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Kostjantyn Hryschtschenko schlug Europa vor, die Standards für die Unterscheidung zwischen der politischen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entwickeln - UI

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UkrInform
Kiew, den 30. März /UKRINFORM/. Die Anforderungen des Europarates an die Ukraine müssen den allgemein anerkannten Standards entsprechen, die in allen Ländern Europas angewendet werden, - meint der ukrainische Minister für auswärtige Angelegenheiten Kostjantyn Hryschtschenko.
Davon hat er während des Treffens mit den Berichterstattern des Monitoring-Ausschusses  der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Marietta de Pourbaix-Lundin und Mailis Reps, mit denen er über den Verlauf der laufenden Reformen in der Ukraine diskutiert hat, angekündigt, - wurde vom Pressedienst des Auswärtigen Amtes berichtet.
"Der Minister unterstrich die Bedeutung der Ausführung der Verpflichtungen durch die Ukraine im Rahmen des Aktionsplans des Europarates für die Ukraine, insbesondere in solchen Bereichen wie die Reform des Gerichts- und Pönitentiarsystems, Korruptionsbekämpfung und Schutz der Menschenrechte. Dabei betonte der Minister, dass die Reformen in diesen Bereichen, die bereits durch die ukrainische Behörde realisiert werden, auf der Grundlage der allgemein anerkannten Standards durchgeführt werden müssen, die in allen europäischen Ländern angewendet werden müssen. In diesem Zusammenhang erörterten die Seiten die Perspektiven der Entwicklung durch den Europarat der allgemein anerkannten europäischen Standards für die Unterscheidung zwischen der politischen und strafrechtlichen Verantwortung", - wird in der Mitteilung besagt.
Während des Treffens haben die Seiten die Ansichten über den Verlauf der laufenden Reformen in der Ukraine ausgetauscht, insbesondere im Kontext der Erfüllung der letzten PACE-Entschließung "Über das Funktionieren der demokratischen Institutionen in der Ukraine“, die während der Januar-Sitzung der Versammlung des Jahres 2012 verabschiedet wurde. Dabei betonte der Leiter des ukrainischen Außenministeriums "die Unveränderlichkeit des Kurses unseres Landes, der darauf abzielen, den Abschluss der Erfüllung der Zusagen und Verpflichtungen, zu denen sich die Ukraine beim Beitritt in den Europarat verpflichtet hat, zu beschleunigen".
Herr Hryschtschenko wies unter anderem auf die Bedeutung der Experten-Beratungsunterstützung seitens des Europarates hin, die durch die Venedig-Kommission, sowie im Rahmen des Aktionsplans des Europarates für die Ukraine geleistet wird.
In der Meldung des Auswärtigen Amtes wird betont, dass sich die Berichterstatter des Monitoring-Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in der Ukraine "zwecks der Erhaltung von Informationen für die Erstellung des Zwischenberichts über die Durchführung der ukrainischen Verpflichtungen und Zusagen vor dem Europarate" befinden. (A)
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