Recht, Visa und DokumenteFrage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

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Pilotos13
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Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Pilotos13 »

Hallo zusammen!

Meine Frau hat bereits vor ca. 1,5 Jahren den Antrag auf Entlassung aus der Ukrainischer Staatsbürgerschaft gestellt.
Die Verzögerung bei der Bearbeitung, die ja eigentlich nicht länger als 1 Jahr gehen soll, die liegt bestimmt an Corona.
Im Sommer 2019 sind wir noch gemeinsam verreist, weil wir ja ziemlich sicher davon ausgingen, dass das Ausbürgerungsverfahren
da nicht zu Abschluss gekommen wäre.
Nun aber heißt es bereits seit etlichen Wochen bei telefonischen Nachfragen im zuständigen Konsulat, man erwarte tagtäglich Nachricht
aus Kiew. Die aber irgendwie nicht ankommen will.
Nun heisst es ja, dass man, sobald man Nachricht erhält, dass dem Antrag auf Entlassung aus der Ukrainischer Staatsbürgerschaft stattgegeben
wurde, recht kurzfristig den Pass abzugeben hat, da er ansonsten über die Auslandvertretung für ungültig erklärt wird.

Und nun unsere Frage dazu:

Wir hatten unseren Sommerurlaub in wenigen Wochen geplant und wollen nach Italien fliegen. Wer kann zuverlässig sagen was geschehen würde,
wenn z.B. die Benachrichtigung aus dem Konsulat genau dann eintrudelt, wenn wir in Italien sind ? Müsste man tatsächlich damit rechnen, z.B.
bei einer Polizei-/Grenzkontrolle ernsthafte Probleme zu bekommen ? Weiß jemand sicher, ob das so schnell geht, dass der Pass quasi "zur Fahndung"
gekennzeichnet wird ?


Ich bedanke mich schon jetzt, wenn jemand eine fachkundige Antwort geben kann.

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Bernd D-UA
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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo Pilotos13,
grundsätzlich kann ich Dir zur eigentlichen Frage keine zuverlässige Antwort geben, ungeschickt ist die Flugreise, da man ein Dokument braucht,
mit dem PKW wäre ich einfach losgefahren. Wenn es knapp wird, bleibt die Option, den ukr. Pass persönlich beim Konsulat abzugeben und dann bei
der deutschen Behörde einen kurzfristiges Ausweisdokument, gilt meines Wissens dann für nur einen sehr kurzfristigen Zeitraum, dieses Dokument
wird meines Wissens sofort ausgestellt. Aber das kostet ein wenig extra. Es kommt ja regelmäßig vor, dass der Pass abgelaufen ist und man dies kurzfristig
erst vor einer Urlaubsreise bemerkt.
Da ja ansonsten Deine Frau nicht aufgrund krimineller Machenschaften gesucht wird, könnt Ihr meiner Meinung nach ca. 4 Wochen locker überbrücken, sicherlich
wird ein Schreiben mit Aufforderung kommen, in der Regel wird ja da auch ein Zeitraum vorgegeben, ich würde meinen 14 Tage und die restlichen 14 Tage wird
sicherlich nichts passieren, so schnell wird wohl OHNE konkreten Grund, kein ein Pass so schnell entzogen werden. Darüber hinaus müsste ja dann noch die Fahndung
ausgeschrieben werden, da am Flughafen ja nur eine Sichtkontrolle durchgeführt wird, bei ukrainischen Pässen jedenfalls. Da müsste dann den Mitarbeitern der Airline
ein Fahndungshinweis vorliegen und wie schnell sollte dieser dann vorliegen? Grenzkontrolle durch Zoll findet nicht statt, da ja Flug innerhalb der EU.
Also bei 4 -5 Wochen, würde ich mir da keine Gedanken machen.
Zum anderen glaube ich, dass die Ukrainer das sogar tiefenentspannt sehen, die wissen der Pass wird kurz oder lang eintrudeln, ich glaube, kaum einmal hat jemand der
im Anschluss eine deutsche Nationalität erhält, den Pass nicht abgegeben und damit das ganze Verfahren ausgehebelt. Also würde ich mal von einem Fahndungsdruck
der Ukrainer von nahezu 0% ausgehen.

Außerdem wird Deine Frau aus der urk. Nationalität entlassen, aber solange sie den Pass hat kann dies ja gar nicht geschehen, denn zu diesem Zeitpunkt ist sie ja
noch Ukrainerin. Erst mit Aushändigung des Passes, erhält sie ja die Entlassungsurkunde und daher ist sie ja defacto auch noch nicht entlassen, also nicht "staatenlos".

Vielleicht hilft Dir meine Sichtweise schon weiter.

Gruß Bernd

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Pilotos13
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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Pilotos13 »

Hallo Bernd,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. In diesem Forum wurde auch schon mal zum Thema Ausbürgerung geschrieben.
Genauso wie es da steht, so wurde aus mündlich aus dem Konsulat kommuniziert. Nämlich, dass man ab dem Moment
wo man über die Entscheidung des ukrainischen Präsidenten informiert wurde, nur noch ein sehr kleines Zeitfenster hat
um den Pass abzugeben. Das irritiert und ängstigt natürlich.
Was mich irritiert ist, dass man der Logik zufolge ab dem Moment des Antrags auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
ja niemals länger verreisen dürfte, weil man ja jederzeit irgendwo von der Nachricht eingeholt werden könnte, dass man
binnen x Tagen den Pass abzugeben habe.

Bzgl. eines Reiseausweises für Staatenlose haben wir beim hiesigen Bezirksausländeramt vorsichtshalber gefragt, bekamen
aber nur gesagt, das ginge auf gar keinen Fall schnell, sondern bedürfe mehrerer Vorsprachen und einer Bearbeitungsdauer
von bestenfalls 8 Wochen. Nach meiner Kenntnis sollte die Ausstellung eines solchen Dokumentes per sofort möglich sein,
aber da war man ganz anderer Meinung.

Na ja, vielleicht hat noch jemand Erfahrungen aus erster Hand ?

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Bernd D-UA
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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Bernd D-UA »

Mein Gedankengang war, mit der Entlassungsurkunde zum Bürgeramt, normalerweise wird ja dann der deutsche Personalausweis und der Reisepass beantragt, das dauert dann ein bisschen, mein letzter Reisepass benötigte knapp 3 Wochen. Ich dachte es gibt da sehr wohl ein vorläufiges Dokument für DEUTSCHE, also nicht für Staatenlose. Denn es ist doch so, für die Ausstellung der deutschen Nationalität fehlt ja nur noch die Entlassungsurkunde um dann wird ja im Gegenzug die deutsche ausgestellt bzw. doch sofort an dem Tag alles zur Erstellung der Pässe veranlasst. So habe ich das jedenfalls in Erinnerung, denn Deiner Frau liegt ja auch bereits die deutsche Urkunde vor, dass sie die deutsche Nationalität erhalten wird, sobald sie aus der Alten entlassen ist.

Jedenfalls war die Urlaubsreise mit dem Flugzeug etwas unbedacht, dass hätte man wohl auf nächstes Jahr verschieben sollen, aber jetzt ist es wie es ist.

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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Pilotos13 »

Ja, die Einbürgerungszusicherung liegt vor. Aber laut Ausländeramt werden alle Unterlagen abermals geprüft nach Abgabe der Entlassungsurkunde.
Das dauert wohl!
Und na ja, wir waren ja immerhin so schlau so zu buchen, dass wir alles noch stornieren können. Wir konnten aber auch nicht zwingend damit rechnen, dass die Ukrainer, die von denen selbst genannte maximale Bearbeitungsdauer so erheblich überziehen.

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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Ahrens »

Also das Ausbürgerungsverfahren dauert in der Regel Länger als ein Jahr.
Wenn die Entscheidung über die Entlassung aus der ukr.Staatsangehörigkeit getroffen ist, bekommt man per Post einen Brief mit der Forderung die ukr.Pässe innerhalb von 2 Wochen beim zuständigen Konsulat abzugeben. Erst danach bekommt man die Bescheinigung über die Entlassung. D.h. die Pässe werden nicht annulliert, sondern persönlich abgegeben. Erst dann ist die Ausbürgerung vollzogen. Also man kann ruhig in Urlaub fahren.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Pilotos13 »

Danke für Ihre Antwort Herr Ahrens. Genau der Punkt wird massiv anders vom Konsulat kommuniziert.
Ihre Einschätzung hilft uns natürlich nur, wenn der besagte Brief z.B. 2 Tage vor dem Urlaub ankommt.
Kommt er zb bereits 3 Wochen vorher an und man plant 2 Wochen weg zu sein, dann wird es wohl haarig,
oder ? Denn es wird ja auch hochoffiziell "angedroht", dass wenn man nicht innerhalb der gesetzten Frist abgibt,
dann das Konsulat Schritte einleitet, um den Pass für ungültig zu erklären...

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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Ahrens »

Wie gesagt ist die Ausbürgerung als Verwaltungsakt erst mit der Übergabe der Bescheinigung über die Entlassung abgeschlossen.
Diese Ausbürgerungsbescheinigung kann man aber erst erhalten, nachdem man Persönlich den Pass abgegeben hat und nicht umgekehrt.
Das ist Vorraussetzung zur Ausbürgerung.
Genauso wie die Stellung des Antrags auf Ausbürgerung.
Vorher ist man nicht aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen, nach wie vor Ukrainer und deshalb kann auch kein Pass für ungültig erklärt werden oder Ähnliches.
Wie gesagt nicht Möglich sowas und hab ich auch noch Nie gesehen.
Ich schätze das ist ein Missverständniss.
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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Pilotos13 »

Hallo Herr Ahrens,

ich schätze selbstverständlich Ihre Einschätzung als erfahrener Jurist. Der nachfolgende Text, der bereits mal in diesem Forum veröffentlicht wurde,
irritiert mich. Insbesondere der letzte Absatz :::::


Die Gesamtlaufzeit für die Prüfung eines Antrags auf Verzicht auf die ukrainische Staatsbürgerschaft darf 1 Jahr nicht überschreiten. Im Falle einer negativen Entscheidung wird das bezahlte Geld nicht zurückerstattet.

Warnung! Diese Fristen berücksichtigen nicht die Zeit, die erforderlich ist, um Materialien per Diplomaten- oder Kommandantenpost zu versenden.

Das Datum der Beendigung der Staatsbürgerschaft der Ukraine ist das Datum der Erteilung des entsprechenden Dekrets des Präsidenten der Ukraine. Nach Erhalt der Mitteilung über die Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft benachrichtigt die ausländische diplomatische Vertretung den Antragsteller innerhalb einer Woche über die Entscheidung des Präsidenten der Ukraine, beschlagnahmt Reisedokumente eines ukrainischen Staatsbürgers und stellt eine Bescheinigung über die Beendigung der ukrainischen Staatsbürgerschaft aus.

Die Dauer der Vollstreckung von Entscheidungen des Präsidenten der Ukraine über die Staatsbürgerschaft darf 1 Monat nicht überschreiten. Falls die Person, deren Staatsbürgerschaft gekündigt wurde, die entsprechende Bescheinigung nicht erhält und die Reisedokumente eines ukrainischen Bürgers nicht innerhalb der angegebenen Frist zurücksendet, ergreift die diplomatische Auslandsmission Maßnahmen, um das Passdokument für ungültig zu erklären.

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Re: Frage zu Auslandsreisen während des laufenden Ausbürgerungsverfahrens

Beitrag von Bernd D-UA »

Ich sag mal so, es widerspricht sich etwas in sich, falls der Monat verstreicht, ist die Entscheidung zur Ausbürgerung obsolet, d.h. für mich man bleibt Ukrainerin. Dann müsste man ja sonst keine Maßnahmen ergreifen. Es bleibt doch alles beim alten und Deine Frau würde ja dann als "verbleibende" Ukrainerin den/die Pässe benötigen.

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