Herkunft: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...Kiew, den 13. April /UKRINFORM/. Eine juristische Begründung für die Behandlung von Tymoschenko in Deutschland kann die Reform der Strafprozessordnung und die Geschäftsordnung des Europäischen Gerichtshofs sein.
Das betonte Hans-Jürgen Heimsoeth, der deutsche Botschafter in der Ukraine, in einem Interview mit der Zeitung "Tag".
Er bestätigte die Information, dass es zwischen Deutschland und der Ukraine über die Möglichkeit der Behandlung von Tymoschenko im deutschen Krankenhaus "Charité" verhandelt wird.
Auf die Frage, welche rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung sein könnte, antwortete Herr Heimsoeth, da die Ukraine das Mitglied des Europarats ist, bilden der Artikel 39 der Geschäftsordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und seine einstweilige Verordnung "hier die möglichen Grundlagen".
"Auf der anderen Seite schafft eine solche Möglichkeit die Reform der Strafprozessordnung bei dem Vorhandensein des entsprechenden Willes. Aber das ist natürlich die Sache der ukrainischen Führung und des Gesetzgebers", - fügte er hinzu.
Der Botschafter bestreitet auch nicht die Möglichkeit "der individuellen Sanktionen“ gegen die Beamten des Regimes, wenn die die Verpflichtungen von PACE nicht ausführen werden.
"Die Möglichkeit der Verhängung von individuellen Sanktionen wird von einer Reihe der europäischen Länder erörtert. Aber solche weitblickenden Entscheidungen werden in Europa gemeinsam mit der Teilnahme von allen betroffenen Ländern getroffen werden. Im Prinzip ist es möglich, dass dies zweckdienlich ist und zum Ziel führt", - bemerkte Herr Heimsoeth.
Ukrinform ⇒ Die Reform der Strafprozessordnung begründe juristisch die Behandlung von Tymoschenko in Deutschland – Botschafter - UI
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Die Reform der Strafprozessordnung begründe juristisch die Behandlung von Tymoschenko in Deutschland – Botschafter - UI
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