Herkunft: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...Kiew, den 28. November /UKRINFORM/. Menschenrechtskommissar des Europarates Thomas Hammarberg hat am Samstag während der in UKRINFORM durchgeführten Pressekonferenz der Hoffnung Ausdruck gegeben, die Empfehlungen des Europarates zur Einhaltung von Menschenrechten in der Ukraine, die Anfang 2012 die Welt erblicken würden, werden bei ukrainischer Staatsgewalt eine Unterstützung finden.
Während des Besuches in der Ukraine konnte er mit Vertretern der Staatsgewalt zu Fragen der Beachtung von Menschenrechten ganz offen verkehren. „Alle meinen Gespräche mit Vertretern der (ukrainischen - Ukrinform) Staatsmacht zeigen vor, wie hoch das Interesse daran sei, möglichst schneller unsere Berichte und Empfehlungen vor Augen zu bekommen“, - kündigte Thomas Hammarberg an.
Seinen Worten nach, würde nicht nur die Ukraine den Bericht studieren, sondern auch „der Europarat würde unseren Bericht sowie unsere Empfehlungen sehr aufmerksam lesen“.
Der Bericht über Einhaltung der Menschenrechte in der Ukraine sei Anfang 2012 vorzubereiten. Ein entsprechendes Dokument sei an Organe ukrainischer Staatsmach zu schicken. Es sei vorgesehen, die Staatsbehörden würden dem ihre Kommentare beilegen, die zusammen mir dem Bericht zu veröffentlichen seien.
Eine besondere Aufmerksamkeit sei im Bericht der Rolle der Staatsanwaltschaft im Gerichtssystem des Landes zu schenken, betonte Thomas Hammarberg. In der Ukraine habe die Staatsanwaltschaft bis jetzt die Funktion allgemeiner Dienstaufsicht über das Gerichtsverfahren, was eigentlich noch aus dem sowjetischen Gerichtssystem komme. Seiner Meinung nach sei ein solcher Mechanismus veraltet sowie für eine demokratische Gesellschaft unannehmbar.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hob auch hervor, von allen Gerichtsurteilen in der Ukraine seien weniger als 1 Prozent freisprechende Urteile. In den meisten Fällen stimme das gefällte Urteil mit dem, das von der Staatsanwaltschaft gefordert wird, überrein.
Thomas Hammarberg versprach, er würde seinen Bericht mit den Fragen ergänzen, die den Schutz der Unabhängigkeit der rechtssprechenden Gewalt, die Tätigkeit der Rechtsschutzorgane sowie das Problem der „Untersuchungshaft, d.h. der Verwahrung von Menschen noch bis dahin, als ein entsprechendes endgültiges Gerichtsurteil verkündet sein würde“.
In derselben Zeit betonte Thomas Hammarberg die Tatsache, in der Ukraine sei eine intensive Arbeit an der Vervollkommnung der Gesetzgebungsgrundlage im Gange, die neuen Gesetzentwürfe werden damit erarbeitet, um die „vorhandene Lage verbessern zu können“. (A)
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