Recht, Visa und DokumenteReisekrankenversicherung

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Reisekrankenversicherung

Beitrag von Swjatoslaw »

Mein Freund aus der Ukraine hat ein Visum beantragt und muß auch eine Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung)
abschließen.
Hat er mit dieser Krankenversicherung Anspruch med.versorgt zu werden,z.B.bei einer schweren Grippe
oder Knochenbruch ? Muß er die Kosten erstmal alleine bezahlen oder wie würde das im Ernstfall funktionieren?
Kann mir da jemand Auskunft geben?

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Handrij »

Er muss erst einmal die Rechnung selbst bezahlen und bekommt die Kosten auf Antrag erstattet.
Unter bestimmten Umständen, ab gewissen Summen kann die Rechnung auch sofort an die Krankenversicherung gehen. Genaueres ist dem Text des Vertrages zu entnehmen, den dein Freund abgeschlossen hat. Daher finde ich die Frage, die du stellst ehrlich gesagt mehr als seltsam. Vermutlich werden wir demnächst mit einem Link zu einer tollen Versicherung beglückt.

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Siggi »

Gibt es noch die ukrainische Spezialversicherung, die vor gut 10 Jahren bei Grenzübertritt zwangsverkauft wurde? Diese hatte zumindest einen Vorteil: Die Behandlungen waren kostenlos.

Gruß
Siggi

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Handrij »

Keine Ahnung, meinst du den Nachweis einer Krankenversicherung beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung?
Dann hast du die Wahl der Übersetzung der Bestätigung deiner Auslandskrankenversicherung - dass sie auch in der Ukraine gilt - ins Ukrainische oder den schnellen Erwerb einer Jahresversicherung für 500 Hrywnja (max. Versicherungssumme 50.000 Hrywnja) die garantiert auch akzeptiert wird. Das gibt es immer noch.

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Siggi »

Handrij hat geschrieben:Keine Ahnung, meinst du den Nachweis einer Krankenversicherung beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung?
Nein. Früher wurde doch beim Grenzübertritt nach der KV gefragt. Dabei wurde keine normale Reise KV akzeptiert, sondern auf den Kauf der ukrainischen KV bestanden. Das war so ein gelber Versicherungsnachweis. Dann gab es eine Zeit, wo nur Axa akzeptiert wurde, aber da hörten sie auf zu kontrollieren. Keine Ahnung, wie jetzt die Gesetze sind, aber die Praxis hat sich geändert, denn bei Grenzübertritt ist fragt man einen Touristen nicht mehr nach der KV.

Als Resident hat man damit ohnehin kein Problem, da gilt ja die freie Heilfürsorge. Wir leben in unserer Familie ohne jegliche KV als Barzahler! Das hat uns in den vergangenen Jahren (insgesamt 13 Personen-Versicherungsjahre) schon über 50T Euro gespart (im Vergleich zu den deutschen KV Tarifen).

Gruß
Siggi

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Handrij »

Bei der Visabeantragung musst du einen Krankenversicherungsnachweis beilegen. Sobald du das Visum hast und einreist, fragt man dich erst bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung danach und dann greift obiges:
Entweder eine ukrainische Übersetzung des Versicherungsnachweises vorlegen oder diese ukrainische Krankenversicherung für 500 Hrywnja kaufen. Bei jeder Verlängerung gilt das gleiche ....

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Siggi »

Handrij hat geschrieben:Entweder eine ukrainische Übersetzung des Versicherungsnachweises vorlegen oder diese ukrainische Krankenversicherung für 500 Hrywnja kaufen. Bei jeder Verlängerung gilt das gleiche ....
Interessant. Für Residenten gibt es keine freie Heilfürsorge? Das war bei mir seinerzeit anders. Oder liegt es daran, dass Du eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hast?

Gruß
Siggi

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Jensinski »

Handrij hat geschrieben:Keine Ahnung, meinst du den Nachweis einer Krankenversicherung beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung?
Dann hast du die Wahl der Übersetzung der Bestätigung deiner Auslandskrankenversicherung - dass sie auch in der Ukraine gilt - ins Ukrainische oder den schnellen Erwerb einer Jahresversicherung für 500 Hrywnja (max. Versicherungssumme 50.000 Hrywnja) die garantiert auch akzeptiert wird. Das gibt es immer noch.

Handrij, ist das nur eine Reisekrankenversicherung? Oder kann die auch ein Ukrainer/Resident als Jahres-Krankenversicherung bekommen? Weißt Du da genaueres?

LG,
Jens

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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Handrij »

Siggi hat geschrieben:Interessant. Für Residenten gibt es keine freie Heilfürsorge? Das war bei mir seinerzeit anders. Oder liegt es daran, dass Du eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hast?
Das liegt daran, dass ich mich nur "zeitweilig" in der Ukraine aufhalte, also von Jahr zu Jahr erneut meinen Status erneuern und dafür einen Grund für meinen Aufenthalt angeben muss.
Jensinski hat geschrieben: Handrij, ist das nur eine Reisekrankenversicherung? Oder kann die auch ein Ukrainer/Resident als Jahres-Krankenversicherung bekommen? Weißt Du da genaueres?
Also die 500 Hrywnja Krankenversicherung gilt nur in der Ukraine und ist speziell für Ausländer "entworfen" worden, die sich zeitweilig auf dem Gebiet der Ukraine aufhalten, also eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Für den Besitzer von "Prosto-Strachuwannja" ein schönes Business ....

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anamika
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von anamika »

eine ehemalige Ukrainerin bekommt ohne Probleme eine Aufenthaltsgenehmigung (es braucht dafür kein Wohneigentum, etc.). Als Ehegatte sollte es dann für Dich auch möglich sein. Verbindliche Auskünfte dazu erteilt das lokale OVIR. Am einfachsten wäre es doch, wenn die Schwiegermutter dort einmal nachfragt.
anamika

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