Recht, Visa und DokumenteFrau aus der Ukraine heiraten - Fragen

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Sikander52
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Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Sikander52 »

Habe ein paar Fragen an Euch und brauche Informationen.

Ich habe eine Ukrainische Frau kennengelernt wir kennen uns lange, bin letzen Monat für 3 Wochen bei Ihr zu besuch gewesen und demnächst wollen wir heiraten.
Wir sind beide im renten- alter. Sie lebt in der Ukraine und ich in Deutschland.
Beim Standesamt und der Ausländerbehörde in der Ukraine haben die uns gesagt, das ich meinen Pass, scheidungsurkunde in die Ukrainische Sprache übersetzen und von einem Notar beglaubigen lassen muss.
Kann ich die Übersetzung hier in Deutschland machen und beglaubigen lassen ???
Wie geht es nach der Heirat weiter , das sie zu mir kommen kann nach Deutschland ?
Sie hat eine kleine rente und hat eine Eigenheim das Sie nicht aufgeben möchte,wir werden zeitweise in Deutschland und der Ukraine leben. Ausserdem hat Sie 3 zimmer die Sie an Ukrainische Touristen vermietet im Sommer, sie lebt am Schwarzen Meer.
Wäre sehr dankbar über eure Antworten.

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Dicker
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Dicker »

Meldebescheinigung,Pass und Scheidungsurkunde muss ins Ukrainischen übersetzt werden und vom Notar beglaubigt.Das ist der Ablauf in der Ukraine und das geht schneller als unsere Schnarchtüten hier. In der UA zu heiraten geht schneller als hier und danch die FZF beantragen.
Auch sind die Kosten dort für alles viel günstiger als in Deutschland.Bei mir waren es ca 100 Euro für alles zusammen

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Sikander52 »

Also benötige ich eine aktuelle meldebescheinigung meiner stadt ?
Können Sie mir genauer erklären, wie Sie da vorgegangen sind ( Notar & Übersetzung , wer hat z.b. übersetzt ? )
Wie lange dauert ungefähr ein Termin zur Heirat beim ukrainischen Standesamt (wenn alle Dokumente vorliegen ) ?

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Dicker
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Dicker »

Also wie gesagt diese Dokumente in der UA von Deutsch ind die Landessprache übersetzten lassen und vom Notar beglaubigen lassen.Danach zum Standesamt in der UA und Termin zur heirat machen.Bei mir waren es 3 Tage insgesamt.Du brächtest halt jemanden der Dir diese Unterlagen übersetzt ? Ich habe das alles in Saporoschje machen lassen.Dort gibt es auch einen Notor der Deutsch spricht.

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Mario Thuer
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Mario Thuer »

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Sikander52 »

Danke schön Mario Thuer danach ist ja gar nicht so schwer in Ukraine zu heiraten ,hat mir sehr geholfen.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Ahrens »

Zur Eheschliessung in der Ukraine ist keine Meldebescheinigung erforderlich.
Nötig ist der Reisepass, sowie ggf. ein apostilliertes Scheidungsurteil für deutsche Beteiligte.
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Dicker
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Dicker »

Bei mir wollten Sie die Meldebescheinigung haben. Die andere Sache war das Sie mein Internationales Scheidungsdokument nicht kannten und Sie anderes wollten. Nun anderers Standesamt gegangen und die haben es akzeptiert .Am nächsten Tag zur Eheschliessung erschienen kleine Zeromonie und fertig war es.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Max1969 »

In der "Erweiterten Meldebescheinigung" ist der aktuelle Familienstand vermerkt. Daher wird diese verlangt bzw. statt einem Scheidungsurteil oder EFZ akzeptiert.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Ahrens »

Nein. In der Regel nicht.
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von rubenstorm »

Ahrens hat geschrieben:Zur Eheschliessung in der Ukraine ist keine Meldebescheinigung erforderlich.
Nötig ist der Reisepass, sowie ggf. ein apostilliertes Scheidungsurteil für deutsche Beteiligte.
Warum das Scheidungsurteil? Ist sowas wirklich benötigt. Ich dachte das ist nur in Deutschland benötigt!

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Ahrens »

Der Nachweis für eine Scheidung und ggf. weitere Informationen zur Scheidung ist das Scheidungsurteil. Das ist das Nachweisdokument für die Ehescheidung und keine Meldebescheinigung.
Das ist auch in der Ukraine so vorgeschrieben und wird in der Praxis auch genauso umgesetzt.
Auch wenn geschiedene Ukrainer eine weitere Ehe eingehen, müssen sie Scheidungsurteil oder ggf. Scheidungsurkunde vorlegen.
Bei Ausländern ist das nicht anders.
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Max1969 »

Ahrens hat geschrieben: Mittwoch 20. Juni 2018, 22:48 Nein. In der Regel nicht.
Ich hab selbst im Ausland geheiratet. Bin jedoch kein Gescheiterter. Verlangt wurde ein aktuelles Dokument, auf dem der Familienstand vermerkt wird. Am einfachsten ist es eine Erweiterte Meldebescheinigung zu bekommen. Dort, war bei mir, der Familienstand eingetragen. Apostille musste rauf, danach Uebersetzung, dann konnte geheiratet werden.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Mario Thuer »

Eigentlich ist es auch unlogisch dass der Pass alleine reichen soll.
Darauf steht ja nicht ob man verheiratet ist oder nicht.
Oder?

Wenn man ein (aktuelles) Scheidungsurteil hat ist das ja dafür aussagekräftig.
Aber wenn man nie verheiratet war hat man das natürlich nicht.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Ahrens »

Das prüft Niemand. Das ukr. Standesamt verlässt sich hier auf die persönlichen Angaben. Wer sagt, dass er nicht verheiratet war, braucht nur den Reisepass vorlegen.
Deutsche ansonsten das Scheidungsurteil mit Apostille und Rechtskraftsvermerk.
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Marcel 104 »

Ich hab letztes Jahr in Riwne geheiratet, da hat ein ins ukrainische übersetzter Reisepass mit Apostille genügt.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Ahrens »

Ein Reisepass kann nicht apostilliert werden.
Die Übersetzung muss lediglich durch einen Notar in der Ukraine beglaubigt werden.
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Sikander52 »

hallo forum,

einige fragen habe ich noch an euch :

1. heirat im september ( ukraine ) , darf meine frau wenn ich das land nach ungefähr 2 monaten verlasse mit mir mitreisen nach deutschland, oder muss ich erst warten bis dies genehmigt ist aus deutschland ?

2. Muss ein antrag auf familienzusammenführung gestellt werden oder geht das auch ohne ?

3. wie läuft das ab mit der zusammenführung, kann mir das jemand von euch erklären ?

4. Was verlangt die deutsche botschaft alles von ihr in kiew ( A1 Sprachkurs, sonst noch was ? )

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Mario Thuer
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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Mario Thuer »

Die meisten Antworten auf die Fragen stehen doch schon in dem Link den ich oben gesetzt hatte.

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Ahrens »

In der Tat stehtt das wesentliche im Link.

Im Rahmen der Visafreiheit kann ausgereist werden.
Allerdings muss zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ein Visum der Kategorie D zur Familienzusammenführung, bzw. Ehegattennachzug vorliegen.
Dies wird bei der Dt. Botschaft in Kiew beantragt.
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 4-8 Wochen.
In dieser Zeit kann auch ins Ausland gereist werden.
Den Rest kann man am besten hier nachlesen:

https://ahrens.kiev.ua/Heirat-Ukraineri ... 03-de.html

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Re: Frau aus der Ukraine heiraten - Fragen

Beitrag von Sikander52 »

Hallo an alle.Meine zukünftige frau aus Ukraine möchte gerne fur 2 monate zu mir kommen.Ich war ca 6 wochen bei Ihr.Danach wollen wir zusammen nach Ukraine und dort heiraten.Sie werde eine ruckfarht karte haben,eine krankenversicherung und wird bei mir wohnen.Nur problem ist ich bin rentner und arbeite als BFDler.Zusammen habe ich 1050 euro.Habe eine 3 zimmer wohnung.Meine frage muss Sie eine einladung von mir haben?Muss Sie ausserdem geld für verpflegung vor zeigen?so lange Sie bei mir ist werde Ich ja für Sie aufkommen.Ich wäre sehr dankbar fur eine antwort, Ich bin ganz verzweifelt wie das weitergeht.
Mfg Sikander52

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