Recht, Visa und Dokumentemit einem Deutschen verheiratet

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swetlana
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mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von swetlana »

Hallo alle zusammen,

ich nutze dieses Forum, um einpaar Klarheiten zu verschafen.

Ich bin Ukrainerin und habe vor einpaar Wochen meinen Freund hier in Deutschland standesamtlich geheiratet. Ich habe auch seinen Name angenommen. Nun will ich meinen Name ändern. Den Aufentheiltstitel natürlich auch. Zurzeit besitze ich das studentische Visum. Meine Frage lautet: An wem soll ich mich wenden, um den Name zu ändern? Wie sieht es mit der geschlossenen in DE Ehe in der Ukraine aus? Soll ich mich bei der ukrainischen Bootschaft melden, um die Ehe nach dem ukrainischen Recht anerkennen zu lassen oder muss ich die Ehe direkt in der UA annerkennen?

Danke im Voraus

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stefko
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Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von stefko »

Das ist eine komplizierte Sache. Ob du es über die Botschaft machen kannst, hängt davon ab, ob du deinen ständigen Wohnsitz (постійне місце проживання) auf Deutschland abgeändert hast oder nicht. Wenn ja, dann kannst du die Namensänderung über die Botschaft machen.
Wenn nein, dann musst du alles in der Ukraine erledigen. Achtung: zuerst in Deutschland eine Apostille auf die Heiratsurkunde besorgen.

Rechne damit, dass die ganzen Formalitäten in der Ukraine mehrere Wochen dauern können (Änderung der Steuernummer, Ausstellen des neuen Passes, etc.).

Dein alter Pass und damit dein Visum wird ungültig gemacht. Evt. lassen sich die Behörden auch überreden, den Pass gültig zurückzugeben, aber das ist eigentlich verboten und du kannst Probleme an der Schengengrenze bekommen.

Der korrekte Weg ist es mit dem neuen Pass zur deutschen Botschaft zu gehen, die stellen dann ein Visum für die einmalige Einreise nach Deutschland aus. In Deutschland kannst du dann ein neues Visum beantragen. Achtung: das Visum berechtigt nur zur Einreise nach Deutschland nicht aber zur Ein- und Durchreise in andere Schengenländer. Entweder du fliegst, oder du brauchst für die Länder, die durchquerst auch ein Visum. An der Botschaft sagen sie einem das nicht unbedingt und an der Grenze hat man dann Probleme.

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Siggi
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Russland

Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von Siggi »

stefko hat geschrieben:Evt. lassen sich die Behörden auch überreden, den Pass gültig zurückzugeben, aber das ist eigentlich verboten
Das ist überhaupt nicht verboten. Die deutsche Botschaft will sogar den alten Pass sehen. Hier ist Vorgehensweise zur Wiedereinreise beschrieben:
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Gruß
Siggi

P.S: Namen sind nichts als Schall und Rauch. Wir wollten den ganzen Ärger nicht. Daher hat von uns jeder seinen Namen behalten.

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stefko
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Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von stefko »

Siggi hat geschrieben:
stefko hat geschrieben:Evt. lassen sich die Behörden auch überreden, den Pass gültig zurückzugeben, aber das ist eigentlich verboten
Das ist überhaupt nicht verboten. Die deutsche Botschaft will sogar den alten Pass sehen. Hier ist Vorgehensweise zur Wiedereinreise beschrieben:
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Zwei gültige Pässe auf unterschiedliche Namen zu haben, ist meines Wissens illegal. Was aber geht, ist das die Seite mit dem Visum nicht ungültig gemacht wird. Darauf bezieht sich der Satz auf der Seite der Botschaft:
Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde
Und
Achtung!

Bei Beantragung des neuen Passes bitten Sie das zuständige Passamt um Aushändigung des alten ungültig gemachten Passes.
Das Wiedereinreisevisum, das auf der Seite beschrieben wird, gilt, meiner Erfahrung nach, nicht für die Schengenländer zwischen der Ukraine und Deutschland. Da sollte man sich bei den jeweiligen Botschaften genau erkundigen.

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Ahrens
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Ukraine

Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von Ahrens »

Hallo,

Es gibt 3 verschiedene Arten seinen Namen im z.B. im Zusammenhang mit Eheschließungen zu ändern.
  1. Namensänderung in der Ukraine nach Heirat
    1. Zunächst muss der ukrainische Inlandspass geändert werden.
      Dies macht die zuständige Passausstellungsstelle (Passportnij Stul) am Meldeort.
      Vorlegen muss man dazu die Heiratsurkunde.
      (Bei Heirat in Dänemark oder Deutschland apostilliert und in der Ukraine übersetzt, sowie notariell beglaubigt werden. In Deutschland erstellte Übersetzungen sind ungültig)
      Die Prozedur dauert in der Regel 2-4 Wochen, kann aber manchmal mit ortsüblichen
      Aufmerksamkeiten etwas beschleunigt werden.
    2. Danach wird ein neuer Identifikationscode bei der Steuerinspektion am Registrierungsort oder
      in Kiew beantragt, da ohne diesen kein neuer Reisepass ausgestellt werden kann.
      Die Beantragung und Abholung ist auch durch notariell bevollmächtigte Personen möglich.
      Dauert regional unterschiedlich 5-10 Tage.
    3. Weiter wird noch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. (erhältlich beim Informationszentrum des Innenministeriums der Ukraine, Milizbehörde)
      Auch durch Vertreter mit Vollmacht möglich.
    4. Bei Personen zwischen 18 und 25 Jahren, welche der Wehrpflicht unterliegen und keinen
      ständigen Aufenthalt im Ausland angemeldet haben, muss eine Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes (Wojenkomat) über die Genehmigung zur Ausreise vorgelegt werden.
    5. Liegt das alles vor kann beim staatlichen Migrationsdienst am Meldeort oder in Kiew der Reisepass beantragt werden. Die Beantragung ist nur persönlich möglich, die Bearbeitung dauert 1-30 Arbeitstage. Je nachdem welchen Bearbeitungszeitraum man bestellt.
      Kostenpunkt ab 360.- Grn.
    6. Der alte Reisepass wird ungültig gemacht, man kann ihn sich auf Wunsch aber auch aushändigen lassen.
  2. Namensänderung in der Ukraine vor Heirat
    1. Man kann in der Ukraine laut geltender Rechtsprechung praktisch jeden beliebigen Namen auswählen und dann seinen Nachnahmen fast beliebig ändern.
      Dies geschieht auf Antrag beim Standesamt und ist ab 16 Jahren möglich und dauert bis zu 3 Monate. Ist in der Praxis aber wesentlich schneller möglich. (Verordnung über Bearbeitung der Anträge über die Änderung des Vornamens, (Namens, eigenen Namens, Vatersnamens) der physischen Personen.(Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 11.07.2007 Nr. 915
      Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
      • Ausweis falls im Ausland, Reisepass mit Anmeldungsstempel beim zuständigen ukrainischen Konsulat.
      • Geburtsurkunde des Antragstellers
      • ggf. Heiratsurkunde
      • ggf. Scheidungsurkunde oder Scheidungsurteil
      • ggf. Geburtsurkunde minderjähriger Kinder
      • ggf. Namensänderungsurkunde
      • ggf. Namensänderungsurkunde der Eltern
      • bei Personen zwischen 18 und 25 Jahren, welche der Wehrpflicht unterliegen und keinen ständigen Aufenthalt im Ausland angemeldet haben, muss eine Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes (Wojenkomat) über die Genehmigung zur Ausreise vorgelegt werden.
      • polizeiliches Führungszeugnis
      • Passfoto
      • Quittung über die Bezahlung der Gebühr, (5 Grn, 10 Kop.)
      • Antragsformular
      Nach Stattgabe des Antrages erhält der Antragsteller eine Urkunde über die Namensänderung
      Und erhält einen Stempel in den Pass. Innerhalb eines Monates muss der Pass dann geändert werden.
      Es wird also bereits vor der Heirat der Name geändert und im weiteren Verfahren
      haben die Ehepartner bereits vor der Heirat den gleichen Nachnamen.
      Im Falle der Heirat in Deutschland muss dann aber auch die Urkunde über die Namensänderung
      in apostillierter Form mit Übersetzung vorgelegt werden.
      (Es heiraten also Meier und Meier)
      Wichtig. In der Ukraine existieren von den in Deutschland verwendeten Transliterationsnormen abweichende Umschreibungsstandards. Um Unterschiede in der Namensschreibweise zu vermeiden, kann man schriftliche Anträge über die gewünschte Schreibweise einreichen.

      Es braucht damit nach der Eheschließung nichts mehr veranlasst werden.
    2. Weiter geht es dann wie bei A. Namensänderung in der Ukraine nach Heirat
  3. Namensänderung und Passbeantragung bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland
    1. Um den Namen im Reisepass bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland ändern zu lassen,
      muss man dort grundsätzlich mit zeitweiligem oder ständigen Wohnsitz angemeldet sein. Es gibt aber auch Ausnahmen.
      Dies sollte man am besten individuell telefonisch oder per Mail vorab klären.

      Gesetzliche Grundlage: Regierungsanordnung Nr. 337, vom 07.11.2011 über die Bestätigung der Regeln der konsularischen Anmeldung, Anmeldung von ausländischen diplomatischen Behörden der Ukraine, der ukrainischen Bürger, welche ständig oder zeitweilig im Ausland wohnhaft sind, oder sich im Ausland aufhalten und der Kinder der Bürger der Ukraine, die von Ausländern oder Bürgern der Ukraine adoptiert sind und welche ständig im Ausland leben.

      Zur Anmeldung nötige Unterlagen:
      • Antragsformular
      • ausgefüllte Anmeldungskarte
      • Reisepass oder Kinderreisepass
      • Vermerk über die Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme ins Ausland (im Reisepass)
      • Passkopien aller Seiten
      • Original und Kopien des Aufenthaltstitels in Deutschland
      • Fotos 3,5*4,5 cm
      • Identifikationscode
      • notarielle Erklärung der Eltern, dass ihnen gegenüber keine offenen Verpflichtungen der Antragsteller usw. nach ukrainischer Gesetzgebung bestehen .
      • bei verstorbenen Elternteilen Sterbeurkunde
    2. Ausstellung eines neuen Reisepasses mit dem neuen (geänderten) Namen

      Vorzulegende Unterlagen:
      • Antragsformular
      • Reisepass, oder Kinderreisepass
      • Dokument oder Vermerk im Reisepass, welcher den ständigen oder zeitweiligen Aufenthalt im Ausland bestätigt. (Aufenthaltstitel)
      • Geburtsurkunde
      • Personenstandsunterlagen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteile, Adoptionsunterlagen usw.); Ausländische Urkunden müssen apostilliert und mit von beeidigten Dolmetschern in Deutschland, oder ukrainischen Notaren in der Ukraine beglaubigten Übersetzungen versehen sein.
      • falls vorhanden Identifikationscode (Kopie)
      • Farbfotos 3,5*4,5 cm, 10*15 cm
      • Quittung über Zahlung der Konsulatsgebühr, oder Bestätigung über die Befreiung davon.
      • Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
      • bei Verlust des Reisepasses polizeiliche Verlustmeldung
      • bei Namensänderung, Unterlagen,welche den Grund der Namensänderung belegen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteile, Adoptionsunterlagen usw.). Ausländische Urkunden müssen apostilliert und mit von beeidigten Dolmetschern in Deutschland, oder ukrainischen Notaren in der Ukraine beglaubigten Übersetzungen versehen sein.
      • bei Kindern unter 16 Jahren notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern über die Bewilligung der Passausstellung. (Auch in der Botschaft möglich)
      • bei Personen zwischen 18 und 25 Jahren, welche der Wehrpflicht unterliegen und keinen ständigen Aufenthalt im Ausland angemeldet haben, muss eine Bescheinigung des Kreiswehrersatzamtes (Wojenkomat) über die Genehmigung zur Ausreise vorgelegt werden (bei Unmöglichkeit der Beschaffung beantragt das Konsulat die Bescheinigung selbst).
      Dauer 10 Arbeitstage bis zu einem Monat.
Off Topic:

Da dies eng mit der Fragestellung zusammenhängt, soll hier auch noch kurz die Möglichkeit der
Passverlängerung angesprochen werden.

Möglich nur für Personen, welche beim Konsulat angemeldet sind. (S.o.)

Gesetzliche Grundlage:
Art 4 des Gesetzes der Ukraine über die Ausreise aus der Ukraine und Einreise in die Ukraine, der Bürger der Ukraine.
Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften, wie bei der Neuausstellung des Reisepasses.

Postalische Zusendung der Unterlagen ist möglich.

Vorzulegende Unterlagen:
  • Reisepass, welcher verlängert werden soll
  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • falls in den Reisepass Kinder eingetragen sind, zusätzlich Geburtsurkunde der Kinder
  • ggf. Urkunde oder Archivbescheinigung über die Namensänderung
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurkunde, Gerichtsurteil
  • Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • biometrisches Foto 3,4*4,5 cm
  • Aufenthaltstitel
  • Quittung der Konsulatsgebühr 10.- Euro für Abgabe, 15.- Euro für die Verlängerung
  • ggf. Identifikationscode
  • ggf. rückfrankierter Briefumschlag (3,50 Euro)
Ausländische Urkunden müssen apostilliert und mit von beeidigten Dolmetschern in Deutschland oder ukrainischen Notaren in der Ukraine beglaubigten Übersetzungen versehen sein.
Alle Unterlagen müssen mit Kopien vorgelegt werden.
Bearbeitungszeit per Post bis zu einem Monat.
Eine beschleunigte Bearbeitung ist möglich, allerdings nur bei persönlicher Antragstellung.

Das oben beschriebene entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
In der Praxis ist es aber so, das gerade die Konsulate und Botschaften, aber auch andere ukrainische Behörden von diesen Vorschriften, gerade was die vorzulegenden Unterlagen angeht, manchmal mehr oder weniger abweichen.
(z.B.Erledigung von Passangelegenheiten ohne Anmeldung bei der Botschaft)
Das gilt teilweise sogar für die Informationen auf ihren eigenen Internetseiten und Merkblättern.

Grüsse,

Peter Ahrens
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von MaBo2 »

Hallo!

Zum Registrierungsverfahren bei der ukr. Botschaft in D:

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Zur Antragstellung braucht man eine Menge Dokumente. Das Verfahren dauert
dann 1 Jahr. Am Ende steht die Abmeldung in der Ukraine, d.h. Inlandspass
abgeben. Um später die dt. Staatsbürgerschaft abzugeben anzunehmen bzw. aus der
ukrainischen entlassen zu werden, ist die Registrierung Voraussetzung.

Zum Thema Pass bei der Botschaft beantragen (Registrierung ist
Voraussetzung, s. o.):
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Zuletzt geändert von Handrij am Donnerstag 27. Juni 2013, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Korrektur eingetragen
Gruß
MaBo2

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Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von Sonnenblume »

MaBo2 hat geschrieben: Um später die dt. Staatsbürgerschaft abzugeben bzw. aus der
ukrainischen entlassen zu werden, ist die Registrierung Voraussetzung.
Du meinst sicher, die deutsche Staatsbürgerschaft ANZUNEHMEN?

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Re: mit einem Deutschen verheiratet

Beitrag von MaBo2 »

Natürlich: ANZUNEHMEN

War etwas müde gestern abend... [smilie=lazy2.gif]
Gruß
MaBo2

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