Recht, Visa und DokumenteKinder Ausbürgern?

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chaosknabe
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Deutschland

Kinder Ausbürgern?

Beitrag von chaosknabe »

Hallo,
Erstmal zu meinen Verhältnissen.
Ich bin noch Ukr. Staatsbürger ( VON DER KRIM ) und habe zwei Kinder mit meiner deutschen Frau. Wir sind seit 2018 verheiratet (Dänemark) Nachnamen haben wir beide behalten und die Kinder den von meiner Frau, Kinder sind hier in D. geboren (7+ 5+)
Habe meine Zusicherung bereits bekommen und verlängere jetzt zuerst meinen Pass, da dieser ende Mai ausläuft.
Anschließend würde ich gerne die Ukrainische ablegen.

Was mache ich mit den Kindern? Sie sind nicht beim Konsulat München gemeldet, habe meine Ehe auch nicht gemeldet. ( Muss ich dass machen? )
Bei meinen Kindern steht in den deutschen Papieren, dass beide Kinder beide Staatsbürgerschaften haben. Ohne dass wir dass jemals wollten.

Muss ich jetzt vor dem ablegen der Ukrainischen Staatsbürgerschaft die Kinder bei mir im Pass eintragen lassen und mit ihnen dann gemeinsam die Ukr. ablegen?
Ich hätte auch vor den Namen von meiner Frau im selben zug an zu nehmen ( Praktisch dann mit dem erhalt der Deutschen)

Wie würdet ihr da vorgehen, oder habt ihr Tipps, Erfahrungen?

Danke schon mal im voraus! (~)3

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Ahrens
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Ukraine

Re: Kinder Ausbürgern?

Beitrag von Ahrens »

Die Verlägerung des Passes ist nicht möglich.
Man muss einen neuen Reisepass beantragen. Nach ukr.Gesetzgebung kann man gleichzeitig über 2 Reisepässe verfügen.
Zum Zeitpunkt der Beantragung der Ausbügerung muss die Einbürgerungszusicherung und der Reisepass noch mindesten 1 Jahr gültig sein.
Für die Beantragung der Entlassung aus der ukr.Staatsangehörigkeit muss man über eine ständige konsularische Anmeldung verfügen. Für die ständige konsularische Anmeldung ist der Vermerk über die Ausreise ins Ausland zur ständigen Wohnsitznahme und die Abmeldebescheinigung erforderlich.
Das gilt für Minderjährige und Volljährige, das Verfahren ist also gleich.
Wenn Kinder ukr.Staatsbürger im Ausland geboren werden, muss die Staatsangehörigkeit der Kinder beim Konsulat bestätigt werden. Dann müssen die Kinder zusammen mit den Eltern das Ausbürgerungsverfahren durchmachen.
Auf der Krim angemeldete Staatsbürger müssen das Verfahren entweder entsprechend Anmeldung bei der zuständigen Behörde im Gebiet Kherson durchführen lassen oder sich irgendwo in der Ukraine anmelden und dann unter der neuen Adresse das Verfahren durchführen.
Wenn über die im Ausland geborenen ukr.Kinder bei den ukr.Behörden keine Information mitgeteilt wurde (keine Bestätigung der Staatsangehörigkeit, keine Eintragung im Pass der Eltern usw.), braucht man für die Kinder das Ausbürgerungsverfahren nicht anfangen.
Man kann die Kinder im Antrag beim Konsulat überhaupt nicht angeben.
Gesetzlich ist es natürlich nicht vorgesehen, aber in der Praxis behält das Kind mit 18 Jahren den deutschen Pass und die ukr. Staatsangehörigkeit wurde nie bestätigt.

Die Namensänderung sollte man entweder vor der ganzen Prozedur machen, dann die Pässe und die Einbürgerungszusicherung neu ausstellen lassen oder wenn möglich bei oder nach der Ausstellung des deutschen Passes durchführen.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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