Recht, Visa und DokumenteBegrenzte Beschäftigung für Ukrainer in Deutschland legal?

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rethy
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Begrenzte Beschäftigung für Ukrainer in Deutschland legal?

Beitrag von rethy »

Danke für die Auskünfte.....war stiller Mitleser.
Die Regularien waren mir soweit bekannt, jetzt kommen für mich neuere Fragen auf weil es um begrenzte Beschäftigung in Deutschland geht.
Hab dazu hier nichts gefunden.
Ich erzähl es mal kurz:
Eine junge Frau aus der Ukraine von 27 Jahren hat letztes Jahr in Deutschland bei einer Familie gearbeitet und dort Unterkunft und Verpflegung bekommen.
Sie hat ein Nettogehalt von 1100 € bekommen. Soweit gut.
Da sie einen älteren Mann gepflegt hat war sie 7 Tage in der Woche von 7:30 - 22:30 Uhr beschäftigt mit 2 Stunden Pause täglich.
Sowas nenn ich moderne Sklaverei!
Meine Frau kennen sie seit 2014 und ich überlegen jetzt sie für ein paar Monate zu uns einzuladen. Hier im Norden gibt es viele Gärtnereien und Baumschulen.
Es gibt hier auch Gärtnereien wo es auf Geschicklichkeit und Schnelligkeit ankommt (z.B.veredeln) und nicht auf harte körperliche Arbeit.
Da wir ein großes Haus haben wäre das überhaupt kein Problem(unser Sohn ist im gleichen Alter,ausgezogen und das Zimmer ist frei).
Richtig ist doch das sie mit dem Reisepass 90 Tage Aufenthalt hat?
Arbeiten dürfte doch auch kein Problem sein oder? Offiziell alles.
Wäre für Tipps dankbar,auch Links die ich noch nicht kenne. Danke euch schon mal.

PS:Danke an den Admin fürs verschieben.

[mod=Handrij]Keine Ursache, besser wäre es natürlich gewesen, gleich ein neues Thema anzufangen.[/mod]
Zuletzt geändert von rethy am Donnerstag 8. Februar 2018, 11:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Mario Thuer
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Re: Begrenzte Beschäftigung für Ukrainer in Deutschland legal?

Beitrag von Mario Thuer »

Zum Arbeiten braucht sie ein Visum (Aufenthaltstitel), dafür gilt diese Regelung nicht.
Schau mal bei Ahrens rein
https://ahrens.kiev.ua/Arbeit-Deutschland-Blaue-Karte-Blue-Card-393-de.html

Oder bei der Deutschen Botschaft
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Dass das Arbeitsvisum bewilligt wird muss es sich schon um einen Mangelberuf wie z.B. Pflegekraft handeln.
Weis nicht ob dies für Gärtner (Veredeln) zutrifft. Zumal sie ja nicht mal eine zugrunde liegende Ausbildung hat
Nach dem Dokument der Botschaft sind z.B. Erntehelfer oder Gastronomieaushilfe nicht genehmigungsfähig.

Hättest wirklich einen neuen Thread aufmachen sollen.
Passt nicht so wirklich hier rein.

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