UkrinformDer Europäische Gerichtshof bestätigte Forderung bezüglich der Behandlung von Tymoschenko in Freiheit - UI

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Der Europäische Gerichtshof bestätigte Forderung bezüglich der Behandlung von Tymoschenko in Freiheit - UI

Beitrag von RSS-Bot »

UkrInform
Kiew, den 18. März /UKRINFORM/. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe ukrainische Staatsmacht aufgerufen, eine erforderliche Behandlung der Ex-Premierin Julia Tymoschenko in einer entsprechenden medizinischen Anstalt zu gewährleisten.
Das wurde der UKRINFORM im Pressedienst des Europarates mitgeteilt.
„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, die Aufmerksamkeit der Regierung der Ukraine auf die Notwendigkeit eine erforderliche Behandlung der Ex-Premierin Julia Tymoschenko in einer entsprechenden medizinischen Anstalt, laut Artikel 391 der Geschäftsordnung des Gerichtshofes, zu gewährleisten, zu lenken“, - steht es in der Mitteilung geschrieben.
In der Erklärung wird erinnert, Julia Tymoschenko habe am 10. August 2011 eine Klage zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über eine unmotivierte Verwahrung und unrechte Verwahrungsbedingungen auf Grund des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, des Artikels 5 (Verletzung des Rechtes auf Freiheit und Sicherheit) und des Artikels 18 (Beeinträchtigung der Rechte) eingereicht. Am 14. März 2012 habe sie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen ihrer Überweisung in eine entsprechende medizinische Anstalt unter Rücksicht auf ihren gesundheitlichen Zustand zusätzlich appelliert.
Wie UKRINFORM schon berichtete, habe am Vorabend, am Freitag, Serhij Wlassenko, der Rechtsanwalt von Julia Tymoschenko, erklärt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe den Staat Ukraine verpflichtet, die ex-Premierin Julia Tymoschenko in einer stationären medizinischen Einrichtung zu behandeln.
Der Staatliche Pönitentiardienst der Ukraine veröffentlichte am 15. März das Protokoll über Verweigerung der ärztlichen Untersuchung der Verurteilte Julia Tymoschenko, wo, laut der Mitteilung des Pönitentiardienstes, es um Absichten der ex-Premierin handle, sich im Ausland, in der deutschen Charité behandeln zu lassen.
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