Recht, Visa und DokumenteDaueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

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Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Ich bin im November 2 Jahre verheiratet und wir leben seit 2 Jahren in der Ukraine.

Heute habe ich mir die Vorgaben geholt, welche Dokumente ich im November vorlegen muss um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. U.a. steht da folgendes drin:

5. Довідка з місця проживання за кордоном (з Посольства або переклад на укр. мову відмітки про реєстрацію в національному паспорті для громадян Російської Федерації)

Wenn ich das richtig verstehe benötige ich aus Deutschland eine Bescheinigung darüber, dass ich in Deutschland gemeldet bin. Eine Meldebescheinigung bekomme ich aber nur wenn ich eine Mietbescheinigung den deutschen Behörden vorlege.

In meinem Personalausweis steht drin, daß ich in Deutschland keine Adresse habe. Wie gesagt ich lebe seit 2 Jahren in der Ukraine.

Muß ich mir jetzt eine Wohnung in Deutschland suchen? Oder was kann ich tun?

Vielen Dank für die Info und Hilfe im Voraus.

Viele Grüße
Thomas
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Ahrens »

Der Staatliche Migrationsdienst will Informationen über den Wohnsitz des Ausländers im Ausland. Das sowas vorhanden ist, davon geht man in der Regel aus.
Wenn der Antragsteller in Deutschland nicht angemeldet ist, kann man Nachweise darüber vorlegen. Am Besten eine Abmeldebescheinigung. Das entscheidet letzklich aber immer der jeweilige Sachbearbeiter/Inspektor des Staatlichen Migrationsdienstes.
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Das heißt also, ich muss mir in Deutschland eine Wohnung suchen. Die Meldebescheinigung hier in der Ukraine vorlegen und dann die Wohnung in Deutschland wieder kündigen, wenn das Verfahren in der Ukraine abgeschlossen ist.

Welcher Mensch hat 2 Wohnungen oder Häuser auf dem Planeten verteilt?

Na dann werde ich mir mal eine Wohnung in Deutschland suchen. Vielleicht hätte ich nach Afrika emigrieren sollen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Der Normalfall ist eben, dass man irgendwo in der Welt einen gemeldeten Wohnsitz hat. Melde Dich doch bei irgendeinem Bekannten in Deutschland an. Dann bekommst Du einen Meldeschein und/oder Personalausweis zur Vorlage in der Ukraine. Abmelden in D kann dich dann später der, der Dir seine Wohnadresse zur Verfügung gestellt hat.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Wenn ich den Kommentar von Herrn Ahrens lese, rät er die Abmeldebescheinigung vorzulegen, er schreibt nicht, dass diese aus 2021 sein muss! Da Du in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hast, müsste die Abmeldebescheinigung doch vorliegen, sonst hättest Du ja niemals den Personalausweis ohne deutsche Adresse, den Du jetzt hast, oder nicht? Ich halte also fest,
Du hast doch bereits eine Abmeldebescheinigung, vermutlich 2 Jahre alt, wenn ich Deine Erklärungen richtig interpretiert habe, da diese Abmeldebescheinigung wichtig ist, gehe ich nicht davon aus, dass Du diese weggeworfen hast, oder?
In der Regel behalten sehr viele Deutsche einen Wohnsitz in Deutschland, um die umfangreichen sozialen Leistungen im Einzelfall nicht zu verlieren. Hier gibt es ja mitunter preiswerte Varianten, dieses zu bewerkstelligen. Freunde oder Kinder, vielleicht hält der eine oder andere tatsächlich noch eine Einzimmerwohnung etc. vor, um eine Unterkunft für Heimatbesuche zu haben,...
Also die Nachfrage der ukrainischen Behörde empfinde ich als absolut nachvollziehbar, aber auf der anderen Seite hast Du ja auch nichts zu verheimlichen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Vielen Dank für die Tipps. Ich habe die Abmeldebescheinigung und in meinem deutschen Personalausweis steht drin "kein Wohnsitz in Deutschland". Ich werde mir jetzt in Deutschland eine Wohnung suchen und mich dort anmelden. Wofür das gut sein soll weiß ich nicht. Ich lebe in der Ukraine und habe keine echten Verbindungen nach Deutschland. Aber trotzdem danke für die Infos. Vermutlich kann ich die Wohnung wieder abmelden bzw. kündigen wenn ich den ukrainischen Titel habe. Mal sehen wie lange es dauert.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Ich verstehe nur nicht warum die Ukraine davon ausgeht, daß ich in Deutschland gemeldet bin. Meine angeheiratete Familie lebt in der Ukraine. Ich bin deutscher Staatsbürger mit einem deutschen Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Handrij »

Du hast das anscheinend nicht richtig verstanden. Deine übersetzte Abmeldebescheinigung sollte ausreichen. Damit hast du nachgewiesen, dass du über keinen Wohnsitz in Deutschland = Ausland mehr verfügst. Das solltest du erst einmal vorlegen, bevor du irgendwelche Klimmzüge mit Rückmeldung in Deutschland und ähnlichem versuchst.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Du hast doch bereits eine Abmeldebescheinigung, die ist vermutlich schon ca. 2 Jahre alt, Du kannst unmöglich einen Personalausweis haben, ohne deutsche Adresse, ohne in Deutschland komplett abgemeldet zu sein.

Also meine Frage, hast Du eine Abmeldebescheinigung aus der Zeit als Du Deutschland verlassen hast?

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Handrij »

Bei der Abmeldung wird im alten Personalausweis der Aufkleber aufgebracht, dass die jeweilige Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat = obdachlos ist. Seit ein paar Jahren werden auch in der Botschaft für Auslandsdeutsche Personalausweise ausgestellt, unter anderem auch mit den elektronischen Funktionen, was theoretisch bei der Kommunikation mit deutschen Behörden in Deutschland aus der Ferne hilft. Es lässt sich auch auf die digitalen Funktionen verzichten, in jedem Fall steht jedoch oben, das die betreffende Person über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügt.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Ich habe eine 2 Jahre alte Abmeldung und einen Personalausweis mit dem Eintrag, dass ich keine Wohnung in Deutschland habe.
Screenshot_20210616-160428_Gallery.jpg

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Danke für die vielen verschiedenen Antworten. Ich werde jetzt die Anmeldung und meinen Personalausweis übersetzen und dem ukrainischen Sachbearbeiter vorlegen, mit der Bitte zu prüfen ob diese Unterlagen den Anforderungen entsprechen.

Vielen Dank für die vielen Informationen und Hilfestellungen.

Sollte ich mal helfen können, gerne Anfragen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von bernhard1945 »

Hier noch ein anderer Aspekt um eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence) in UA zu erhalten:
Hier in Zhytomyr bekommt man zuerst eine "Temporary" Niederlassung und muss dafür einen Krankenkassennachweis einer ukrainischen Krankenkasse vorweisen. Dies ist insofern ein Problem für ältere Jahrgänge wie mich (75 Jahre alt), da viele Versicherungen diese "Visum D"-Versicherung nicht anbieten oder nur für unter 70jährige. Habe nun nach längerer Suche eine Firma gefunden (Kraischa), die auch meinen und altere Jahrgänge versichert – gegen entsprechenden Aufpreis natürlich.
Dies einfach so zur Info.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Danke für die Info.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Nach dem ich heute nochmal in der Registratur war und ich mich nochmal informiert habe, ist es tatsächlich so, daß ich einen Wohnsitz im Regenbogenland nachweisen muss.

Man hat mir gesagt, bis zur vollständigen / dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung hätte ich mich in Deutschland nicht abmelden sollen.

Also ich muß jetzt nach D. Suche eine Wohnung, melde mich an, komme mit den Papieren in die Ukraine zurück.

Dann warte ich auf den endgültigen Bescheid. So bald der vorliegt, fahre ich nach Deutschland und melde mich wieder ab undkündige die Wohnung. Bis dahin bezahle ich eine Wohnung in Deutschland, die ich überhaupt nicht nutze.

Für das Geld hätte ich dann nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung eine Farm in der Ukraine kaufen können. Ich habe noch keine Ahnung wie ich das finanzieren soll.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Hast Du Bekannte, Verwandte oder Freunde in Deutschland? Sollte jemand über eine ausreichend große Wohnung/Haus verfügen, kannst Du Dich dort mit Wohnsitz melden, ggf. muss derjenige noch mit seinem Vermieter sprechen und den Sachverhalt klären und dann steht der Anmeldung nichts im Wege, ein Aufkleber an den Briefkasten und die Post kommt an. Hier sind die Kosten sehr überschaubar.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Ich habe mit dem Bürgerbüro in Deutschland gesprochen. Die würden mir eine Meldebestätigung geben wenn ich bei einem Bekannten eine Meldeadresse nutze. Aufkleber an den Briefkasten und gut ist es.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Na dann passt das ja und ggf. musst Du nur ein Bier ausgeben und die Kosten für den Verwaltungsakt.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Trotzdem finde es schon ein bisschen merkwürdig. Wenn man umzieht behält man ja auch nicht seine alte Adresse bzw Wohnung. Aber ok, wie gewünscht, so liefern wir. Vielen Dank nochmal für die vielen Informationen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Es gibt noch andere bürokratische Hürden bei einem Leben in der Ukraine.
Als in der Ukraine lebender Deutscher Rentner benötigt man zur erheblich günstigeren deutschen Steuereinstufung die Beantragung der " Unbeschränkten Steuerpflicht". Eigentlich ein unspektakuläres Formular des deutschen Finanzamtes (Formular außerhalb EU/EWR). Dazu muss das ukrainische Finanzamt am Wohnsitz lediglich eintragen, wie hoch die Einkünfte in der Ukraine sind (Meist hat man ja keine). Da man dieses deutsche (EU) Formular beim ukr. FA nicht kennt verweigert man dies jedoch. Somit wird der in der Ukraine lebende deutsche Rentner seine Rente ab dem ersten Euro in Deutschland versteuern müssen. Also kein Grundfreibetrag und keinerlei Möglichkeit irgendetwas steuerlich geltend zu machen.
Rentner die in Deutschland keine Steuern zu zahlen hätten würde mit Wohnsitz in der Ukraine mindestens 3000€ Steuern zahlen müssen.
Man muss also irgendwie gewaltig trixen oder betrügen, oder einen Wohnsitz in Deutschland behalten.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Frank »

Bei beschränkt steuerpfichtig ist der Grundfreibetrag in der Berechnung automatisch mit eingearbeitet, nur halt anders.
Das es da zu Differenzen von 3000€ kommt mag ich nicht glauben, da müßten es schon sehr spezielle Fälle sein.
Dann müßte man erhebliche außergewöhnliche Belastungen ansetzen, wenn man hier nicht wohnt sehe ich da erstmal nur Krankheitskosten.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Es ist genau wie ich es schreibe. Z.B. gehe von einer Rente von 20 000 € im Jahr aus. Bei beschränkter Steuerpflicht ergäben das aus der Steuertabelle
20000€ plus Grundfreibetrag von z.Z. 9744€ also 29744€. (plus Grundfreibetrag weil in der Grundtabelle bereits der Freibetrag berücksichtigt ist)
Zu zahlen wären in diesem Fall ans Finanzamt 5013 €

Bei der üblichen unbeschränkten Steuerpflicht wäre der Betrag ans FA gleich 0,0. Weil hier für Mann und für Frau je 9744€ in Abzug gebracht werden können.

Ich fand es erst auch unglaublich, aber bei beschränkter Steuerpflicht wird ab dem ersten Euro voll versteuert und es kann n i c h t s in Abzug gebracht werden.. Und der in der Grundtabelle bereits berücksichtigte Grundfreibetrag wird zu den Einkünften dazu gerechnet.

Bei einem Telefonat mit dem Fa Neubrandenburg wurde mir das auch genau so bestätigt.

Das FA kennt das Problem mit der Ukraine und auch von sonstigen fernen Ländern. Man sagte mir, es müsse wenigstens gelingen, das das ukr. FA formlos bestätigt, dass ich in der Ukraine keine Einkünfte habe. Dies würde man noch tolerieren.

Alles schwer zu glauben, aber genau so von mir in Kleinarbeit ermittelt und vom deutschen FA für Auslandsrentner in Neubrandenburg bestätigt.

Im Bezug auf diesen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gibt es noch mehr wovon keiner weiß, aber das würde jetzt hier zu weit führen.

Bisher lebe ich in Ungarn, da ist das mit dem Formular kein Problem, ist eben EU Land. Ich werde hier also einen Wohnsitz behalten um der angesprochenen Besteuerung aus dem Weg zu gehen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von tjankethwgmxde »

Hallo Eric,

Ehrlich gesagt, entweder bin ich zu dumm oder die Geschichte ist sehr kompliziert. Ich verstehe nicht was Sie in Ihrem Beitrag schreiben.

Ich bekomme seit ungefähr 5 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente. Weiterhin bekomme ich seit ungefähr 20 Jahren eine BG-Unfallrente. Ich habe in Deutschland weder auf meine Erwerbsminderungsrente noch auf meine Unfallrente Steuern gezahlt und zahle auch nur 3€ Krankenkassen-Beitrag. Die Renten werden seitens des Rententrägers immer ans FA gemeldet. Bis jetzt wollte noch niemand Geld von mir. Meine Renten laufen auf ein ukrainisches Konto. Auch hier wollte noch nie irgendjemand etwas von meiner Rente. Ich habe eine Steuernummer bekommen und das war es. Ich habe dem FA mitgeteilt, daß ich regelmäßig meinen Lebensunterhalt aus Deutschland bezahlt bekomme.

Was ist daran jetzt falsch oder kompliziert?

Viele Grüße
Thomas Janke

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo lieber Thomas,
ich finde Eric hat das sehr gut erklärt. Du must grundsätzlich folgendes unterstellen, Du bist in Deutschland auch im Moment voll steuerpflichtig, das
hat jetzt keine weitreichende Konsequenzen für Dich, da Du den von im genannten Freibetrag abziehen kannst und damit ist es gut. So geht es vielen Rentnern
in Deutschland und das ist vom Staat auch so gewollt. Finanzämter agieren in Deutschland unterschiedlich und da Du ja mit dem örtlichen Finanzamt kommuniziert hast
und es wohl keine Wiederrede gab, ist das wohl dort zumindest im Moment geregelt. DAS MUSS ABER SO NICHT BLEIBEN! Sollte sich in der Vorgehensweise etwas ändern und
die rechtlichen Grundlagen in Deutschland geben das her und dürfen auch angewendet werden, dann tritt die Situation ein die Eric beschrieben hat und dann brauchst Du die Ukrainer
die Dir die Bescheinigung ausstellen. Deutschland kann grundsätzlich Deine Einkünfte in der Ukraine nicht kontrollieren, die sind zu Auskünften nicht verpflichtet, so wie es in der EU
eben geregelt ist. Ich glaube Du kannst Dir es bildlich vorstellen, wie ein Finanzbeamter abwartet und nicht von seiner Linie abweicht, wenn er diese Bescheinigung verlangt, bringst Du diese nicht bei, wird Deine Rente in Deutschland entsprechend versteuert und gleich kassiert, dann hebst Du halt weniger ab in Zukunft. Darauf weißt Dich Eric hin.
Wie gesagt, Du hast ja derzeit dieses Problem nicht und ggf. hast Du es ausreichend gut kommuniziert und die Leute beim Finanzamt dort in Deinem Landkreis sind nicht so engstirnig wie anderswo.
Vielleicht behältst Du das auf dem "Sender" für die Zukunft, man weiß ja nie und am besten keine schlafenden Hunde wecken.
Liebe Grüße
Bernd

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Frank »

Hier haben jedenfalls die Finanzämter momentan die Rentner verstärkt im Blick. Wegen steigender Renten und geänderten Regelungen bekommen nun viele "Erinnerungen", man könnte auch sagen Mahnbriefe, welche die Steuererklärung der letzten 4 Jahre abverlangen.
So eine Welle zur "Erinnerung" gab es vor paar Jahren schon mal, jetzt kommt wohl der Rest dran.
An sich brauchen die Finanzämter die Angabe der Einkünfte gar nicht da sie die schon von den verschiedenen Ämtern schon haben. Es geht dann nur um getätigte Ausgaben um die Steuer zu kürzen

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Frank hat natürlich auch noch recht.

Man geht immer schnell davon aus, dass wenn man von der Abgabe der Steuererklärung als Rentner befreit wurde, dann steuerfrei ist, das ist allerdings nicht der Fall und ein Irrtum.
Daher kann einen das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt zur Abgabe einer Steuererklärung wieder auffordern, ist im Prinzip auch logisch, stellt Euch vor, dieser Rentner erbt ein Mehrfamilienhaus mit Miteinahmen von Euro 5.000,-- im Monat..., da werden wieder Steuern fällig und ab da geht es wieder ab.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Frank »

Das hat mit extra Geldquellen nix zu tun. Ein Rentner welcher meinetwegen vor 5 Jahren nicht viel unter der Freigrenze war muss heute Steuern zahlen auch wenn sich sonst nichts geändert hat.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Meine Rede, das Einkommen kann sich ändern (Renten steigen auch) oder die Steuertabelle, Freigrenzen, Ertragsanteilbesteuerung der Rente ändert sich,...; die Steuerpflicht bleibt und da kann es dazu kommen, das man die Aufforderung erhält, falls das Finanzamt sich Chancen ausrechnet Steuern zu erhalten bzw. sie haben bereits Kenntnis, dass sich die Umstände geändert haben.
Grundsätzlich ist man nicht komplett raus aus der Steuerpflicht, auch wenn man über Jahre keine Steuererklärung machen musste.

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Eric
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Übrigens: Jeder Rentner der keinen Wohnsitz mehr im Inland hat, sondern im Ausland, unterliegt dem Finanzamt Neubrandenburg. Und hier sind die Regelungen natürlich einheitlich.
Wer im Ausland dann nicht die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt oder nicht beantragen kann, wird heftig zur Kasse gebeten.
Man nehme die letzte Steuererklärung und rechne mal alles raus was abgesetzt wurde. Allein schon die Grundfreibeträge stellen den Steuerbescheid auf den Kopf.
Hat man bisher auf die Rente keine Steuern bezahlt, so wird sich auch das ändern! Denn man ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig.

Ich erwähne es hier nur, weil es für viele überraschend und einschneidend werden kann.

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aust72
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von aust72 »

Hallo Zusammen, hoch interessant hier dieses Thema zu verfolgen und vor allem wie sich einige auf diesem doch sehr komplizierten, bürokratischen Thema auskennen.
Ich möchte gerne einen weiteren Aspekt beim Thema Daueraufenthalt Ukraine ansprechen, denn auch für mich könnte es ein Thema werden. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung im Ausland? Ich bin im Moment privat versichert und werde bis 55 da auch nicht rauskommen. Für mich stellt sich das bisher als größtes Problem dar...hat jemand Erfahrung wie man das finanziell machbar bewerkstelligt.
(nebenbei, meine Frau wird dieses Jahr aus Charkiw [smilie=ukr_prapor] zu mir ziehen und kann erstmal nicht erwerbstätig sein, bei ihrer KV stehe ich vor einem ähnlichen Problem)
Vielen Dank im Voraus für eure „Anteilnahme“

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Handrij
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Handrij »

Das hängt von deinem Bedarf ab. Du kannst dich auf eine minimale ukrainische Krankenversicherung für 28 Euro im Jahr verlassen, die eine maximale Versicherungssumme von 1.875 Euro abdeckt. Die Versicherungssumme lässt sich in der Ukraine auch entsprechend erhöhen. Oder du kannst noch eine Expat-Versicherung abschließen, die entsprechend teurer ist. Für den Fall der Krebstherapie, vom Trecker überfahren werden usw. gibt es da auch noch was für niedrige dreistellige monatliche Beträge. Ein Haken ist mitunter aber neben einer eventuellen Karenzzeit für schwerwiegende Behandlungen, dass die meisten in Deutschland angebotenen Krankenversicherungen für das Ausland, von temporären, zeitlich begrenzten Aufenthalten ausgehen. Daher steht dann meist was in den Bedingungen von dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland und dass die Versicherung vor der Ausreise in das Zielland abzuschließen ist. Sowas bieten unter anderem die Barmenia und Hanse Merkur an. Die Versicherungszeiten sind dort aber auch nach oben begrenzt.
Reine Expatversicherungen mit normalem Abschluss im ausländischen Zielland sind schwieriger zu finden. Meinereiner hat da seit Jahren einen minimalen Vertrag bei Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ..., der bei dir 107 Euro kosten würde und im Jahr bis zu 2 Millionen Euro an Behandlungskosten abdeckt, aber nicht solche Kleinigkeiten wie Zahnarzt oder den in der Ambulanz gemachten Gips beim gebrochenen Bein. Bei Wohnsitz in der Ukraine sind die Tarife aufgrund der relativ geringen Krankenhauskosten hier, noch relativ moderat. In anderen Aufenthaltsländern wäre wesentlich mehr zu bezahlen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von aust72 »

das hört sich sehr fundiert an Handrij, vielen Dank dafür...mit den Infos kann man schon mal loslegen zu recherchieren.
Meine Frau (die noch in Charkiw lebt) hat gar kein Vertrauen zu den ukrainischen Versicherern, aber dein Tip mit Globality YouGenio hört sich ja vielversprechend an...Danke nochmals!

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Bernd D-UA
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo Aust, für den Aufenthalt Deiner Frau un Deutschland, steht Dir auch die "Incomming" Krankenversicherung der Hanse Merkur zur Verfügung, dort gab es zuletzt einen Tarif für 99 Euro im Monat. Die Versicherungsleistungen waren ganz ordentlich,i ich denke, damit kann man Leben. Die maximale Laufzeit beträgt insgesamt 5 Jahre. Kann aber auch schon vorher aufgekündigt werden. Das Handling entspricht der privaten Krankenversicherung , so wie Du es selbst schon kennst. Es ist als maximaler Hebesatz im Schnitt der 1,7 fache Faktor versichert. Da kann es dann zu Zuzuzahlungen kommen, wenn der Arzt das 2,3 fache verlangt. Was er ja darf ohne Rückzufragen. Nun kann nan ggf. Mit dem Arzt vorher verhandeln oder die Zuzahlung selbst tragen. Versicherungsschutz erhält sie ohne Gesundheitsprüfung. Also wenn nicht gerade eine chrinische Erkrankung vorliegt, ein ordentlicher Basisschutz mit Zugang zu ordentlichen Medikamenten und ggf. Zuzahlung bei der Behandlung. Also wenn der Aufenthalt in Deutschland nicht zu lange ist, also 5 Jahre ausreichen, dann hättest Du also eine preiswerte Variante. Ich habe diesen Vertrag schon selbst für Angehörige abgeschlossen, es wurde bezahlt, nicht immer so schnell da die eine oder andere Nachfrage gestellt wurde, aber ich war wirkluch sehr zufrieden.

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Bernd D-UA
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Abschluss des Vertrages vor Einreise oder soforr danach. Bitte msl nachlesen. Vor Einreise ist ja sicherlich sinnvoll.

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aust72
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von aust72 »

Vielen Dank Bernd...das hört sich super an...der Aufenthalt meiner Frau soll natürlich nicht begrenzt sein (jedenfalls noch nicht 🙈😀) aber dafür haben die bei der Hanse Merkur sicher auch eine Lösung.
Herzlichen Dank dafür...

P.S. hast Du beruflich damit zu tun oder wieso kennst Du Dich da so gut aus? Versicherungen sind ja nicht gerade jedermanns Lieblingsthema...

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Bernd D-UA
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Es ist seit 36 Jahren mein Business und somit mein "Lieblingsthema". Wenn Deine Frau bleibt, kann es auf eine private Krankenversicherung hinauslaufen, ggf. hat sie aber eine Arbeitsstelle, es reicht ja schon eine Teilzeitstelle, also alles über dem Monijob von bisher Euro 450.--. Ansonsten und das weißt Du ja bereits, ein zusätzlicher Vollversicherungstarif für Deine Frau.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Duscha »

Nur gut, daß ich gesetzlich versichert bin... Meine Frau konnte ich da schnell als familienversichert aufnehmen...

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proshot
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von proshot »

...das war bei mir vor 5 Jahre auch so, habe meine Frau GKV familienversichert und während des geförderten Sprachkurses hab ich ihr in der Firma wo ich eine Führungsposition für Angestellte der Tochterfirmen hatte, selbst einen 450 Euro geschaffen und gut war.
Nachdem die Sprachkurse mit Deutsch B2 abgeschlossen waren, Wechsel in Teilzeit und nun ist sie in Ausbildung zur Pflegekraft bei einem sehr remonierten KH mit 680 Planbetten und alles läuft gut.
Ich stemple derzeit weil unsere Firma sich auflöst und gehe in Rund 20 Monaten in Rente.

Mein Frau kommt übrigens aus Weißrussland.

VG

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

In den nächsten Tagen werde ich mit meinem Visa D zwecks Migration wegen Familienzusammenführung (4 Jahre verheiratet) zum ukrainischen Migrationsamt laufen. Ich gehe davon aus, dass ich erst einmal eine Migrationskarte bekomme die zwei Jahre gültig ist. Weiss jemand welche Kriterien ich in den zwei Jahren erfüllen muss? Gibt es in diesen ersten zwei Jahren eine mindest Anwesenheitszeit in der ich mich in der Ukraine aufhalten muss und wird dies kontrolliert, um später den Daueraufenthalt genehmigt zu bekommen? Leider ist über dieses Thema im Net nichts zu finden.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Ahrens »

Die Daueraufenthaltsgenehmigung in der Ukraine kann beantragt werden, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft länger als 2 Jahre in der Ukraine besteht.
Das ist die wesentliche Vorraussetzung zur Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung.
Es wird nur das Vorhandensein der Zeitweisen Aufenthaltsgenehmigung überprüft, nicht aber die tatsächliche Anwesenheit in der Ukraine.

https://ahrens.kiev.ua/Aufenthaltsgeneh ... 85-de.html
Web : https://ahrens.kiev.ua/de.html
Tel. : +380 97 947 0991

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Herzlichen Dank an Ahrens & Schwarz für die Beantwortung dieser speziellen rechtlichen Frage. Es wäre noch wichtig, ob ich die Durchführung des Verfahren in der Ukraine abwarten muss, oder ob ich das Land zwecks Krankenhaustermin in Deutschland 2 Wochen nach Abgabe der notwendigen Papiere verlassen kann.

Vorab herzlichen Dank für ihre Hilfe. Wenn es mal ganz speziell wird komme ich auch gerne offiziell auf sie zurück. Es folgen ja noch viele Dinge wie Wohnungskauf, ukr. Führerschein etc.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Heute war ich beim Servicecenter der Stadt Kiev zwecks Beantragung der Aufenthaltskarte. Ich war überrascht über die üppige, modern erscheinende Räumlichkeit.
Am Eingang gab es nach kurzer Sichtprüfung der Unterlagen eine Nummer, Damit zu einer freundlichen jungen Dame an den Schalter. Die Unterlagen wurden geprüft, dann zum Bezahlautomat und zurück zur jungen Freundlichen. Alle Originale wurden eingescannt, Fingerabdrücke genommen, Foto gleich am Schalter gemacht. Alles voll professionell. Zum Abschluss sagte sie mir, dass meine Aufenthaltskarte binnen 15 Tagen fertig sei, man schicke eine Mail.

Für eine Erweiterung der Gültigkeit von einem auf 10 Jahre müsse ich später mit der dann vorhandenen Aufenthaltskarte zum Migrationsamt.

Das ganze dauerte keine halbe Stunde und kostete etwa 2500 Griwna. Das ist wohl teurer als direkt beim Migrationsamt, dafür muss man aber nicht ab 7 Uhr in der langen Schlange stehen.

Unterlagen:
Pässe der Verheirateten, ukr. Eheurkunde, Nachweis einer ukr. Krankenversicherung, notariell beglaubigte Passkopie. Keinerlei Antragsformulare! Keine Abmeldung aus Deutschland! Keinerlei befremdliche Fragen!

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Handrij »

Normalerweise kostet der Spaß beim Migrationsamt 915 Hrywnja. Anstehen muss man da auch nicht mehr. Die Termine gibt es online:

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Der Zugang zur online Terminvereinbarung endet bei mir hier:
УВАГА! НА ПЕРІОД КАРАНТИНУ ЗМІНЕНО ПОРЯДОК ОБСЛУГОВУВАННЯ В ПІДРОЗДІЛАХ ДМС!
Запис в електронну чергу може бути недоступний у окремих підрозділах.
Оформлення паспорта громадянина України у формі картки можна здійснити у будь-якому підрозділі ДМС, незалежно від місця реєстрації.

Wie auch immer, ich versuche es zur gegebenen Zeit wieder

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Handrij »

986 Hrywnja mit allen Gebühren - heute absolviert. Die Onlinetermine für den Service zum Normaltarif gibt es zwei Wochen im Voraus und diese werden zumindest hier in Kiew jeden Tag wohl im Laufe der Nacht freigegeben. Also sowas wie zwischen 1 und 4 Uhr, dann sind sie auch schnell wieder weg.
Obwohl ... gerade sind bspw. zwei Termine auf dem linken Ufer frei:
image.png
Also wohl eher "im Laufe des Tages".

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Vielen Dank für die Information! Nun weiß ich, weshalb meine Frau an keinen Termin gekommen ist. Beim Service Büro kostete es etwa 2500 Griwna. Dann ist mir für die Verlängerung nach einem Jahr gut geholfen.

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Weiss jemand ob ukrainische Aufenthaltsgenehmigungen verlängert werden, wenn man wegen dem Krieg außer Landes war? Gibt es da schon Sonderregelungen?

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Bernd D-UA
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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Bernd D-UA »

Hallo Eric,
persönlich kann ich Dir zu Deiner Frage nichts sagen, allerdings haben wir ja hier ...oben... das Werbebanner der Kanzlei Ahrens & Schwarz, wenn Dir derzeit keiner hier weiterhelfen kann, dann versuche es doch einmal dort. Jedenfalls gibt es im Netz derzeit einen relativ aktuellen Aufsatz zu den diversen Themen von dieser Kanzlei, in diesen wirren Zeiten, ist es wohl nicht verkehrt ggf. auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gruß Bernd

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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung Ukraine

Beitrag von Eric »

Vielen Dank Bernd. An A&S habe ich schon gedacht. Hoffen wir, dass sich bald alles wieder normalisiert. Erst dann werden ukrainische Behörden wohl wieder in der Lage sein mein eher kleines Problem zu lösen.

Danke für Deine Hilfe

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