UkrinformJulia Tymoschenko glaube an keinen Freispruch - UI

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Julia Tymoschenko glaube an keinen Freispruch - UI

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UkrInform
Kiew, den 30. September /UKRINFORM/. Im Gericht der Kiewer Stadtbezirk Petscherskyj, wo Gerichtsverhandlung in Strafsache ukrainischer ex-Premierin Julia Tymoschenko im Gange ist, hat die Angeklagte während der Debatte erklärt, sie habe keinen Zweifel darüber, dass kein Freispruch auf sie zum Gerichtsverhandlungsschluß warte.
„Der Spruch sei schon geschrieben worden uns das werde ein Schuldspruch sein“, - betonte Julia Tymoschenko.
Sie sei aber, setzte sie fort, durch internationale Justizpflege rehabilitiert zu werden. „Wir werden unbedingt eine vollständige Rehabilitation durch internationale Gerichtsinstitutionen erhalten. Daran habe ich keinen Zweifel“, - hob Julia Tymoschenko hervor.
Den Worten der BjuT-Anführerin nach, sie „habe keinen Bedarf daran, sich gegen jemanden zu wehren sowie sich vor jemandem zu rechtfertigen“, denn ihre Schuldlosigkeit sei durch unabhängige Rechtsschutzorganisationen bewiesen worden.
Die Behörden verheimlichen die Vorteile der Gasveträge 2009 mit Russland mit Absicht, denn angeklagt sei sie wegen des Entgegengesetztes – wegen der Beeinträchtigung des Landes in Höhe von 1,5 Mrd. Hrywnja, behauptete Julia Tymoschenko.
Früher hat Mykola Siryj, Rechtsanwalt von Julia Tymoschenko, während der Gerichtsdebatte präzisiert, der Artikel 365 des Strafgesetzbuches der Ukraine, nach dem seine Mandantin angeklagt werde, sehe ein Vorsatzdelikt vor. „Das, was in der Anklageschrift war, sei offensichtlich als fehlende Absicht zu bezeichnen. Dort stand geschrieben: „indem sie sich verantwortungsvoll zu Folgen verhalten hat“. In derselben Zeit sehen strafrechtliche Normen keine solchen Definitionen für „Absicht“, - hob der Rechtsanwalt von Julia Tymoschenko hervor.
Diese Unstimmigkeit in den Unterlagen und Papieren dieser Gerichtsverhandlung, die von vielen ukrainischen und ausländischen Experten als politisch motiviert betrachtet wird, sei nicht die einzige.
Die Staatsanwältin Lillia Frolowa musste zugeben, dass eine Reihe von Gerichtsunterlagen, die den Akten der Strafsache beigefügt seien, seien in der Tat mit dem 31. April datiert worden, d.h. dem Tag, den es überhaupt nicht gebe. Das seien „rein technische Fehler“, die auf keinen Fall „die Legitimität der Beweise beeinflussen können“, behauptete die Rechtsanwältin.
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