Recht, Visa und Dokumentegeplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

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julu1977
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geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Hallo liebe Forengemeinde :-) Ich benötige dringend eure Hilfe, euren Rat. Folgendes...

Ich habe eine Bekannte in der Ukraine. Genauer gesagt in Kiew (sie ist berufstätig/selbstständig und hat studiert). Wir wollen uns gerne einmal treffen und haben uns gemeinsam dazu entschieden, dass sie dafür zu mir nach Deutschland reist. Sie möchte mich für eine Woche besuchen kommen. Nun kenne ich mich mit dieser Thematik nur begrenzt aus. Seit ein paar Tagen dürfen Ukrainer ja nun ohne Visum nach Deutschland reisen. Ich weiß das ein biometrischer Pass von Nöten ist (den muss sie beantragen). Auch weiß ich dass sie über genügend Bargeld bei Reiseantritt verfügen muss (45€ pro Tag in D). Nun zur Problematik...Nun wo kein Visum mehr von Nöten ist, ist trotzdem noch eine Verpflichtungserklärung von Nöten wenn sie mich besuchen will? oder ist das jetzt hinfällig? Wenn doch dann habe ich das Problem dass ich diesen gar nicht erst beantragen brauche. Meine finanziellen Mittel werden nicht ausreichen um die "Einladung" zu bekommen. Dann wäre noch die Möglichkeit dass sie eine Buchung für ein Hotel aufweisen kann, richtig? Darüber hinaus ein Rückflug Ticket. Dann bliebe noch die Frage, was soll sie als Reisegrund angeben? Privater Besuch? Urlaub? Entschuldigt den langen Text. Danke schon mal für Eure Hilfe

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Die Hauptsache, die sie neben dem biometrischen Reisepass dabei haben muss, ist ein Rückreiseticket. Beim ersten Besuch und einem frischen Pass sollten die 90 Tage vielleicht besser nicht gleich ausgereizt werden. Aber am Ende muss sie nur erklären können, was sie in Deutschland/dem Schengenraum will, wo sie unterkommt und dass sie über genügend Geldmittel für den Zeit des Aufenthalts verfügt. Privater Besuch mit deiner Adresse und genaue Beschreibung wie sie zu dir kommt - Zug, Bus, S-Bahn, sollte mehr als ausreichen. Bisher sind nur Leute abgewiesen worden, die vorher bereits ein Einreiseverbot für den Schengenraum hatten.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Gast »

Handrij hat geschrieben:Die Hauptsache, die sie neben dem biometrischen Reisepass dabei haben muss, ist ein Rückreiseticket. Beim ersten Besuch und einem frischen Pass sollten die 90 Tage vielleicht besser nicht gleich ausgereizt werden. Aber am Ende muss sie nur erklären können, was sie in Deutschland/dem Schengenraum will, wo sie unterkommt und dass sie über genügend Geldmittel für den Zeit des Aufenthalts verfügt. Privater Besuch mit deiner Adresse und genaue Beschreibung wie sie zu dir kommt - Zug, Bus, S-Bahn, sollte mehr als ausreichen. Bisher sind nur Leute abgewiesen worden, die vorher bereits ein Einreiseverbot für den Schengenraum hatten.
Danke dir für die schnelle Antwort. 90 Tage sollen es auch nicht werden. Nur 7 ;-)
Rückreiseticket ist klar. Verstehe ich das richtig? Wenn sie mich privat besuchen möchte, ist jetzt keine "Einladung"/Verpflichtungserklärung mehr nötig? Das ist nämlich der Knackpunkt.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Du schreibst ihr formlos eine Einladung, aus der hervorgeht, dass die Unterkunft bei dir ist. Die Verpflichtungserklärung wäre notwendig, wenn deine Freundin nicht über genügend eigene Mittel für den Aufenthalt verfügt. Solange sie für die sieben Tage nachweislich etwa 50 Euro pro Tag hat, sollte das kein Problem sein. Theoretisch kann sie auch eine billige Pension bei dir um die Ecke buchen und dann sollte es als touristische Reise durchgehen. An der Grenze machen sie aber keine Tiefenprüfung, bei vorliegendem Rückreiseticket und genügend Geld dabei ist denen das sicherlich egal. Die Hauptsache ist in der Logik der Grenzer immer, dass die Leute auch rechtzeitig wieder ausreisen.

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Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind

Bei den Belegen nach Artikel 5 Absatz 2 kann es sich handeln um:

a) bei Reisen aus beruflichen Gründen:

i) die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Veranstaltungen,

ii) andere Unterlagen, aus denen geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen,

iii) Eintrittskarten zu Messen und Kongressen, sofern hieran teilgenommen werden soll;

b) bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken:

i) die Aufnahmebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an praktischen oder theoretischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,

ii) Studentenausweise oder Bescheinigungen über besuchte Kurse;

c) bei touristischen oder privaten Reisen:

i) Belege betreffend die Unterkunft:

— die Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll,

— Belege von Beherbergungsbetrieben oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht,

ii) Belege betreffend den Reiseverlauf:

die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen,

iii) Belege betreffend die Rückreise:

Rückreise- oder Rundreisetickets;

d) bei Reisen zu politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen:

Einladungen, Eintrittskarten, Aufnahmebestätigungen oder Programme, möglichst unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Grund der Reise hervorgeht.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Handrij hat geschrieben:Du schreibst ihr formlos eine Einladung, aus der hervorgeht, dass die Unterkunft bei dir ist. Die Verpflichtungserklärung wäre notwendig, wenn deine Freundin nicht über genügend eigene Mittel für den Aufenthalt verfügt. Solange sie für die sieben Tage nachweislich etwa 50 Euro pro Tag hat, sollte das kein Problem sein. Theoretisch kann sie auch eine billige Pension bei dir um die Ecke buchen und dann sollte es als touristische Reise durchgehen. An der Grenze machen sie aber keine Tiefenprüfung, bei vorliegendem Rückreiseticket und genügend Geld dabei ist denen das sicherlich egal. Die Hauptsache ist in der Logik der Grenzer immer, dass die Leute auch rechtzeitig wieder ausreisen.

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Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind

Bei den Belegen nach Artikel 5 Absatz 2 kann es sich handeln um:

a) bei Reisen aus beruflichen Gründen:

i) die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Veranstaltungen,

ii) andere Unterlagen, aus denen geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen,

iii) Eintrittskarten zu Messen und Kongressen, sofern hieran teilgenommen werden soll;

b) bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken:

i) die Aufnahmebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an praktischen oder theoretischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,

ii) Studentenausweise oder Bescheinigungen über besuchte Kurse;

c) bei touristischen oder privaten Reisen:

i) Belege betreffend die Unterkunft:

— die Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll,

— Belege von Beherbergungsbetrieben oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht,

ii) Belege betreffend den Reiseverlauf:

die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen,

iii) Belege betreffend die Rückreise:

Rückreise- oder Rundreisetickets;

d) bei Reisen zu politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder aus anderen Gründen:

Einladungen, Eintrittskarten, Aufnahmebestätigungen oder Programme, möglichst unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Grund der Reise hervorgeht.
Okay das hilft mir schon sehr viel weiter. Wie verhält es sich mit einer Krankenversicherung bei ihr? Ich meine, muss sie eine abschließen wenn sie in die EU reist? Ansonsten

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Für den geplanten Aufenthaltszeitraum ist der FAQ der deutschen Botschaft hier nach keine Krankenversicherung notwendig, sie wird aber empfohlen (Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...).
Liste der im Schengenraum anerkannten ukrainischen Versicherer: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

Deiner Freundin kannst du die Fragen&Antworten-Liste auch nochmal geben: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Handrij hat geschrieben:Für den geplanten Aufenthaltszeitraum ist der FAQ der deutschen Botschaft hier nach keine Krankenversicherung notwendig, sie wird aber empfohlen (Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...).
Liste der im Schengenraum anerkannten ukrainischen Versicherer: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

Deiner Freundin kannst du die Fragen&Antworten-Liste auch nochmal geben: Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...
Meine letzte Frage. Wenn ich ihr eine formlose Einladung schicke (mit genauer Anschrift und wie sie sort exakt hingelangt etc). Diese Einladung kann ich in deutsch verfassen? :-)
Ansosnsten danke ich dir sehr für deine Hilfe ;-)

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Die Einladung ist zwar am Ende nur für die deutschen Grenzbeamten, aber sie sollte wohl in einer Sprache verfasst sein, die deine Freundin auch versteht. Keine Ahnung, wie ihr kommuniziert, aber auf Englisch wäre dann auch ok.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Handrij hat geschrieben:Die Einladung ist zwar am Ende nur für die deutschen Grenzbeamten, aber sie sollte wohl in einer Sprache verfasst sein, die deine Freundin auch versteht. Keine Ahnung, wie ihr kommuniziert, aber auf Englisch wäre dann auch ok.
Sie spricht deutsch, insofern leichte Kommunikation möglich. Prima. Ich danke dir sehr GOOD

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ChristianBA
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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von ChristianBA »

Ich habe meine Einladung immer auf Deutsch geschrieben! :-)
Liest ja nur 1) Vertretung in Kiew für Antrag 2) Ggf Deutsch Behörden...
Ansonsten ist Krankenversicherung dringend zu empfehlen!
Und noch - ich fahre am 23.6. ab Lviv nach Deutschland... (blablacar) ;)

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

@ChristianBA
setz mal den direkten (!) Link zu deinem Angebot in deinem Thread mfg-nach-lviv-oder-ukraine-anf%C3%A4nger-t79501.html

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von ChristianBA »

Bitte schön:
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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

ChristianBA hat geschrieben:Ich habe meine Einladung immer auf Deutsch geschrieben! :-)
Liest ja nur 1) Vertretung in Kiew für Antrag 2) Ggf Deutsch Behörden...
Ansonsten ist Krankenversicherung dringend zu empfehlen!
Und noch - ich fahre am 23.6. ab Lviv nach Deutschland... (blablacar) ;)
Danke für den Hinweis ;-) Du fährst öfter von Lviv nach Deutschland? Nur von Lviv oder auch von Kiew ab und an? Vielleicht auch im August? UMNIK

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von ChristianBA »

So viele Fragen? :-)
Aber richtig,
1) ich fahre regelmäßig, ca. einmal im Monat...
2) Normalerweise nur ab/bis Lviv
(mein Tipp - Lviv ist nahe der polnischen Grenze, Euer Schatz kann günstig mit der Bahn anreisen!) DANCE
3) Und im August darf ich auch wieder mal nach Kiew (weil mein Schatz dort wohnt). :-D

Siehe auch
mfg-nach-lviv-oder-ukraine-anf%C3%A4nger-t79501.html ;)

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

ChristianBA hat geschrieben:So viele Fragen? :-)
Aber richtig,
1) ich fahre regelmäßig, ca. einmal im Monat...
2) Normalerweise nur ab/bis Lviv
(mein Tipp - Lviv ist nahe der polnischen Grenze, Euer Schatz kann günstig mit der Bahn anreisen!) DANCE
3) Und im August darf ich auch wieder mal nach Kiew (weil mein Schatz dort wohnt). :-D

Siehe auch
mfg-nach-lviv-oder-ukraine-anf%C3%A4nger-t79501.html ;)
Sie haben eine Pn ;-)

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Es gibt Neuigkeiten in meinem Fall. Meine Freundin hat heute den biometrischen Pass beantragt. Dieser soll in ca 20 Tagen da sein. So sieht es also gut aus, dass sie wie geplant im August für 7 Tage zu mir reisen kann. Ihr wurde mit auf den Weg gegeben dass sie hin und Rückreise Ticket braucht. Dazu genügend Bargeld (45 Euro für jeden Tag in Deutschland) und eine Hotelbuchung. Da sie ja nun nicht in ein Hotel geht, sondern mich privat besucht. Ich hatte das ja weiter oben erläutert....sagte Handrij ja zu mir, es reicht ne formlose Einladung mit allen Details aus. Weil für eine Verpflichtungserklärung reichen meine finanziellen Mittel nicht aus. Ist es wirklich gesichert das eine formlose Einladung reicht, wenn sie das nötige Bargeld dabei hat? Nicht dass sie an der Deutschen Grenze nicht weiter Kommt

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Alle offiziellen Auskunftsseiten stimmen darin überein, dass eine formlose Einladung bei ausreichend vorhanden finanziellen Mitteln des Reisenden genügt.


Ukrainisch (Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...):
Яка інформація має бути вказана у листі-запрошенні довільної форми і чи може бути такий лист-запрошення роздруківкою повідомлення з електронної пошти? Яку форму повинно мати підтвердження фінансової гарантії?

Так, запрошення, роздруковане з електронної пошти, може бути використане подорожуючими. Потурбуйтеся, аби сторона, яка вас запрошує, зазначила (мовою країни, де здійснюється перетин, або англійською мовою) свою адресу, діючий телефон для зв’язку, мету візиту, зв’язок із запрошуваною особою або особами.

Натомість підтвердження фінансових гарантій (якщо подорожуючий не має можливості довести фінансову спроможність) бажано надавати не у довільній формі, а офіційнім документом. Формат фінансових гарантій встановлюється на національному рівні кожною країною-членом ЄС. Зазвичай цей документ завіряється муніципальною владою у тій місцевості, де зареєстрована особа, що запрошує.
Russisch (Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...):
Какая информация должна быть указана в письме-приглашении произвольной формы и может ли быть такое письмо-приглашение распечаткой сообщения из электронной почты? Какую форму должно иметь подтверждение финансовой гарантии?

Да, приглашение, распечатанное из электронной почты, может быть использовано путешественниками. Позаботьтесь о том, чтобы приглашающая сторона отметила (на языке страны, где осуществляется пересечение, или на английском языке) свой адрес, действующий телефон для связи, цель визита, связь с приглашенным лицом или лицами.

В то же время подтверждение финансовых гарантий (если путешественник не имеет возможности доказать финансовую состоятельность) желательно предоставлять не в произвольной форме, а в виде официального документа. Формат финансовых гарантий устанавливается на национальном уровне каждой страной-членом ЕС. Обычно этот документ заверяется муниципальными властями в той местности, где зарегистрировано приглашающее лицо.
Ins Deutsche übersetzt:
Welche Informationen sollten in der formlosen Einladung enthalten sein und kann diese Einladung eine ausgedruckte E-Mail sein? Welche Form sollte die Bestätigung der finanziellen Garantien haben?

Ja, eine Einladung, die aus einer ausgedruckten E-Mail besteht, kann von Reisenden benutzt werden. Denken Sie daran, dass die einladende Seite (in der Sprache des Landes, in dem die Grenzüberschreitung stattfindet oder in englischer Sprache) ihre Adresse, eine gültige Telefonnummer, das Ziel des Besuches und die Verbindung mit der eingeladenen Person oder den Personen angibt.

Gleichzeitig ist es wünschenswert, dass die Bestätigung der finanziellen Garantien (wenn der Reisende keine Möglichkeiten seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen hat) nicht in freier Form, sondern in Form eines offiziellen Dokuments bereitgestellt wird. Die Form der finanziellen Garantien wird auf nationaler Ebene von jedem EU-Mitgliedsland festgelegt. Üblicherweise wird dieses Dokument von den kommunalen Behörden der Ortschaft beglaubigt, in welcher die einladende Person gemeldet ist.
In der FAQ der Botschaft steht es im Prinzip ähnlich:
6. Welche Unterlagen muss ich dem Grenzbeamten bei der Einreisekontrolle vorweisen können?

Sie müssen Ihren biometrischen Reisepass vorweisen können. Zusätzlich können Sie nach Belegen zum Zweck und zu den Bedingungen Ihres beabsichtigten Aufenthalts (z.B. Flugtickets für die Weiter- oder Rückreise; Reservierung Ihrer Unterkunft; Einladung bei Besuchsreisen oder Reisen zu Konferenzen, Messen oder Veranstaltungen; Einschreibebestätigung in Fällen von Fortbildungen oder Sprachkursen; etc. **) sowie zu Nachweisen über ausreichende Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts (siehe unten) gefragt werden.
Was dem jeweiligen Grenzbeamten dann bei der Kontrolle im Kopf rumgeht, kann ich natürlich nicht sagen. Aber wenn Ihr Euch an obige Regeln haltet, sollte alles normal verlaufen.

Der Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ... nach sind von über 21 000 Ukrainern, die ohne Visum in den Schengenraum reisten, lediglich 26 zurückgewiesen worden.

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ChristianBA
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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von ChristianBA »

Ich würde mich auch nicht verrückt machen...
Bin gestern aus Lviv zurückgekommen und hatte 3 Ukrainer dabei.
(1x Papa und Sohn auf WE-Tour nach Krakow, einer auf Besuch vom Bruder in Franken)
Hat niemand nach irgendwas gefragt, ging eigentlich sogar schnell an der Grenze in Krakovets...

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Meine Freundin hat mir gesagt dass sie seit heute den biometretischen Pass hat. Ich wollte ein Foto sehen. Der sieht genau so aus wie der Pass vorher. Da stimmt was nicht, oder? Wird in dem Pass nur etwas verändert was das bloße Auge nicht sofort sieht? Oder bekommt man einen ganz neuen, anderen Pass?

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Vom Design her hat sich auch in Deutschland nichts weiter geändert. Es wird halt das Biometrie-Zeichen draufgepappt und der Chip irgendwo reingebaut. Das ist alles ...

Die Standardvorlage für einen ukrainischen biometrischen Reisepass zum Vergleich:
biometrischer_Reisepass_Ukraine.jpg

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Handrij hat geschrieben:Vom Design her hat sich auch in Deutschland nichts weiter geändert. Es wird halt das Biometrie-Zeichen draufgepappt und der Chip irgendwo reingebaut. Das ist alles ...

Die Standardvorlage für einen ukrainischen biometrischen Reisepass zum Vergleich:
biometrischer_Reisepass_Ukraine.jpg
Ihr Pass sieht so aus. Erkennt man irgendwie ob der nun biometretisch ist?
Zuletzt geändert von julu1977 am Montag 3. Juli 2017, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

über dem Foto hast du das Biometrie-Zeichen, das auch vorn sicher drauf ist.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Eric »

Bei mir in Ungarn ist gerade meine ukrainische Freundin eingetroffen. Sie hatte Pass und Kreditkarte dabei. Von mir hatte sie eine Einladung in der stand, dass sie bei mir wohnt und eingeladen ist. Dazu habe ich ihr eine Kopie meines Grundbuchauszugs, eine Kopie meines Passes und einen Kontoauszug mit entsprechendem Guthaben zukommen lassen. Grenzer wollen halt wissen wo sich die Personen zu welchem Zweck aufhalten und ob der Einladende über Mittel verfügt. Mit ein paar Kopien hatte sie also alles zum Nachweis ihrer Reise.

Was wollten die Grenzer am Airport dann sehen? ? Lediglich ihren Ausweis. Sie war in einer Minute durch die Kontrolle durch.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Eric hat geschrieben:Bei mir in Ungarn ist gerade meine ukrainische Freundin eingetroffen. Sie hatte Pass und Kreditkarte dabei. Von mir hatte sie eine Einladung in der stand, dass sie bei mir wohnt und eingeladen ist. Dazu habe ich ihr eine Kopie meines Grundbuchauszugs, eine Kopie meines Passes und einen Kontoauszug mit entsprechendem Guthaben zukommen lassen. Grenzer wollen halt wissen wo sich die Personen zu welchem Zweck aufhalten und ob der Einladende über Mittel verfügt. Mit ein paar Kopien hatte sie also alles zum Nachweis ihrer Reise.

Was wollten die Grenzer am Airport dann sehen? ? Lediglich ihren Ausweis. Sie war in einer Minute durch die Kontrolle durch.
Danke dir;-)
Diese Info beruhigt sehr. Ich muss noch bis August warten. Man macht sich ja doch viele Gedanken. Ich habe ihr bereits Flugticket gekauft. Und ihr ne formlose Einladung und ne Kopie meines Passes zukommen lassen. Bargeld wird sie genügend für 7 Tage dabei haben. Pass ich auch gut.... Müsste alles gut gehen

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Meine Liuda war nun eine Woche bei mir in Deutschland. Gestern ist sie wieder sicher in Kiew gelandet. Es verlief an den Grenzen alles reibungslos. Weder musste sie die Einladung vorzeigen, noch sonst irgendetwas. Es waren wunderschöne 7 Tage. Und am 31 August kommt sie schon wieder. Diesmal für 14 Tage.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Handrij »

Na super, dann ist ja alles gut :-)

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julu1977
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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Handrij hat geschrieben:Na super, dann ist ja alles gut :-)

Soweit so gut, ja:-)
Aber jetzt geht es weiter. Wir wollen zusammen sein und gemeinsam in Deutschland leben. Wir waren zusammen beim Standesamt und haben uns bezüglich einer Heirat informiert. Sie muss nun in Kiew ihre Geburtsurkunde und Meldebescheinigung (der verrät ja auch dass sie unverheiratet ist) mit Apostille versehen lassen. Wenn sie am 31 August wieder zu mir kommt, müssen wir die und deutsche übersetzen lassen und damit dann zum Standesamt und einen Termin für die Hochzeit machen.
Sobald wir diesen haben muss sie in Kiew bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf ein Visum für Heirat stellen.

Ich habe dazu eine Frage. Muss sie dafür einen Sprachtest A1 (im Goethe Institut in Kiew) absolvieren (den würde sie bestehen. Dafür ist ihr deutsch gut genug)?
Und zweite Frage. Wenn wir alles vom Standesamt zusammen haben. Und sie einen Antrag stellt auf ein Visum zur Heirat in Deutschland. Weiß jemand wie lange die Erteilung des Visums in der Regel dauert?

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

Ihr seid ja schnell.

Also, die ganzen Papiere zusammen zu haben, dauert länger, als das Heirats-Visum zur Einreise. Die Bearbeitungsdauer hängt natürlich vom Arbeitsaufkommen ab, aber bei uns hat das keinen Monat gedauert.
Freundliche Grüße
Rüdiger

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von MaBo2 »

Ja, schnell sind sie.
Heirat ist jetzt aber wohl in UA geplant:
heirat-ukraine-t85597.html

Zur Frage bzgl. des Deutschtests: Ist auch beim FZF-Visum grds. Pflicht
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Gruß
MaBo2

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von julu1977 »

Ähm ja, schnell sind wir :-) wir sind sehr verliebt und wollen eben dauerhaft zusammen leben. kommt sie am 31 August nochmal 14 Tage zu Besuch. Heirat dann im Oktober oder November.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

julu1977 hat geschrieben:Ähm ja, schnell sind wir :-) wir sind sehr verliebt und wollen eben dauerhaft zusammen leben. kommt sie am 31 August nochmal 14 Tage zu Besuch. Heirat dann im Oktober oder November.
Es ist ja schön für Euch, wenn alles so super läuft.

Ich möchte Euch da nicht reinreden, also mißverstehe das Nachfolgende bitte nicht. Ich würde alles nicht zu sehr überstürzen. Immerhin wird es für Deine Zukünftige einige Umstellungen geben, wenn sie hier in D lebt. Es ist halt nicht die Heimat und auch das Leben in D hat so seine Eigenheiten, die man selber nicht unbedingt merkt (klar, für mich ist D auch das "allernormalste"). Und willst Du nicht vorher auch einmal die Heimat Deiner zukünftigen Frau kennenlernen? Es lohnt sich auf jeden Fall.

Ansonsten alles Gute!
Freundliche Grüße
Rüdiger

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von volontaer45 »

Hey, ihr seid Alle sehr blauäugig in dieser Sache. Ihr werdet euch wundern was da noch alles an Bürokratie auf euch zukommt denn so einfach wie das Standesamt euch das in Aussicht gestellt hat ist es bei weitem nicht. Trotzdem viel Glück und Geduld.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

Vielleicht kannst Du ja mal Deine Bedenken konkretisieren? Das wäre für julu1977 sicher hilfreicher.
Freundliche Grüße
Rüdiger

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von volontaer45 »

Ihr dürft euch nicht nur mit dem Standesamt in Verbindung setzen sondern ganz wichtig ist in diesem Fall die entsprechende Ausländerbehörde, die sagt euch was für Unterlagen benötigt und wer sie übersetzen muß da eine einfache Übersetzung nicht anerkannt wird. Viele Unterlagen müssen auch in der Ukraine zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Wir haben das alles hinter uns, ist zwar schon einpaar Jährchen her aber die Bürokratie hat sich nicht geändert. Ich wünsche euch abermals viel Glück, Mut und durchhalte Vermögen. Bei Liebe läßt sich vieles leichter bewerkstelligen.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

ukraine1945 hat geschrieben:Ihr dürft euch nicht nur mit dem Standesamt in Verbindung setzen sondern ganz wichtig ist in diesem Fall die entsprechende Ausländerbehörde, die sagt euch was für Unterlagen benötigt und wer sie übersetzen muß da eine einfache Übersetzung nicht anerkannt wird. Viele Unterlagen müssen auch in der Ukraine zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Wir haben das alles hinter uns, ist zwar schon einpaar Jährchen her aber die Bürokratie hat sich nicht geändert. Ich wünsche euch abermals viel Glück, Mut und durchhalte Vermögen. Bei Liebe läßt sich vieles leichter bewerkstelligen.
Es mag sein, daß im Zusammenhang mit der Schaffung des Schengenvisums auch andere Abläufe ein wenig geändert wurden, die nichts mit dem Schengen-Visum zu tun haben. Aber der ganze Ablauf "danach" ist eigentlich kein so großes Problem. Das Recht auf Familienleben ist grundrechtlich abgesichert, das kann man niemandem Verwehren.

Lediglich beim Verdacht auf eine Scheinehe könnten die Behörden genauer prüfen wollen, ob ihr tatsächlich eine Ehe lebt.

Unabhängig davon solltest Du aber natürlich schon vorher mal bei den für Deinen Wohnort zuständigen Behörden nachfragen, wie der lokale Ablauf ist, wer zuständig ist etc. Die gesetzlichen Regelungen sind einheitlich, wie das aber konkret ausgestaltet wird, kann ein wenig abweichen. Und laß Dich nicht von jeder abweichenden Erklärung irritieren, manchmal muß man mehrfach nachfragen und gelegentlich bekommt man auch erstmal schlichtweg falsche Auskünfte. Im Zweifel einfach hier nochmal nachfragen.


Kurz zur Beschreibung, wie es danach weitergeht:
1) Die Heiratsurkunde gleich in der Ukraine übersetzen lassen (ist erheblich billiger) und mit Apostille versehen lassen.
2) Einreise mit Familienzusammenführungsvisum
3) Anmelden innerhalb der Frist des Visums bei der Meldebehörde unter Vorlage des Reisepasses und der Heiratsurkunde.
4) Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde unter Vorlage der Anmeldung von der Meldebehörde
5) Dann bekommt Deine Frau eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (meist ein Jahr) und natürlich eine Arbeitserlaubnis.
6) In dieser Zeit muß sie dann einen Integrationskurs absolvieren. 600 Stunden Deutsch und 60 Stunden "Leben in D". Der Kurs wird dann mit Zertifikat B1 abgeschlossen. Je nach Sprachkenntnissen kann es sein, daß sie einen Teil der Stunden nicht nehmen muß.
7) Danach bekommt sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 3 Jahre und danach unbefristet.

Zum Integrationskurs:
kostet rd. 750,00 Euro, bei schwachem Einkommen kann es sein, daß er ganz oder teilweise bezahlt wird. Bei erfolgreichem zügigem Abschluß kannst Du auch etwa die Hälfte zurückerstattet bekommen.

Ein Problem kann natürlich auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sein, je nach dem, welche Ausbildung vorhanden und wie sie hier anerkannt wird. Denkt da also gleich dran, die wichtigen Dokumente, wie Ausbildungsabschlüsse, in der Ukraine billig übersetzen zu lassen, damit die Arbeitsagentur damit etwas anfangen kann. Die müssen erst einmal auch nicht beglaubigt odemit Apostille (geht das da überhaupt ?) versehen sein, weil es am Anfang ja nur Informationscharakter hat. Es kann natürlich später immer noch erforderlich sein, daß irgendein Zeugnis wichtig ist und beglaubigt sein muß, aber da wißt ihr ja nicht vorher, was wirklich benötigt wird, würde ich also vorher erst einmal erfragen. Mit der Recherche könnt ihr durchaus auch schon vor der Hochzeit anfangen.

Und nun viel Glück und Erfolg!
Freundliche Grüße
Rüdiger

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Lina »

Wie der Handrij schrieb:

Es wird halt das Biometrie-Zeichen draufgepappt und der Chip irgendwo reingebaut. Das ist alles ...

würde mich interessieren, was passiert eigentlich wenn ein Glass Wasser auf das Pass umgekippt wird, besteht die Gefahr dass das Pass bei der Passkontrolle nicht mehr akzeptiert wird? Mir ist nämlich aus versehen sowas passiert. Was meint ihr dazu?

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

ist doch eingeschweißt. Wobei irgendwo (Waschmaschine?) sicher eine Grenze ist (dann ist nämlich auch der ganze Pass hinüber), aber das Glas Wasser dürfte kein Problem sein.
Freundliche Grüße
Rüdiger

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Lina »

Danke Wassermann. Allerdings steht von hinterer Seite den Hinweis von Feuchtigkeit zu schützen, da das Pass sensible Elemente enthält. Von daher habe ich ja gefragt. Ich berichte auf jeden Fall- muss in 2 Wochen verreisen.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Lina »

Außerdem möchte ich gerne an julu1977 antworten. Sie müssen auch nicht vergessen, dass Ihre künftige Frau bestimmt auch in Deutschland berufstätig werden möchte, nicht wahr? Da muss man schauen ob sie mit ihrem Studium was in Deutschland anfangen kann, ob Ihre Abschluss-Urkunde in Deutschland akzeptiert wird,ob eventuell eine Umqualifizierung vorgenommen werden muss. Heiraten ist schön und gut, muss man aber auch zukunftsorientiert denken.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

Lina hat geschrieben:Danke Wassermann. Allerdings steht von hinterer Seite den Hinweis von Feuchtigkeit zu schützen, da das Pass sensible Elemente enthält. Von daher habe ich ja gefragt. Ich berichte auf jeden Fall- muss in 2 Wochen verreisen.
Deswegen ja der Hinweis mit der Waschmaschine. Unser Paß war mal Dank Spaziergang im Dauerregen so komplett durchnäßt, daß wir die einzelnen Seiten mit Löschpapier und Fön trocknen mußten. Danach gab es keine Beanstandungen. Außerdem denke ich, daß der Paß´als solches auch bei einem unbrauchbaren Chip nicht automatisch ungültig wird, es kann allenfalls etwas länger am Schalter dauern.
Freundliche Grüße
Rüdiger

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von gausi »

Hallo zusammen, und vielen Dank für die freundliche Aufnahme! :-)

Ich möchte nochmal auf das ursprügliche Thema zurückkommen.
Hat hier jemand auch Erfahrung mit der Einreise mit dem PKW von der Ukraine nach Deutschland beim ersten Besuch?

Es geht um folgendes: Meine Freundin in der Ukraine möchte nun endlich auch mal nach Deutschland kommen (erster Besuch). Aufgrund der Visafreiheit haben wir uns das ganz einfach vorgestellt. Ich fahre mit dem Auto zu ihr und verbringe meinen Urlaub dort. Anschließend fahren wir einfach gemeinsam nach Deutschland.
Heißt also: eine Ukrainerin will die Grenze in einem Pkw mit deutschem Kennzeichen und deutschem Fahrer überqueren...
So langsam kommen mir aber Zweifel, je mehr ich hier lese, ob das so eine gute Idee ist, bezgl. Rückkehrbereitschaft, finazielle Mittel, Unterkunftsnachweis usw.
Weiterhin ist geplant, dass sie ihren jetzigen Job dort aufgibt, da sie damit kaum genug zum Leben verdient, und sie somit eigentlich die möglichen 90 Tage ausschöpfen könnte. Wohnen wird sie bei mir.
Kann man das an der Grenze verständlich machen, dass ich für sie bürge? Ist ein Rückflugticket für Dezember oder Januar glaubhaft?
Wir würden ja auch gerne Weihnachten und Silvester zusammen verbringen. Oder sollte sie vorher lieber nochmal ausreisen und dann wieder kommen? - Was natürlich nur extra Kosten verursacht.
Für nächstes Jahr wollen wir dann versuchen ein Visum für einen Sprachkurs in Deutschland zu bekommen.

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von MaBo2 »

[mention]gausi[/mention]
Seit Aufhebung der Visapflicht hatten wir schon öfters Besuch aus der Ukraine (auch mal eine 4-köpfige Familie). Zur Zeit ist meine Schwiegermutter mit dem 9-jährigen Neffen meiner Frau da.
Keiner dieser Besuche hatte ausreichend finanzielle Mittel idS dabei. Lediglich Rückreiseticket (Bus/Flugzeug) u. eine Incommingkrankenversicherung(empfehlenswert!!!). Am Zoll bisher keine Schwierigkeiten,ausser in einem Fall, wo danach gefragt wurde, wohin sie reisen, wozu/warum und wann man wieder zurückreist. Eigentlich also nie Schwierigkeiten.
Gruß
MaBo2

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Re: geplanter Besuch aus der Ukraine, Hilfe!

Beitrag von Wassermann3000 »

Die Erfahrung kann ich bestätigen. Die Grenzer fragen zwar regelmäßig nach Dauer und Zweck der Reise und ggf. Rückflugticket. Wenn alles plausibel ist, gab es nie Probleme. Selbst bei anderen haben wir mitbekommen, daß es relativ locker gehandhabt wird. Einmal war eine Frau das erste mal nach D eingereist, konnte kein Deutsch und hatte weder Adresse von ihrem Freund dabei, noch ein Rückflugticket. Wegen der Verständigungsprobleme am Schalter haben wir dann beim übersetzen der Geschichte geholfen. Dem Grenzer reichte das und sie konnte einreisen.

Dazu muß man wissen, daß die Vorschriften eng ausgelegt werden können (also u.a. Nachweis der Finanzmittel), aber nicht müssen. Das könnte einem Deutschen auch im außereuropäischen Ausland passieren. Die Grenzer haben mit Sicherheit auch ein wenig Gespür, wo etwas nicht paßt, dann können sie natürlich auch anders und streng formal vorgehen. Wenn ihr aber die richtige Geschichte angebt (Deutsch lernen klingt gut, das mit dem Job würde ich erst einmal nicht erwähnen) und Du die Wohnadresse bestätigst, dürfte das passen. Für eine ja auch mögliche Rückfahrt mit dem Auto könntet ihr ja auch kein Ticket vorlegen.

Ich weiß jedoch nicht, ob die Grenzer an einem Übergang via PKW anders drauf sind, und - da die Einreise in die EU ja dann vermutlich über Polen geht - ein anderer Ton herrscht, weiß ich nicht. Im Zweifel rufst Du einfach mal im Bundesministerium für Äußeres an. Die geben Dir zwar auch nur allgemeine Auskünfte, aber vielleicht bist Du ja danach etwas beruhigter.

Und eine Krankenversicherung würde ich unabhängig von einer eventuellen Kontrolle im eigenen Interesse abschließen. Ist ja auch relativ preiswert.
Freundliche Grüße
Rüdiger

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