Recht, Visa und DokumenteZurück nach Deutschland? Ist das möglich?

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Kyivlyanin1993
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Zurück nach Deutschland? Ist das möglich?

Beitrag von Kyivlyanin1993 »

Guten abend ich bin neu hier!

Mein name ist Igor und ich wende mich mit der frage an alle die mir helfen könnten!?

Im jahre 1993 bin ich geboren in der stadt Willich nahe Köln und lebte in deutschland 15 jahre lang

Dannach bin ich und meine mutter in die Ukraine gefahren um die dokumente führ Unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis klar zu kriegen!

Da vor hatte meine mutter nur unbefristetes visum und eine arbeitserlaubniss trotzdem bekam sie Arbeitslosengeld 2 und kindergeld.

In deutschland bin ich bis zur 8 klasse in die schule gegangen und habe alle zeugnisse usw bei sich behalten.

Aus dummer weise ist es so passiert das ich und meine mutter in der ukraine geblieben sind, da ich meinen Vater getroffen habe und nicht

zurück wollte! Meine mutter ist auch geblieben da sie mich nicht alleine lassen wollte und mit der zeit ist alles wahrscheinlich verloren gegangen.

7 Jahre lang wohnen wir schon in Kiew und die lage hier ist schwer geworden seit ein par jahren.

Meine frage ist ob es möglich währe wieder zurück nach deutschland zu kommen? Und wie währe es besser?

Sorry führ die rechtschreib fehler denn ich habe schon lange nicht auf deutsch geschrieben!

Mit Freundlichen grüssen Igor ;-)

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Mawi
Ukraine-Studierender / учень / учащийся
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Deutschland

Re: Zurück nach Deutschland? Ist das möglich?

Beitrag von Mawi »

Hallo Igor

Wer in einem anderen Land geboren wird, bekommt in der Regel dennoch dieselbe Staatsbürgerschaft wie die der Eltern. Deine Mutter ist weiterhin ukrainische Staatsbürgerin und später schreibst du, dass du in der Ukraine deinen Vater getroffen hast. Ich vermute auch er ist ukrainischer Staatsbürger.
Du schreibst leider nicht, welche Gründe deiner Mutter zum Aufenthaltsrecht verholfen hatten, denn ein unbegrenztes Visum gibt es meines Wissens nicht.
Was es jedoch gibt, ist ein Arbeitsvisum oder Studienvisum. Ohne Kenntnis der genauen Gründe, weshalb deine Mutter damals in Deutschland Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis hatte, kann man nicht sagen, ob du jetzt nach der jahrelangen Unterbrechung daran anknüpfen kannst.
Da du in Kiew lebst, ist es kein großer Aufwand in die deutsche Botschaft zu gehen und dich beraten zu lassen.
Vielleicht hilft dir das Stichwort Studienvisum, was ich weiter oben erwöhnt hatte, weiter? Hast du deine berufliche Ausbildung abgeschlossen oder willst du eventuell studieren?

Grüße nach Kiew
Matthias

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Dicker
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Re: Zurück nach Deutschland? Ist das möglich?

Beitrag von Dicker »

Schliesse mich da an. Frage in der Deutschen Botschaft in Kiev nach.

Nach meinem Wissen und dem was Du schreibst hatte Deine Mutter ja eine Unbefristete AE in der BRD,sodas es doch möglich ist das Du due Staatsbürgerschaft der BRD hast ! Um diese Fragen zu klären brauchst Du die Hilfe der Botschaft oder eines Anwalts. Ahrens und Partner in Kiev könnten Dir vielleicht auch helfen .

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Maniac
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Re: Zurück nach Deutschland? Ist das möglich?

Beitrag von Maniac »

Hallo Igor,

Eine einfache Frage? Hattest du einen deutschen Kinder-, Reisepass oder ähnliches?
Wenn ja wäre die frage nach der deutschen Staatsbürgerschaft fast geklärt!?
Eine Geburtsurkunde ist auch nicht vorhanden?


Ansonsten müsste der Sachverhalt dem StAG beurteilt werden:
3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.

Das ist zu min ein Ansatz, aber wie oben schon alle geschrieben haben, es ist sonst komplizierter!
Aber da kann die Deutsche Botschaft weiter helfen!
Wenn eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt war, dann sollte die Ausländerakte deiner mutter in der letzten gemeinde noch existieren und damit kann die deutsche Botschaft die auch anfordern.

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