über die er evtl. selbst Geld in die Ukraine überweist und wo das nicht so teuer ist?
Auslandsüberweisungen haben einen vergleichsweise hohen Basispreis. Bei größeren Summen fällt das nicht so ins Gewicht, aber wenn man nur ein paar Hunderter überweist, ist das nicht der geeignete Weg. Meine Empfehlung: Eine Karte auf Gutenhabenbasis (Überziehungsschutz) und damit am Bankomaten in UA Geld abheben. Z.B. bietet die DKB kostenlose Kreditkarten, die auch beim Barbezug am Automaten im Ausland keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Gruß
Siggi

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Jensinski
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von Jensinski »

Hallo Talaa,

zu 3. Wenn eine ständige (unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, nennt man das "Resident/in". So ist es ja auch bei uns Ehemännern, die bei ihrer ukr. Frau leben.

zu 1. Es kann sein, dass es Unterstützungen gibt, ich will das nicht abstreiten. In meinem Bekanntenkreis gibt es eine junge Frau, die Gynäkologin werden möchte und seit September den praktischen Teil ihres Studiums absolviert. Sie muss 100 Operationen durchführen, bevor sie eine Stufe weiter kommt. Aktuell erhält sie dafür leider keinen Lohn und ist auf die Hilfe ihrer Mutter angewiesen.

Leider kann ich Dir zu den anderen Punkten nicht weiterhelfen, wünsche Euch aber viel Glück!

LG,
Jens

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1777
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von 1777 »

Vielen Dank euch beiden erstmal! GOOD

Eine kurze Nachfrage: Den Status der "Residentin" bekommt also auch eine Rentnerin, die zu ihren Sohn will, wenn er Ukrainer ist? Und damit eine langfristige (unbefristete?!?) Aufenthaltsgenehmigung?
Das wäre ja eine ziemlich (ich nenn es mal) kulante Sache.

Gruß

Talaa :-)

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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von Handrij »

Hallo!
talaa hat geschrieben: 3) Meine Schwiegermutter würde in die Ukraine reisen, um das Kind zu betreuen. Dann könnte meine Schwägerin arbeiten gehen. Sie bekäme ein Besuchervisum - danach habe ich mich erkundigt. Außerdem könnte sie nach Auskunft meines Schwagers eine "richtige" Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn er Ukrainer ist. Er konnte uns aber nicht sagen, um was für einen Status es sich da handelt und was das genau ist. Weiß das einer von euch? Gibt es in der Ukraine eine Art Familienzusammenführung auch wenn es sich um Erwachsene handelt?
Ohne Gewähr: - die Infos sollten in jedem Fall vor Ort von deinem Schwager und dessen Ehefrau gegengeprüft werden.
Also wenn der Schwager dann Ukrainer ist, kann er nach dem Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... seine Eltern und Kinder in die Ukraine holen. Im Paragraph 4 wird das erwähnt.

In dem Gesetz heißt es:
Дозвіл на імміграцію поза квотою імміграції надається:

1) одному з подружжя, якщо другий з подружжя, з яким він
перебуває у шлюбі понад два роки, є громадянином України, дітям і
батькам громадян України;
Übersetzung:
Die Erlaubnis für die Einwanderung außerhalb der Einwanderungsquote wird gewährt:
1.) einem der Ehepartner, wenn der andere der Ehepartner, mit dem er wenigstens zwei Jahre in Ehe lebt, ein Bürger der Ukrainer ist, den Kindern und den Eltern von Bürgern der Ukraine;
Wenn ich das richtig verstehe, bestünde auch eine Möglichkeit für Leute mit festem Aufenthaltsstatus (Residenten) innerhalb der Einwanderungsquote, die vom Ministerkabinett festgelegt wird:
Дозвіл на імміграцію надається в межах квоти імміграції.

Квота імміграції встановлюється Кабінетом Міністрів України у
визначеному ним порядку по категоріях іммігрантів:
[...]
6) батьки, чоловік (дружина) іммігранта та його неповнолітні
діти;
Übersetzung
Die Erlaubnis zur Einwanderung wird im Rahmen der Einwanderungsquote erteilt.
Die Einwanderungsquote wird vom Kabinett der Minister der Ukraine in der von ihm bestimmten Ordnung nach den Kategorien der Einwanderer festgelegt
[...]
6. Eltern, der Mann (die Ehefrau) des Einwanderers und dessen nicht volljährigen Kinder;
wie gesagt, ohne Gewähr ...

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1777
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von 1777 »

Jetzt habe ich in diesem Einwanderungsgesetz noch gelesen, dass auch Großeltern ukrainischer Staatsbürger eine "Permanent Residence" bekommen können....allerdings mit Einwanderungsquote. Das träfe bei meiner Schwiegermutter ja zu. Dann müssten wir gar nicht bis August warten und könnten mit einer Beantragung schon beginnen. Oder hab ich das falsch gelesen....bzw. gibt es mit Einwanderungsquote nur schlechte Chancen auf Erfolg?

Diese Seite; im ersten Absatz der 4. Punkt:

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Gruß und Danke!

Talaa

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Handrij
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von Handrij »

talaa hat geschrieben:Das träfe bei meiner Schwiegermutter ja zu. Dann müssten wir gar nicht bis August warten und könnten mit einer Beantragung schon beginnen. Oder hab ich das falsch gelesen....bzw. gibt es mit Einwanderungsquote nur schlechte Chancen auf Erfolg?
Ah, siehste, die Kinder sind ja auch Ukrainer. Ja, in der Tat:
4) особи, які є повнорідними братом чи сестрою, дідом чи
бабою, онуком чи онукою громадян України;
Übersetzung
4) Personen die leiblicher Bruder oder Schwester, Großvater oder Großmutter, Engel oder Enkelin von Bürgern der Ukraine sind;
2012 lag die Einwanderungsquote bei 8.217 Leuten, darunter 2.371 in der Gruppe Großeltern, Geschwister, Enkel
Insgesamt kamen laut Statistik aber 76.361 Ukrainer und Nichtukrainer in der Ukraine an.
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Wichtig wäre es vorher zu klären, ob eine Ablehnung bei Beantragung nach der Einwanderungsquote zu negativen Folgen bei Beantragung nach "Elternteile von Ukrainern" führen würde.

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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von stefko »

talaa hat geschrieben: 1) Wegen des Kindes kann meine Schwägerin noch nicht arbeiten gehen. Mein Schwager bekommt als Facharzt kein Gehalt und als Ausländer keinen Job - zumindest ist das bis jetzt der Informationsstand. Wie machen das ausländische Facharztauszubildende? Gibt es Unterstützung irgendwoher? Oder ist das mit der Bezahlung bzw. Kosten für die Ausbildung von Klinik zu Klinik unterschiedlich?
Konkret kann ich dazu nichts sagen, allerdings klingt es glaubwürdig, dass er Schwierigkeiten hat eine bezahlte Stelle zu bekommen. Gerade in der Medizin ist es oft selbst mit guten Beziehungen sehr schwer eine Stelle zu bekommen. Besonders in den Städten. In irgendeinem Dorf geht es vielleicht noch, nur schaut es dort dann mit dem Geld schlecht aus.

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1777
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von 1777 »

Danke!

@Handrij: Ich hab jetzt mal ans Generalkonsulat in München gemailt und nach dieser Großelterngeschichte gefragt. Sollte er dem eine Chance einräumen, werde ich mich noch informieren, was er zum Fall der Ablehnung und einem Neuantrag im August wg. Elternteil sagen würde.

@Stefko: Das ist alles so undurchsichtig.....die Preise für Lebensunterhalt und Miete?!? Keine Ahnung - und wohl sehr unterschiedlich. Das reicht sicher von ganz wenig bis deutsche Preisverhältnisse - je nachdem wie viel "Lebensqualität" man will.
Wenn man Ideen im Bezug auf Arbeit usw. äußert, kommt halt oft "Wir sind aber in der Ukraine!" Ich bin mir sicher, dass die Verhältnisse und Umstände dort ziemlich schwierig sind, allerdings ist die Not nicht groß genug sich so richtig Gedanken zu machen, wenn der große Bruder am Monatsanfang im Zweifelsfall immer einspringt.

Es scheint mir auch mit den Krankenhäusern total krass zu sein. Jens schrieb, dass man gewisse Stufen erreichen muss, bevor man als Facharzt ein Gehalt bekommt. 100 OPs sind ja nicht gerade wenig um die erste Stufe zu erreichen. In der Gynäkologie schon gar nicht. Mein Schwager (auch Schwerpnkt Gyn) macht jetzt seit mindestens 3 oder 4 Monaten die Facharztausbildung und hat noch keine einzige OP gemacht.

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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von Handrij »

@talaa

Die Erfahrung mit den Konsulaten und der Botschaft ist eher die, dass du persönlich hinfahren musst, um Auskünfte zu bekommen. Ans Telefon geht in der Regel keiner und per E-Mail bekommt man nur selten eine Antwort - nur wenn sie etwas wollen.

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1777
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Re: Facharztausbildung, Einbürgerung, Überweisung und mehr

Beitrag von 1777 »

Ja, das mit dem Telefonieren habe ich längst aufgegeben.

Aber Mailkontakt hat bis jetzt - Gott sei Dank - ganz gut funktioniert. Ich handhabe das - wie auch bei Ämtern in D nach dem Motto "Freundliche Penetranz, hilft weiter!" ;-)

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