Recht, Visa und DokumenteKfZ-Zulassung Ukraine (Spezial)

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Josh
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KfZ-Zulassung Ukraine (Spezial)

Beitrag von Josh »

Hallo Freunde,
wie ihr es im Betreff schon gelesen habt, geht es um eine KFZ-Zulassung in der Ukraine. Da es sich jedoch um einen „Spezialfall“ handelt, konnte ich bisher keine klaren Infos aus den bisherigen Threats entnehmen.
Folgendes liegt vor:
Ich selbst bin geschäftlich ca. 120 Tsd km/Jahr unterwegs. Die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wurden heuer verschärft. Der (grüne) Trend geht aber in eine weitaus schärfere Richtung.
Da meine Mitarbeiter & ich auf meinen Führerschein angewiesen sind, möchte ich mein KfZ in der Ukraine Zulassen. (Ich bin kein Raser, keine Sorge!) Außerdem sieht es wirklich cool aus 😎😉Das wäre nicht mein erstes ausländisches Kennzeichen, nur hat die EU die Gesetze dafür „angepasst“. Somit ist das nicht mehr möglich (IT, FR, GB,..).

Ein Kollege/Freund meinerseits ist Ukrainer. Er lebt seit 10 Jahren hier, halt einen ukrainischen Pass & Familie in der Heimat, welche regelmäßig besucht wird.
Zum Auto selbst: Nicht älter als 1 Jahr, Euro 6d Temp, Diesel, 6-Zylinder mit 3 Liter Hubraum.

Lässt sich dafür etwas machen? Das Auto zB über die Familie laufen zu lassen ? Was muss ich beachten, was wird auf mich zukommen? Vielleicht hat jemand Erfahrung & kann eine ungefähre Summe/Zahl nennen?

Ich wäre euch wirklich wirklich sehr dankbar, wenn sich hier einige Leute finden würden, die mir dafür Auskunft geben könnten!!

Beste Grüße und schönes Wochenende!

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маркус
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Re: KfZ-Zulassung Ukraine (Spezial)

Beitrag von маркус »

1. Kommt darauf an wieviel Strafe du dann vor Gericht bekommst.
Das ist Hinterziehung der KFZ-Steuer und Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Also musst du das mit dem Richter ausmachen.
2. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Da du als EU Bürger ein Auto aus einem nicht EU-Staat fährst, wird 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig + 10% Zoll auf Fahrzeuge.
Der Zoll wird das schätzen lassen, da wird das dann ganz teuer.
Am Besten vergiß die dumme Idee gleich wieder

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Chris
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Re: KfZ-Zulassung Ukraine (Spezial)

Beitrag von Chris »

Eine wirklich "geniale" Idee!

1. Bei der Zulassung in der UA fallen ca. 45% Steuern für das Auto an. Es zählt der amtliche Zeitwert.
2. Eine Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, darf ein ausländisches Fahrzeug NICHT nutzen, weil dies ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz bedeuten würde. Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer entfällt nämlich nur bei der Nutzung des Fahrzeuges durch Personen, die nicht ihren Wohnsitz im Inland haben. Verstoß gegen § 2 (5) KraftStG und Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO.
3. Selbst wenn das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen geblitzt wird und der Fahrer nicht bezahlt, wird das Fahrzeug in die sog. EUCARIS Liste eingetragen. Hierbei sind alle beteiligten Länder aufgefordert, das Fahrzeug an der Grenze (zur UA wahrscheinlich Polen) auf nicht bezahlte Verkehrsverstöße zu untersuchen, den ausstehenden Betrag nebst Zinsen und Verzugsgebühren einzutreiben und das Fahrzeug ggf. zu konfiszieren.
4. Gegen den Fahrer des Fahrzeuges, der meist auf den Bildern gut zu erkennen ist, wird, sofern er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, die Ordnungswidrigkeit auch bei Führen eines ausländischen Fahrzeugs zugestellt. Wird nicht bezahlt, wird Haft angeordnet.
5. Der Halter des Fahrzeugs erhält außerdem auf Dauer ein Einreiseverbot für die EU.

Vielleicht sollten Sie es doch mal mit verkehrsgerechtem Verhalten versuchen!

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